Unterversicherung, Entschädigung

Hallo und ein GUTES NEUES!!!

Angenommen jemand hat ein Gebäude mit einem Neuwert von 2 Mio. EUR. Er versichert das Gebäude mit einer Versicherungssumme zum Neuwert mit 1 Mio. EUR (um beispielsweise Beiträge zu sparen).

Welche Entschädigung würde er bekommen, wenn ein Schaden von
a) 100.000,-- EUR
b) 1 Mio. EUR
c) 1,5 Mio. EUR
d) 2 Mio. EUR
eintritt?

Vielen Dank vorab.

Schöne Grüße
Pitufino

P.S.: mein Tipp wäre: a) 50.000,- EUR; b) 500.000,- EUR; c) 750.000,- EUR; d) 1 Mio. EUR

Bei dieser hohen Abweichung wird die Versicherung schauen, wer da bei der Bewertung geschlampt hat und ob da nicht seitens des Versicherungsnehmers vorsatz im spiel war.

Hi,
der Tip mit der 50% Entschädigung ist dem Grunde nach richtig. Aber was ist mit den Gutachterkosten zur Schadensfeststellung, den Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten, den Kosten für ggf. erforderliche Dekontamination des Erdreichs etc.?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Versicherer sich auf den genannten Teilvertrag einlässt.

Gruß K

Ich zwar auch nicht, aber die Begründung der VS wäre fadenscheinig und m.E. nicht haltbar.
Sie versichern das Risiko 1 Mio €, das ist die Höchstsumme, die anfallen kann und die kann man kalkulieren. Das Risiko des Schadenseintrittes ist ja nicht höher, wenn der Wert 2 Mio € wäre.

Feuer, Gasexplosion ,Sturm usw. - das Risiko des Schadenseintritts ist gleich. Die Schadensumme nicht, aber sie steht als Höchstsumme fest und ist kalkulierbar und als Prämie berechenbar.

Und diese „Unterversicherung, da bekommen sie nur die Hälfte“ ist ebenfalls nur für die VS gut. Es ist nicht zwingend, es so zu machen.,

Ich versichere ein (Sach)Risiko für max. 1 Mio€, dann möchte ich auch den Wasserschaden für 25.300 € komplett erstattet bekommen. Weil unter der Versicherungssumme.
Das niemand bei Verstand auf die Idee käme, bei Schadenhöhe 1,2 Mio und Schutz nur bis 1 Mio die 200.000 € auch noch zu fordern wäre mir sehr einleuchtend.

Nur den Versicherungen nicht.
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