Unterstellung einer Fahrerflucht

Hallo,

ich bin Fahrer im Notdienst für eine Autovermietung. Ich habe ein Fahrzeug für einen Kunden ausgeliefert und werde beschuldigt ein Fahrzeug bei dem Ausparken beschädigt zu haben. Dem ist aber nicht so und die Autovermietung will Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten.

Ich habe das Fahrzeug ohne Probleme übergeben und der Kunde hat im Mietvertrag unterschrieben das ich das Auto ohne Schäden angeliefert habe. Einen Tag später rief der Kunde bei der Autovermietung an und meldete Kratzer an.

Ich bin mir keiner Schuld bewusst und wüsste gerne wie ich mich in dieser Situation verhalten soll.
Für ein Feedback wäre ich dankbar.

Liebe Grüße
Charly

So ganz habe ich deine Schilderung nicht verstanden. Behauptet der Kunde nur Kratzer oder ein konkretes Unfallgeschehen?

Grundsätzlich gibt es derzeit nichts, was du tun müsstest. Dein Arbeitgeber weiß, dass du die Anschuldigung zurückweist. Jetzt musst du halt abwarten.

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Der Kunde der Kratzer wäre wäre schon vorhanden gewesen und kein konkretes Unfallgeschehen, Eine Anzeige würde mir nur Ärger bringen! Der Kratzer kann auch einem Kollegen in der Station beim einparken passiert sein und keine Meldung ist erfolgt.

Ich frage mich nur wie man behaupten kann das ich der Verursacher bin?! Die haben doch keinerlei Beweise.

Oder gar dem Kunden selbst??

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Eine Anzeige habe ich dir auch nicht empfohlen. Ich habe empfohlen, erst einmal gar nichts zu tun.

Wie jemand einfach solche Behauptungen aufstellen kann, ohne Beweise, ist eine Frage für das Psychologiebrett oder so. Da kann ich dir als Jurist auch nichts zu sagen.

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Beides ist möglich aber ein neues parkendes Fahrzeug wäre von dem Auto beschädigt worden welches ich ausgeliefert habe. Verstehe das ganze nicht.

Da hast du mich falsch verstanden… Nicht ich will anzeigen sondern die Firma mich wegen Fahrerflucht.

Hallo,

habe ich die Schilderung der zeitlichen Reihenfolge richtig verstanden?

  • im Auftrag einer Autovermietung fährst Du ein Fahrzeug der Autovermietung zu dem Kunden
  • beim Kunden erfolgt die Übergabe
  • der Kunde bestätigt, dass das Auto keine Schäden hat
  • am Tag nach der Übergabe und der Bestätigung der Schadensfreiheit meldet der Kunde einen Schaden
  • die Autovermietung kündigt an, gegen Dich eine Anzeige wegen Fahrerflucht erstatten zu wollen

So richtig?

Wer kann die Entstehung des Schadens bezeugen?

Was Du jetzt machen kannst? Du kannst Dir eine Kopie des Übergabeprotokolls verschaffen, um im Zweifelsfall beweisen zu können, dass Dir der Kunde bestätigt hat, dass das Auto frei von Schäden ist. Anschließend wartest Du ab, ob der Arbeitgeber wirklich eine Anzeige erstattet und wie die Ermittlungsbehörden auf die Anzeige reagieren.

Grüße
Pierre

P.S.: ich habe in meinem Leben schon sehr häufig Autos gemietet. Und stets wurde mir mehr oder weniger deutlich klar gemacht: kontrolliere das Auto bei der Übergabe pingelig genau. Jeder Schaden, den wir erst nach Deiner Nutzung finden, rechnen wir Dir an! Und deutlich mehr als einmal habe ich Schäden entdeckt, die die Angestellten noch nicht vermerkt hatten. Daher fehlt mir völlig das Verständnis für das Verhalten des Arbeitgebers.

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Gehört dieses neue parkende Fahrzeug derselben Autovermietung?
Und wer hat wann den Schaden dort festgestellt?

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Ja das parkende Fahrzeug gehört auch der Autovermietung und wäre ein Neuwagen der noch nicht gefahren wurde.

Es wäre tatsächlich hilfreich, wenn du auf alle Rückfragen eingehst!

Auf die Frage

lautet deine Antwort

So weit so gut.

Jetzt bitte noch die Frage

beantworten!

Dann kann sich doch der Vorwurf einer Fahrerflucht nur auf dieses parkende Fahrzeug beziehen. Oder?

Irgendwas an Deiner Geschichte hast Du bisher weggelassen.

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Ich weiß nicht wer den Schaden dort festgestellt hat. Ich vermute ein Mitarbeiter der Station. Mir wurde am Telefon gesagt es wurden Farbpartikel gefunden von dem Auto das ich ausgeliefert habe und deshalb käme nur ich in Frage

Ich versuche mal, die von dir bereitgestellten Informationen zusammenzufassen. Ich bitte dich dringend darum, meine Darstellung zu bestätigen bzw. zu korrigieren.

Du (Mitarbeiter von Autovermietung AV) fährst mit einem PKW A (Mietwagen der Firma AV) von X nach Y.
Zweck der Fahrt: Bereitstellung des PKW A für Kunden K an Ort Y.
In Y angekommen, parkst du PKW A neben einem weiteren PKW B ein. PKW B ist - genau wie PKW A - ein Mietwagen der Firma AV. Kunde K bestätigt dir schriftlich die Übergabe des PKW A ohne Schäden. Einen Tag später ruft Kunde K bei AV an und meldet Schäden bzw. einen Schaden.

Soweit korrekt? Bitte bestätigen bzw. korrigieren!

Was genau hat Kunde K telefonisch bei AV gemeldet? Einen Schaden an PKW A? Oder einen Schaden an PKW B? Oder sowohl einen Schaden an PKW A als auch einen Schaden an PKW B? Warum genau kommst nur du als Verursacher des Schadens bzw. der Schäden in Frage? Angeblich sollst du den Schaden bzw. die Schäden beim Einparken verursacht haben, richtig? Warum scheidet Kunde K als Verursacher aus? Hätte Kunde K den Schaden bzw. die Schäden nicht auch beim Ausparken mit PKW A verursachen können? Wurde PKW B überhaupt bewegt? Wenn ja, wann und von wem?

Nee… guck die Häppchen nach mal durch.

  • Wagen A und Wagen B stehen nebeneinander auf dem Hof der Autovermietung.
  • Fahrer bringt Wagen A zu einem Kunden, der den einwandfreien Zustand bestätigt.
  • Kunde ruft eine Tag später an und sagt, Wagen A hat doch einen Kratzer
  • Autovermietung stellt daraufhin an Wagen B (der nicht bewegt wurde) ebenfalls Kratzer und Farbpartikel, die zu A passen, fest.
  • Autovermietung geht davon aus, dass der Fahrer der Verursacher war.
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Eher nicht.
Lies nochmal den Eingangspost:

und dann das hier:

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@Gudrun & @KeinesHerrenKnecht:
Danke für die Hinweise! Zumindest mir entsteht dadurch ein viel klareres Bild.

@Charly01: Sind die Darstellungen von @Gudrun und @KeinesHerrenKnecht korrekt?

Der Kunde hat einen Kratzer an PKW A gemeldet und nicht an PKW B, Mit PKW B hatte der Kunde keinen Kontakt da ich mit PKW A zu dem Kunden nach Hause gefahren bin und dort übergeben habe. Der Kunde war nicht vor Ort bei der Autovermietung und PKW B wurde angeblich nie bewegt.

Ja das ist korrekt und genau die Sachlage

Wenn tatsächlich Lackpartikel von dem ausgelieferten Wagen an den beschädigten Neuwagen sind, dann ist der Kunde hier vollkommen uninteressant. Denn die Farbpartikel sind ein deutlich besserer Beweis als eine ggf. ohne jegliche tatsächliche Kontrolle vom Mieter bestätigte unbeschädigte Übernahme durch den Kunden.

Natürlich kann man versuchen, sich so zu verteidigen, aber die Chancen stehen bei tatsächlich passender Spurenlage zwischen beiden Fahrzeugen erst einmal schlecht.

Dabei muss man allerdings natürlich zwei Dinge ganz deutlich von einander unterscheiden. Zunächst einmal stellt sich die Frage, warum die Firma hier überhaupt entsprechend vorgehen will? Ist der Schaden denn so massiv, dass man davon ausgeht, dass Du den Unfall zwingend bemerkt haben muss? Hat die Sache ggf. eine Vorgeschichte? Normalerweise würde man davon ausgehen, dass man so eine Geschichte nicht zur Anzeige bringt. Dann müsste man sehen, wo die Sache denn überhaupt stattgefunden hat: Standen die Fahrzeuge auf dem Randstreifen einer öffentlichen Straße oder einem für jedermann frei befahrbaren Parkplatz? Oder befanden sich die Fahrzeuge auf einem abgesperrten und nur für Berechtigte nach Kontrolle/Nutzung einer automatischen Einrichtung erreichbaren Platz? Dann könnte hier ggf. überhaupt keine Verkehrsunfallflucht nach " 142 StGB vorliegen, denn diese kann nur dort begangen werden, wo öffentlicher Verkehr stattfindet (öffentliche Straßen und ohne Kontrolle/Beschränkung erreichbare private Gelände). Schließlich müsste dann, wenn hier tatsächlich eine Unfallflucht möglich wäre, natürlich auch noch der Beweis erbracht werden, dass Du tatsächlich geflohen bist, nachdem Du den Unfall bemerkt hast/hättest bemerken müssen. Das gibt dann im Zweifelsfall Gutachterstreit.

Auf der anderen Seite steht die Frage zivilrechtlicher Haftung, also ob der Schaden denn auch ersetzt werden muss. Und da wäre es jetzt natürlich wichtig, wie die Tätigkeit ausgestaltet ist. Zumindest bei Arbeitnehmern ist die Rechtsprechung da recht zurückhaltend. Früher sprach man von „gefahrgeneigten Tätigkeiten“, einem zwar veralteten, aber mE immer noch gerade für den juristischen Laien recht plakativen und einprägsamen Begriff. Denn er beschreibt ganz gut, dass bestimmten Tätigkeiten nun mal bestimmte Gefahren innewohnen, und dass der Arbeitnehmer diese Gefahrtragung natürlich nur deshalb auf sich nimmt, weil sie Teil seiner Tätigkeit für den Arbeitgeber ist. Und darüber ist man damals darauf gekommen, dass der AG natürlich insoweit immer auch einen Anteil an der Verwirklichung einer solchen Gefahr hat, die die Haftung des AN beschränken soll. Heute wird das Ganze juristisch recht diffizil mit allen möglichen Erwägungen unter Betrachtung der Rollen und Situationen von AG und AN im ganz konkreten Fall behandelt. Unter dem Strich kann man aber festhalten, dass es sehr schwer für einen AG geworden ist, Schadenersatz für einen vom AN verursachten Schaden zu erlangen, wenn der nicht gerade grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat. Beides wird man bei einem einfachen kleinen - ggf. nicht zwingend bemerkbaren - Parkrempler eher nicht annehmen können.

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