unübersichtliche Hofausfahrt

Hallo Hannelore!

… Wenn ich rückwärts rausfahre, sehe ich erst etwas, wenn ich mit dem Heck z.T. auf der :Straße bin.

Kein Einblick in die Straße und man fährt trotzdem - geht eigentlich gar nicht. Wenn du dich noch so langsam, aber eben nichts sehend in die Straße hineintastest, bekämst du bei einem Unfall die Arschkarte gezeigt und müsstest dir etwas von besonderer Vorsicht und einer zweiten Person zum Einweisen erzählen lassen.

Weil man mit rechtlichen Aspekten immer erst zu tun hat, wenn es zu spät ist und Advokaten das ursächliche Problem nicht lösen können, begibt man sich am besten gar nicht erst auf solch brüchiges Eis, sondern sucht beizeiten eine technische Lösung.

Ein Spiegel wurde als Lösungsvorschlag schon erwähnt. Aber ein geeigneter Platz für einen Spiegel, in dem man bei Rückwärtsfahrt etwas sehen will, wäre vermutlich auf der anderen Straßenseite. Er stünde vermutlich in öffentlichem Raum und müsste erst genehmigt werden. Und dann ist er alsbald verdreckt, beschmiert, nass, vereist oder ein Möbelwagen parkt davor. Ob überhaupt und unter welchen Voraussetzungen die Spiegellösung praktikabel wäre, lässt sich ohne Kenntnis der örtlichen Verhältnisse nicht beurteilen.

Seit Kameras fast nichts mehr kosten und wetterfestes Gehäuse nebst Strippe für die Stromversorgung die teuersten Komponenten sind, bekommt man damit gute Lösungen zustande. Man kann sich einen geeigneten Kamerastandort an der eigenen Hauswand/an der eigenen Grundstücksgrenze aussuchen. Das Bild wird drahtlos zum Empfänger mit Monitor (z. B. auf der Hutablage) im eigenen Auto übertragen. Ein Bild wird nur übertragen, so lange du dich mit dem Auto in der Einfahrt befindest.

Frag mich bitte nicht, in welchem Laden man die benötigte Anlage fix und fertig kaufen kann. Weiß ich nämlich nicht und gibt es vermutlich auch nicht hübsch verpackt als Set für Heimwerker. Dafür muss nämlich vorher ein sachkundiger Mensch den Standort kennen und für die Kamera im wetterfesten Gehäuse ein geeignetes Objektiv für den benötigten Blickwinkel aussuchen. Wird zusammen mit sicherer Montage des Monitors im Auto nicht ganz billig, beseitigt dafür aber die jeden Tag wiederkehrende gefährliche Situation.

Gruß
Wolfgang

gleiche Situation - andere Voraussetzungen

ich hätte auch aus einem Grund hinter der Kurve auf der Straße
stehen können (ich war ja schon draußen und stand), z.B. weil
ich in die Hofeinfahrt reinfahren will, aber wegen
Gegenverkehr nicht kann.

Ist das nicht die gleiche Situation? Ich stehe mit meinem Auto auf der Straße, egal, ob raus oder rein?

Grüsse,
Hannelore

Hallo,

sofern Fahrzeug A um die Kurve fährt und Fahrzeug B bereits in diesem Moment hinter der Kurve verkehrsbedingt stand, dann wird der Führer von Fahrzeug A in aller Regel die Alleinschuld tragen. Er sollte ja damit rechnen, dass in dem für ihn nicht einsehbaren Bereich (hinter der Kurve) ein Hindernis steht und seine Geschw. insoweit angepasst haben um rechtzeitig zum Stillstand kommen zu können.

Gruß
vdmaster

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Hallo!

Denkst Du nicht das man eine Behauptung nicht nur aufstellen
sondern auch nachweisen sollte, das hat etwas mit
Glaubwürdigkeit zu tun - und die lässt Du bis dato vermissen?

Also äh nein, denn erstens hab ich es (im Unterschied zu dir) sogar rechtlich begründet warum das so ist und Glaubwürdigkeitsproblem hab ich da sicherlich keines. Wenn du meinst es wäre falsch oder eine andere Meinung hast, dann steht es dir frei rechtliche Argumente dafür zu bringen.

Du beschränkst Dich aber ausschließlich darauf die Aussagen
Anderer anzuzweifeln, im Gegenzug sollen wir aber Deine
Aussagen als gegeben und unangreifbar ansehen?

Dass Aussagen angezweifelt werden, damit wirst du leben müssen. Und ansonsten weiß ich jetzt nicht, was du für ein Problem hast. Ich geb gerne zu, dass ich falsch liege, nur hauts mich als Juristen nicht gleich vor Ehrfucht auf den Hintern, wenn mir jemand ohne irgendeine rechtliche Begründung widerspricht und eine Meinung wiedergibt, die allgemeinen Grundsätzen des Schadenersatzrechtes widerspricht. Kein Schadenersatz ohne rechtswidrige Handlung - und weil hier KFZ gegen KFZ steht kommt man auch nicht so einfach über die Gefährdungshaftung hin.

Gruß
Tom

Natürlich haftest du, wenn wenn es von einer privaten Hofeinfahrt in den fliessenden Verkehr einfädelnd zu einem Unfall kommt.

Da hilft ein Einweiser oder Panorama-Verkehrsspiegel an deiner Ausfahrt: http://ecx.images-amazon.com/images/I/51Ax%2BiP3okL…

G imager