Untervermietung ohne Personenangabe rechtmäßig?

Hallo,

angenommen folgender Fall: lt. Mietvertrag ist Untervermietung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Der Vermieter erlaubt dies mündlich ohne weitere Konktretisierung.
Nachdem die Meldebehörde einige Male bei dem Vermieter nach in der Wohnung gemeldeten Personen anfragt, bittet der Vermieter die Mieter, jeweils mit zu teilen, wer wann in der Wohnung zur Untermiete wohnt.
Leider vergisst der Mieter diese Mitteilung später wieder einige Male und es erfolgt wieder eine Nachfragen des Meldeamtes nach einer dem Vermieter unbekannten Person, die in der Wohnung gemeldet ist.
Daraufhin kündigt der Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten.

Ist die Kündigung rechtsgültig?

Vielen Dank für Tipps,
Paran

Hallo,

ich bin selbstverständlich kein Anwalt, aber nach dem Grundton der Mieter-freundlichen Rechtsprechung kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Kündigung rein wegen Meldevergehen bestand haben wird. Besonders nicht, wenn nicht zuvor schriftlich Fristen gesetzt und/oder eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Auf jeden Fall ein Thema für den Mieterschutzverein.

Gruß,
Steve

Hallo,

die Kündigung bezieht sich auf unerlaubte Untervermietung, da dem Vermieter die Vermietung an eine bestimmte Person nicht mitgeteilt wurde und vertraglich gar nicht ohne Zustimmung erlaubt ist.
Ein Meldevergehen ist doch juristisch etwas anderes soweit ich das ergoogeln konnte, oder?

Mieterberatungsvereine sind halt so eine Sache, da habe ich auch schon sehr schlechte Beratungen erlebt. Außerdem derzeit wegen Corona kaum nutzbar.

Gruß,
Paran

Das liest sich für mich jetzt nicht wie eine Einschränkung auf eine oder mehrere bestimmte Personen.

Hallo,

der Vermieter hat später darum gebeten, die Namen der jeweiligen Untermieter zu erfahren, wozu er wohl grundsätzlich ein Recht hat.
Und die Erlaubnis wurde nur mündlich gegeben, schriftlich liegt gar nichts vor.

Gruß,
Paran

Das steht da zwar auch drin, ist aber nichts als eine Wiederholung dessen, was im Gesetz ohnehin steht:
https://dejure.org/gesetze/BGB/540.html
https://dejure.org/gesetze/BGB/553.html

Was GENAU hat er denn erlaubt und ist das überhaupt beweisbar?

Das ist keine einfache Mitteilung, die der Mieter halt so macht, weil er nett sein will. Es ist für jeden neuen Untermieter eine neue Erlaubnis einzuholen.
Bei jedem Untermieter kann der Vermieter widersprechen, wenn entsprechende Gründe vorliegen. Wie soll er dieses gesetzlich vorgesehene Recht denn wahrnehmen, wenn der Mieter ihn nicht fragt?

Auch wenn das als Bitte formuliert wurde, kann es sich dabei um eine Abmahnung gehandelt haben. Und dann kann durchaus auch eine außerordentliche Kündigung wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Mietvertrag in Betracht kommen:
https://dejure.org/gesetze/BGB/543.html

Ich glaube, dem Mieter ist nicht ganz der Ernst der Lage bewusst. Ab zum Anwalt!

Hallo,

erfragt wurde die Erlaubnis, eines von 4 Zimmern unter zu vermieten, da die Mieter 3 Personen waren und für das Aufbringen der Miete eine 4. Partei benötigten. Dies hat der Vermieter ohne weitere Details zu benennen erlaubt.
Weitere Zeugen als Mieter und Vermieter (je drei) waren nicht vorhanden.

Gruß,
Paran

Tja, wie ich schon schrieb und wie es auch im Gesetz vorgesehen ist: die Erlaubnis gilt nicht generell, sondern einzeln für den jeweiligen Untermieter.

Aber mach nur, ist ja nicht mein Problem.

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Hallo,

meins auch nicht direkt, ich wohn im eigenen Häuschen. Aber ich habe Kinder, die haben junge Freunde etc. Da hat mich das schlicht mal interessiert und vielleicht kann man helfen. Werde Deine Tipps jedenfalls weitergeben.

Gruß und Dank,
Paran