Hallo Melanie,
das Hausverbot ist unwirksam.
Der Vermieter muss sich an den Hauptmieter wenden und diesem untersagen, dass er Untermieter ohne seine Zustimmung in die Wohnung nimmt. Nachdem der Hauptmieter vollendete Tatsachen geschaffen hat, muss der Vermieter selbst dann, wenn ein Antrag auf Untervermietung hätte bewilligt werden müssen, nicht zustimmen. Hier liegt ein grob vertragswidriges Vorgehen des Haupttmieters vor. Dieser haftet auch gegenüber Schäden, die dem „Untermieterpaar“ entstehen.
Herr Bäcker schließt einen Mietvertrag mit dem Ehepaar Schulz.
Das Ehepaar Schulz wird bei Renovierungsarbeiten in der
Wohnung vom Eigentümer (nicht Herr Bäcker) angesprochen, dass
Herr Bäcker keinen Untermietervertrag hätte abschließen
dürfen, ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers. Der
Eigentümer wußte von den neuen Mietern nichts und erteilt dem
Ehepaar mit sofortiger Wirkung Hausverbot und Platzverweis.
Herr Bäcker wird von dem Vorfall unterrichtet und teilt dem
Ehepaar Schulz mit, dass er diese Angelegenheit am Sonntag,
24.08.03 klärt. Am Freitag, 22.08.03 hat das Ehepaar Schulz
die Möglichkeit ein anders Mietverhältnis abzuschließen und
muß sich noch am selben Tag entscheiden.
Vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass er dem Ehepaar Schulz weder einen Mietvertrag anbietet noch der Untervermietung Zustimmung erteilt. Dies muss praktisch noch heute geschehen.
Das Ehepaar Schulz hat das Hausverbot nur mündlich (jedoch
einen Zeugen).
Was kann das Ehepaar Schulz nun tun??
Rein theoretisch kann das Ehepaar Schulz in die Wohnung einziehen. Da der Vermieter möglicherweise aber keinen Vertrag abschliessen will und auf seinen Rechten besteht, wird er notfalls gegen seinen Hauptmieter - mit der Folge, dass es die Untermieter trifft - Räumungsklage beantragen müssen.
Hier ist vor Ort ein RA gefordert. Diese Sache kann böse ausgehen. Vor allem für das Ehepaar Schulz, das von Bäcker getäuscht wurde. Sollte sich jedoch heraus stellen, dass das Ehepaar Schulz mit dem Hauptmieter Bäcker vorsätzlich den Vermieter nicht benachrichtigt hat, hat das Ehepaar Schulz keinen Schadenersatzanspruch.
Im übrigen bin ich erstaunt über diesen Mietvertrag. Der Hauptmieter konnte doch überhaupt keinen unbefristeten Vertrag mit den Untermietern abschliessen, da er weder über die Räume verfügen konnte, noch kann er Rechte, die der Vermieter gegen ihn im Falle des Eigenbedarfes haben könnte auf die Untermieter übertragen. Wie stellte sich der Hauptmieter Bäcker - eine zeitliche Befristung war ohnehin nicht möglich - eigentlich die Rechtsfolgen aus dem Vertrag vor ? Der Hauptmieter hätte nur einen - wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt hätte - Vertrag unter der Voraussetzung abschliessen können, dass der Vertrag nur solange gültig ist, solange das Hauptmietverhältnis besteht.
Gruss Günter