Unterstellung einer Fahrerflucht

Nur um da ein mögliches Missverständnis im Keim zu ersticken: Es kommt darauf an, ob der Täter den Unfall bemerkt hat, nicht darauf, ob er ihn hätte bemerken müssen.

Kann der Schaden nicht schon früher entstanden sein, nämlich als eines der beiden Fahrzeuge bei der Autovermietung stand und das andere daneben abgestellt wurde?

1 Like

Da ein hervorragendes Beispiel für Teamarbeit den Sachverhalt nun erhellen konnte, noch einmal zu den Anliegen von @Charly01:

Eine Strafanzeige kann man auch ohne Beweise erstatten. Die Ermittlungsbehörden müssen tätig werden, wenn ein Anfangsverdacht gegeben ist, nicht erst, wenn Beweise vorliegen. Den Sachverhalt zu ermitteln, ist ja gerade der Sinn eines Ermittlungsverfahrens. Ich teile allerdings Wiz’ Unverständnis für das Vorgehen der Autovermietung.

Besonders groß ist der Schaden offenbar nicht. Umso mehr stellt sich in der Tat die Frage, wieso er nicht schon früher entstanden sein soll.

Du solltest an dieser Stelle anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn der Fall rechtsschutzversichert ist oder du es dir locker leisten kannst. Andernfalls halte ich es für vertretbar abzuwarten, was die Ermittlungen ergeben. Auf die Möglichkeit, dass der Schaden schon vorher und dann von jemand anderem verursacht wurde, würde ich die Polizei allerdings hinweisen, auch wenn die hoffentlich von selbst auf die Idee kommt.

1 Like

Der Schaden könnte früher entstanden sein auf dem Parkplatz der Autovermietung beim Aus- oder einparken. Ich weiß nur das ich als Verursacher haftbar gemacht werden soll. Ich habe ausgeparkt und bin zu dem Kunden gefahren. Ich bin mir sicher es gab keinen Rempler dort! Das merkt man doch

Wenn es zu einer Anzeige kommt kontaktiere ich einen Anwalt.

Für die Haftung wäre noch die von Wiz aufgeworfene Frage interessant, in welchem Verhältnis du zu dem Autoverleiher stehst. „Notdienst“ klingt so nach Gelegenheitstätigkeit. Oder bist du da fest angestellt?

Diesen Satz:

solltest du in dieser Angelegenheit allerdings nicht mehr sagen.

Das ist jetzt eine Frage des Standpunkts der Beteiligten/des Verständnisses von Begrifflichkeiten/Rechtsphilosophie.

Der nicht geständige Täter wird immer dabei bleiben, dass er den Unfall nicht bemerkt hat. Und das mag subjektiv auch durchaus zutreffend sein. Man denke insbesondere an Fälle bei denen der Täter keine Berührung mit dem geschädigten Fahrzeug hat. Die typischen „Ausreden“, „Dachte es sei der Bordstein gewesen“, „Habe gerade in die andere Richtung geschaut“, „Radio an/Rettungswagen/anderes lautes Fahrzeug“, … müssen nicht immer Ausrede sein. Trotzdem werden sie selten von Gerichten akzeptiert, und kommt es trotz entsprechenden Vortrags zu Verurteilungen.

Der Richter kann dem Täter in letzter Konsequenz oft nicht das Gegenteil beweisen. Er kann die subjektive Wahrnehmung des Täters nicht ersetzen. Da sind wir dann bei Wahrheit vs. Wirklichkeit (die Vorlesungen Rechtsphilosophie habe ich immer geliebt). Er hat ja als nicht Anwesender nicht mal eine eigene Wahrnehmung des Unfallgeschehens. Er kann nur aufgrund der Beweislage schlussfolgern, dass der Täter den Unfall hätte bemerken müssen. D.h. das für ihn nach der Beweisaufnahme feststeht, dass der Anprall so stark war, dass es zu einer spürbaren Verzögerung des Fahrzeugs gekommen sein muss, dass beim Aufprall hörbar Lärm entstanden ist, die Anstoßstelle im Blick des Fahrers war, … und er daher zu der Überzeugung gelangt ist, dass der Täter diesen Unfall hätte bemerken müssen, weil die Naturgesetze eine andere Möglichkeit für ihn mit einer für eine Verurteilung ausreichenden Gewissheit ausschließen.

Aber lässt man die ganze Rechtsphilosophie weg, kann man natürlich auch einfach sagen, dass durch das (im Zweifelsfall letztinstanzliche - da kommt man dann dazu, dass eben auch Gerichte zu einer unterschiedlichen Beurteilung dessen kommen können, was man „hätte bemerken müssen“) Urteil bewiesen ist, dass der Täter den Unfall bemerkt hat.

Ich habe versucht, den Standpunkt von Charly01 oder, allgemeiner gesagt, eines Nichtjuristen einzunehmen. Dann habe ich mich gefragt, ob man das hier:

nicht so verstehen könnte, dass „bemerken“ und „bemerken müssen“ in einem tatbestandlichen Alternativverhältnis zueinander stehen. Dass du weißt, was Vorsatz ist, und dass du auf eine mögliche Beweiswürdigung hinauswolltest, wollte ich keineswegs bezweifeln. Um klarzustellen, dass ich hier lediglich ein mögliches Missverständnis, natürlich bei Charly01, nicht bei dir, im Keim ersticken wollte, habe ich das dann noch dazu geschrieben.

Alles gut! :slight_smile:

1 Like