Untervermietung-Rechtslage?

Hallo liebe Leser/innen.

Folgendes Problem:

Herr Bäcker schließt einen Mietvertrag mit dem Ehepaar Schulz.
Das Ehepaar Schulz wird bei Renovierungsarbeiten in der Wohnung vom Eigentümer (nicht Herr Bäcker) angesprochen, dass Herr Bäcker keinen Untermietervertrag hätte abschließen dürfen, ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers. Der Eigentümer wußte von den neuen Mietern nichts und erteilt dem Ehepaar mit sofortiger Wirkung Hausverbot und Platzverweis.
Herr Bäcker wird von dem Vorfall unterrichtet und teilt dem Ehepaar Schulz mit, dass er diese Angelegenheit am Sonntag, 24.08.03 klärt. Am Freitag, 22.08.03 hat das Ehepaar Schulz die Möglichkeit ein anders Mietverhältnis abzuschließen und muß sich noch am selben Tag entscheiden.
Das Ehepaar Schulz hat das Hausverbot nur mündlich (jedoch einen Zeugen).
Was kann das Ehepaar Schulz nun tun??

Für jeden Tipp danke ich im voraus.

Gruß …Melanie…

Hallo Melanie,

das Hausverbot ist unwirksam.

Der Vermieter muss sich an den Hauptmieter wenden und diesem untersagen, dass er Untermieter ohne seine Zustimmung in die Wohnung nimmt. Nachdem der Hauptmieter vollendete Tatsachen geschaffen hat, muss der Vermieter selbst dann, wenn ein Antrag auf Untervermietung hätte bewilligt werden müssen, nicht zustimmen. Hier liegt ein grob vertragswidriges Vorgehen des Haupttmieters vor. Dieser haftet auch gegenüber Schäden, die dem „Untermieterpaar“ entstehen.

Herr Bäcker schließt einen Mietvertrag mit dem Ehepaar Schulz.
Das Ehepaar Schulz wird bei Renovierungsarbeiten in der
Wohnung vom Eigentümer (nicht Herr Bäcker) angesprochen, dass
Herr Bäcker keinen Untermietervertrag hätte abschließen
dürfen, ohne vorherige Genehmigung des Eigentümers. Der
Eigentümer wußte von den neuen Mietern nichts und erteilt dem
Ehepaar mit sofortiger Wirkung Hausverbot und Platzverweis.
Herr Bäcker wird von dem Vorfall unterrichtet und teilt dem
Ehepaar Schulz mit, dass er diese Angelegenheit am Sonntag,
24.08.03 klärt. Am Freitag, 22.08.03 hat das Ehepaar Schulz
die Möglichkeit ein anders Mietverhältnis abzuschließen und
muß sich noch am selben Tag entscheiden.

Vom Vermieter schriftlich bestätigen lassen, dass er dem Ehepaar Schulz weder einen Mietvertrag anbietet noch der Untervermietung Zustimmung erteilt. Dies muss praktisch noch heute geschehen.

Das Ehepaar Schulz hat das Hausverbot nur mündlich (jedoch
einen Zeugen).
Was kann das Ehepaar Schulz nun tun??

Rein theoretisch kann das Ehepaar Schulz in die Wohnung einziehen. Da der Vermieter möglicherweise aber keinen Vertrag abschliessen will und auf seinen Rechten besteht, wird er notfalls gegen seinen Hauptmieter - mit der Folge, dass es die Untermieter trifft - Räumungsklage beantragen müssen.

Hier ist vor Ort ein RA gefordert. Diese Sache kann böse ausgehen. Vor allem für das Ehepaar Schulz, das von Bäcker getäuscht wurde. Sollte sich jedoch heraus stellen, dass das Ehepaar Schulz mit dem Hauptmieter Bäcker vorsätzlich den Vermieter nicht benachrichtigt hat, hat das Ehepaar Schulz keinen Schadenersatzanspruch.

Im übrigen bin ich erstaunt über diesen Mietvertrag. Der Hauptmieter konnte doch überhaupt keinen unbefristeten Vertrag mit den Untermietern abschliessen, da er weder über die Räume verfügen konnte, noch kann er Rechte, die der Vermieter gegen ihn im Falle des Eigenbedarfes haben könnte auf die Untermieter übertragen. Wie stellte sich der Hauptmieter Bäcker - eine zeitliche Befristung war ohnehin nicht möglich - eigentlich die Rechtsfolgen aus dem Vertrag vor ? Der Hauptmieter hätte nur einen - wenn der Vermieter die Untervermietung erlaubt hätte - Vertrag unter der Voraussetzung abschliessen können, dass der Vertrag nur solange gültig ist, solange das Hauptmietverhältnis besteht.

Gruss Günter

Hallo Günter.

Vorab schon einmal herzlichen Dank für Deine ausführliche Stellungnahme.

Das Ehepaar Schulz wird sich - trotz des unwirksamen Hausverbotes - nicht „einquartieren“.

Der Vermieter wird noch heute abend ein Protokoll über den gesamten Vorfall erhalten, welches dem Ehepaar Schulz per Unterschrift bestätigt werden soll.

Frage: Was passiert, wenn der Vermieter dieses Protokoll nicht unterschreibt?

Gruß …Melanie…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Melanie,

Das Ehepaar Schulz wird sich - trotz des unwirksamen
Hausverbotes - nicht „einquartieren“.

Der Vermieter wird noch heute abend ein Protokoll über den
gesamten Vorfall erhalten, welches dem Ehepaar Schulz per
Unterschrift bestätigt werden soll.

Frage: Was passiert, wenn der Vermieter dieses Protokoll nicht
unterschreibt?

Wenn der Vermieter dem Ehepaar Schulz untersagt in die Wohnung einzuziehen, gibt es keinen Anlass, dass er dieses Protokoll nicht unterschreibt. Wichtig ist aber nun folgende Massnahme. Der „Vermieter Bäcker“ muss per Einschreiben hingewiesen werden, dass er ohne vertragsgemäss Zusage seines Vermieters und ohne dessen Zustimmung ein Untermietverhältnis abgeschlossen hat, obwohl er hierzu nicht berechtigt war. Dem „Vermieter Bäcker“ mitteilen, dass wegen arglistiger Täuschung das am xx.xx.xxxx abgeschlossenen Mietverhältnis fristlos gekündigt wird und dass sämtliche Schadenersatzansprüche gegen ihn vorbehalten bleiben. Den „Vermieter Bäcker“ auffordern bis spätestens 30.08.2003 zu erklären, dass er an einér Aufnahme des Mietverhältnisses nicht festhält, da er grob vertragswidrig ohne Erlaubnis des Hauptvermieters einen nicht erlaubten Mietvertrag abgeschlossen hat.

…Noch ein Tipp an die Mieter Schulz, wenn sie den Vermieter treffen. Sie sollen sich doch einmal mit dem Vermieter unterhalten, wie hoch der Hauptmieter Bäcker Miete zahlt. Möglicherweise ist es einer jener Fälle, wo Hauptmieter Wohnungen zu überhöhten Preisen vermieten - am Finanzamt vorbei.

Gruss Günter

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Hallo Günter.

Noch einmal vielen Dank für Deine Unterstützung.

Frage: Was passiert, wenn der Vermieter dieses Protokoll nicht
unterschreibt?

Wenn der Vermieter dem Ehepaar Schulz untersagt in die Wohnung
einzuziehen, gibt es keinen Anlass, dass er dieses Protokoll
nicht unterschreibt.

Wie bereits vermutet, unterschreibt der Hauptvermieter das Protokoll natürlich nicht. (!!)

Herr Bäcker wird entsprechend Deines Vorschlages angeschrieben, dann bleibt noch die Frist bis zum 30.08.03 abzuwarten, ob sich etwas regt.

Macht es Sinn hier eine Strafanzeige wegen Betruges zu erstatten und die Hauptvermieter als Zeugen zu benennen?
Oder sollte man nach Fristablauf diesen Vorgang einem Anwalt übertragen?

Vorab schon einmal vielen Dank.

Lieben Gruss …Melanie…

Wichtig ist aber nun folgende Massnahme.

Der „Vermieter Bäcker“ muss per Einschreiben hingewiesen
werden, dass er ohne vertragsgemäss Zusage seines Vermieters
und ohne dessen Zustimmung ein Untermietverhältnis
abgeschlossen hat, obwohl er hierzu nicht berechtigt war. Dem
„Vermieter Bäcker“ mitteilen, dass wegen arglistiger Täuschung
das am xx.xx.xxxx abgeschlossenen Mietverhältnis fristlos
gekündigt wird und dass sämtliche Schadenersatzansprüche gegen
ihn vorbehalten bleiben. Den „Vermieter Bäcker“ auffordern bis
spätestens 30.08.2003 zu erklären, dass er an einér Aufnahme
des Mietverhältnisses nicht festhält, da er grob
vertragswidrig ohne Erlaubnis des Hauptvermieters einen nicht
erlaubten Mietvertrag abgeschlossen hat.

…Noch ein Tipp an die Mieter Schulz, wenn sie den Vermieter
treffen. Sie sollen sich doch einmal mit dem Vermieter
unterhalten, wie hoch der Hauptmieter Bäcker Miete zahlt.
Möglicherweise ist es einer jener Fälle, wo Hauptmieter
Wohnungen zu überhöhten Preisen vermieten - am Finanzamt
vorbei.

Gruss Günter