Hallo,
angenommen folgender Fall: lt. Mietvertrag ist Untervermietung grundsätzlich nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
Der Vermieter erlaubt dies mündlich ohne weitere Konktretisierung.
Nachdem die Meldebehörde einige Male bei dem Vermieter nach in der Wohnung gemeldeten Personen anfragt, bittet der Vermieter die Mieter, jeweils mit zu teilen, wer wann in der Wohnung zur Untermiete wohnt.
Leider vergisst der Mieter diese Mitteilung später wieder einige Male und es erfolgt wieder eine Nachfragen des Meldeamtes nach einer dem Vermieter unbekannten Person, die in der Wohnung gemeldet ist.
Daraufhin kündigt der Vermieter mit einer Frist von 3 Monaten.
Ist die Kündigung rechtsgültig?
Vielen Dank für Tipps,
Paran