Unüberbrückbare Differenzen m. Wohnungseigentümer

Liebe/-r Experte/-in,

meine Familie und ich wohnen seit 15 Jahren in einer
Wohnungseigentümergemeinschaft mit elf Wohnparteien.
Mit meinem direkten Nachbarn hatte ich bis vor drei
Jahren ein gutes Nachbarschaftsverhältnis. Leider befindet sich ein WEG in unserer Gemeinschaft der leidenschaftlich gerne streitet und prozessiert.Vor drei Jahren ging es wieder vor Gericht und wir haben den Prozess gewonnen. Was ich nicht wusste hat mein Nachbar die Fronten gewechselt und fing an mich und meinen kleinen Sohn zu tyrannisieren. Erst überfuhr er, unsere im Gemeinschaftshof sich sonnende Katze, dann beschimpfte er meinen damals vierjährigen Sohn massiv, weil er angeblich seinen Stellplatz mit Straßenkreide bemalte. Wie sich aber rausstellte war es das Nachbarskind. So ging das immer weiter. Am 02.12.2010 beschimpfte mich und mein Kind wiedereinmal massivst, da unsere Winterschuhe nass waren und ein bisschen Wasser im Treppenhaus von den Schuhen war. Ich entschied mich nach diesem Vorfall für eine Anzeige bei der Polizei. Gestern kam mein Nachbar und entfernte sein Bild und seine Truhe für Schuhe im Treppenhaus. D.h. er wird verlagen, dass ich meine Truhe ebenfalls wegstelle, sowie meine Holz aus einem Gemeinschaftsraum zu entfernen. Meine Frage ist dies so einfach möglich, da er es 15 Jahre genehmigt hatte. Das gleiche gilt für das Trampolin. Die Eigentümergemeinschaft hat uns das Trampolin im Gemeinschaftsgarten genehmigt, kann er auch was dagegen tun? Vorallem sind es doch ein Streit zwischen mir und meinem Nachbarn, kann die Wohnungseigentümergemeinschaft da mit einbezogen werden? Wenn es zur Klage kommt privat oder Wohnungseigentümergemeinschaft?
Vielen Dank im Voraus für Ihr Bemühen.

Hallo Manuela,

obwohl es eine relativ lange Schilderung ist, fehlen doch eine Reihe von notwendigen Informationen. Sollte der Sachverhalt teilweise anders sein, als von mir angenommen, ändern sich natürlich die Konsequenzen. u.U. solltest Du einen Rechtsbeistand befragen, bevor die Sache eskaliert!

Mit meinem direkten Nachbarn hatte ich bis vor drei
Jahren ein gutes Nachbarschaftsverhältnis.

Gab es einen offensichtlichen Zwist, einen Anlass, weshalb der Nachbar sich plötzlich anders verhält? Vielleicht könnte man die Ursache für den Streit ausräumen? Könnte es sein, dass dieser Nachbar aufgehetzt worden ist?

Am 02.12.2010 beschimpfte mich und mein Kind
wiedereinmal massivst, da unsere Winterschuhe nass waren und
ein bisschen Wasser im Treppenhaus von den Schuhen war. Ich
entschied mich nach diesem Vorfall für eine Anzeige bei der
Polizei. Gestern kam mein Nachbar und entfernte sein Bild und
seine Truhe für Schuhe im Treppenhaus. D.h. er wird verlagen,
dass ich meine Truhe ebenfalls wegstelle,

Das heißt, Ihr habt im Treppenhaus seit 15 Jahren für Eure Schuhe eine Truhe stehen und zwar mit Duldung der Eigentümergemeinschaft?

Zunächst einmal solltest Du in der Gemeinschaftsordnung (GO) oder auch Teilungserklärung nachlesen, was dort über die Ordnung im Treppenhaus steht. Manchmal gibt es hier Regelungen, die dadurch absolut verbindlich sind.

Dann könnte es Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft (festgehalten in den Sitzungsprotokollen) geben. Was sagt die Hausordnung? Über diese letzten drei Punkte muss die Verwaltung Auskunft geben können!

Wesentlich wichtiger ist aber ein anderer Punkt: Erkundige Dich mal bei Euch in der Gemeinde/Stadtverwaltung beim Rechts-und Ordnungsamt (oder wie immer das bei Euch heißt), ob es Vorschriften bezüglich Feuerschutz im Treppenhaus gibt! Sehr häufig ist es sogar verboten, Kinderwagen oder sogar Blumentöpfe im Treppenhaus abzustellen, weil Fluchtwege freigehalten werden müssen!

Wenn das bei Euch der Fall sein sollte, dann kann Dir Dein Nachbar so lange Ärger machen, bis alles weggeräumt ist. Besser Du erkundigst Dich mal im Vorfeld!

Handelt es sich dabei um einen Wohnblock mit einem Treppenhaus oder sind die 11 Parteien auf mehrere Aufgänge verteilt?
Ist diese Schuhkiste bei allen üblich, oder nur bei Euch beiden?

sowie meine Holz aus
einem Gemeinschaftsraum zu entfernen. Meine Frage ist dies so
einfach möglich, da er es 15 Jahre genehmigt hatte.

Also „er“ hat es keinesfalls „genehmigt“, da es sich hier um eine WEG handelt! Entweder hast Du das Holz dort gelagert und es hat nie ein Hahn danach gekräht, oder es gibt eine (stillschweigende?) Duldung durch die Eigentümerversammlung (Protokoll?). Wird dort auch von anderen Eigentümern irgend welches Zeug gelagert?

Die Nutzung des Gemeinschaftsraumes kann durch Vereinbarung geregelt werden, wobei eine Stimmenmehrheit ausreichend ist; eine schriftliche Fixierung ist zwar erforderlich; eine Verletzung dieser Pflicht führt aber nicht zur Ungültigkeit des Beschlusses (OLG Hamm DNotZ 67, 38).

Dann kann allerdings auch wieder das Problem des Brandschutzes (Holz!) auftauchen!

Das gleiche gilt für das Trampolin. Die Eigentümergemeinschaft hat
uns das Trampolin im Gemeinschaftsgarten genehmigt, kann er
auch was dagegen tun?

Siehe oben. Wenn es die Gemeinschaft genehmigt hat… (Beschluss?). Allerdings kann die Eigentümerversammlung auf seinen Antrag erneut darüber beschließen und zu einem anderen Ergebnis kommen!

Vor allem sind es doch ein Streit
zwischen mir und meinem Nachbarn, kann die
Wohnungseigentümergemeinschaft da mit einbezogen werden? Wenn
es zur Klage kommt privat oder Wohnungseigentümergemeinschaft?

Falsch! Es ist zwar ein Streit zwischen Nachbarn, aber überall dort, wo Du auf Grund eines Beschlusses oder unter jahrelanger Duldung der Gemeinschaft handelst, muss der Nachbar sich zunächst mal an die Gemeinschaft halten.

Hast Du schon mit dem Verwalter gesprochen? Das sollte der erste Weg sein.

Viel Erfolg!

sorry, hier gibt es nur einen rat: sucht euch eine neue bleibe.

Die Gemeinschaft, vertreten durch den Verwalter, kann auf der Einhaltung der Regelungen der Teilungsereklärung, der Hausordnung und gefaßter Beschlüsse bestehen.

Für mich gibt es nur eine Möglichkeit, die Eigentümergemeinschaft muss darüber entscheiden -
es müssten ja auch schon Beschlüsse evtl. sogar diesbezüglich vorliegen.

Das Treppenhaus ist nicht mit vermietet (auch für ET), außer Kinderwagen hat da nichts herumzustehen !

Existierende Beschlüsse können nur von der ETG neu beschlossen werden, etc.
Gruß

Hallo Frau Hippele,

rechtliche Auskünfte haben vermutlich in dieser Situation keinen Sinn. Aus langjähriger Erfahrung wäre am sinnvollsten hier mit dem Nachbarn ein sachliches und vernünftiges Gespräch zu suchen. Am besten mit einem Unbeteiligten, also kein anderer Eigentümer und kein Freund. Am sinnvollsten wäre ein Mediator, die Kontakte kann man meist über das zuständige Amtsgericht erfahren, oder falls Sie schon einen Anwalt haben, die wissen auch meist Bescheid, wo man Mediation erhalten kann. Jede rechtliche Auseinandersetzung hat einen Verlierer und das in direkter Nachbarschaft, das bringt nichts auf Dauer.

Sorry aber mehr kann ich nicht empfehlen.

Gruß Fuchsi