unübersichtliche Hofausfahrt

Grüßt euch,

ich fahre mit dem Auto vorwärts rein in den Hof und dementsprechend rückwärts raus aus dem Hof - mitten im Ort - Hauptdurchfahrtsstraße mit Kurve. Würde ich rückwärts reinfahren, um dann vorwärts rauszufahren, wäre es auch kaum besser - die Einfahrt ist relativ schmal und ich bräuchte die gesamte Fahrbahn zum rangieren. Wenn ich rückwärts rausfahre, sehe ich erst etwas, wenn ich mit dem Heck z.T. auf der Straße bin. Dann immer links schauen, rechts schauen - was von rechts kommt, kann ich dann sehen, was von links kommt, kann ich nicht sehen, da genau da die Straße eine Kurve macht. Diese Kurve mitten im Ort hindert aber keinen Autofahrer, vom Gas zu gehen - und es sind meist die Einheimischen, die wissen, dass hinter der Kurve die Bushaltestellen für beide Richtungen sind und es mehrere Hofausfahrten gibt.

Gestern wäre es beinahe passiert. Da kam wieder einer um die Ecke gebraust, als ich rausfuhr. Wenn es kracht, bin ich dann alleine die Schuldige?

Danke schon mal,
Hannelore

Hallo!

natürlich ist der ausfahrende (noch dazu rückwärts !) verantwortlich, wenn es zu einem Unfall käme.
Muss man das fragen, kann es da Zweifel geben ?

Man muss z.B. sich von einer 2. Person einweisen lassen, wenn man selbst nichts oder zu spät sehen kann.

man muss anders ein-oder ausfahren.
man kann die Ausfahrt ändern lassen.

man muss draußen parken, wenn es nicht anders geht

Man kann sich einen Verkehrsspiegel nach Genehmigung der Behörden aufstellen lassen

usw.

mfG
duck313

und die Geschwindigkeit der um die Kurve Rasenden spielt keine Rolle? 50 ist das Limit - wäre schön, wenn das hier eingehalten würde …

und die Geschwindigkeit der um die Kurve Rasenden spielt keine
Rolle? 50 ist das Limit - wäre schön, wenn das hier
eingehalten würde …

Bei einem Unfall liegt es dann an Dir einen möglichen Geschwindigkeitsverstoß des Unfallbeteiligten nachzuweisen - nur dadurch könntest Du Dich selbst entlasten.

Das bringt Dir aber allenfalls ein paar Prozent die Deine Versicherung weniger zu regulieren hätte, verkehrs-rechtlich [Bußgeld, Punkt] nützt Dir das überhaupt nichts.

Gruß Crack

Hi,

Gestern wäre es beinahe passiert. Da kam wieder einer um die
Ecke gebraust, als ich rausfuhr. Wenn es kracht, bin ich dann
alleine die Schuldige?

das hängt von der Gesamtsituation ab. Grundsätzlich ist die StVO an der Stelle recht eindeutig ("…hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.").
Das bedeutet natürlich nicht, dass du damit rechnen musst, dass da jemand mit 150km/h angeflogen kommt, wenn 50km/h erlaubt sind.
Wenn jemand, der dich eingewiesen hätte, den Unfallgegner aber noch hätte sehen können, wirst du immer noch einen relativ hohen Anteil an der Schuld kriegen.
Von daher ist die Frage eigentlich unwichtig.

Wenn du bisher keine Punkte hast, wird dich so ein Unfall auch nicht großartig in Schwierigkeiten bringen, das Bußgeld ist im Gegensatz zum Restschaden vernachlässigbar.
Bist du Vollkaskoversichert kann es dir praktisch auch egal sein wieviel Prozent Schuld du erhälst. Bist du es nicht ist der Unterschied zwischen 100% und 70% auch vernachlässigbar.
Das Hauptproblem ist aber, dass wenn dich da jemand mit deutlich über 50km/h erwischt, dich diese Fragen u.U. überhaupt nicht mehr betreffen könnten.

Von daher stellt sich nicht die Frage welchen Anteil der Schuld du an einem Unfall tragen würdest, sondern wie sich so ein Unfall verhindern lässt.
Der Spiegel wurde ja schon angesprochen. Wie sieht das denn mit dem Rückwärts einfahren aus, du blockierst dabei natürlich die Straße, aber geschieht das nicht deutlich sichtbarer, als beim Rückwärts rausfahren?
Wenn du dann die Straße blockierst ist das zwar unschön, aber eben nicht vermeidbar.

Gruß

rantanplan

Bist du Vollkaskoversichert kann es dir praktisch auch egal
sein wieviel Prozent Schuld du erhälst.

Naja, wenn man nicht weiter denkt dann hast Du Recht.
Aber: Spätestens bei Fälligkeit des nächsten Jahresbeitrages dürfte dann der Unterschied zwischen „egal“ und „ach Du Schei…“ mächtig auffallen.

Gruß Crack

dass ich nichts von einer Teil-Schuld habe (außer etwas Genugtuung) , ist mir klar - mich ärgert es sehr, dass hier durchgerast wird, als wäre die Ortsdurchfahrt der Nürburgring. Hier sind Schulkinder unterwegs (Bus-Haltestellen), hier sind alte Leute unterwegs, die ins Dorflädchen (gleich neben der einen Bus-Haltestelle) zum Einkaufen gehen (mehrere mit Rollator und Krücken). Die Raser sind von hier, kennen die Situation, aber keine Rücksichtnahme - es geht mir nicht ausschließlich um meine Hofausfahrt. Wer sich hier nicht auskennt, fährt automatisch langsamer als erlaubt. Es wundert mich sowieso, dass hier außer einer Katze noch niemand zu Schaden gekommen ist. Meinen Ärger hätte ich wohl auch ins Plauderei-Brett stellen können - sorry.

Hallo,

es ist keineswegs klar, dass der in den Verkehr einfahrende Rückwärtsfahrer die Schuld bei einem Unfall trägt.

Dem Rückwärtsfahrer obliegen allerdings besondere Sorgfaltspflichten beim Versuch, auf die Straße zu fahren. Diese können soweit gehen, dass er sich von Dritten einweisen lassen muß.

Der Geradeausfaher im fließenden Verkehr muß an einer unübersichtlichen Stelle seine Geschwindigkeit so anpassen, dass er auf halbe Sichtweite bis zum Stillstand abbremsen kann. Dies gilt auch auf einer vorfahrtsberechtigten Straße.

Oder hast Du etwas anderes in der Fahrschule gelernt?

Auch hier lässt sich also nicht ohne mehr Details sagen, wer Schuld trägen würde, falls es zu einem Unfall käme. Wer war wie schnell direkt vor dem Unfall? Wer stand bereits als es zum Aufprall kam? Usw. usf.

vdmaster

zum gestrigen Vorfall:

Eine Passantin, die genau gegenüber dem „Knick“ stand, erzählte mir später, dass der Fahrer mich gesehen haben muss. Ich war ja schon rausgefahren, stand mitten auf der Straße, um meinen Wagen in meine Fahrtrichtung zu bringen. Aber statt zu bremsen, ist er hinter meinem Heck halb über den Bürgersteig an mir vorbei.

Ich erinnere mich an einen Vorfall, der mir vor Jahren passiert ist:

Es war mitten in Stadt. Vor mir fuhr ein Auto - die Ampel schaltete auf Gelb - er fuhr weiter und ich dachte, ich husche auch noch schnell vor Rot drüber. Aber auf der Höhe der Ampel stieg er in die Eisen. Ich stieg auch sofort auf die Bremse, rutschte ihm trotz Abstand hinten rein (es war Winter). Seine Frau sagte, dass er auf einen Zuruf von ihr so abrupt auf die Bremse gestiegen sei. Ich bekam die Schuld, da sein Auto in dem Augenblick des Aufpralls gestanden hat. Man hat sich immer so zu verhalten, dass man …

Hallo!

Bei einem Unfall liegt es dann an Dir einen möglichen
Geschwindigkeitsverstoß des Unfallbeteiligten nachzuweisen -
nur dadurch könntest Du Dich selbst entlasten.

Was allerdings gar nicht so schwer ist, weil die Aufprallgeschwindigkeit an Hand des Schadensbildes errechnet werden kann. Ist gleichzeitig auch noch die Sichtweite sehr begrenzt, dann kann man schon - völlig ohne irgendwelche weitere Angaben - relativ viel rekonstruieren.

Das bringt Dir aber allenfalls ein paar Prozent

Das kann man abstrakt nicht sagen. Es kann im Extremfall sogar so sein, dass der Vorfahrtberechtigte auf Grund der Geschwindigkeitsübertretung die Alleinschuld hat. Das ist selten, aber denkbar. Bei Rückwärtsausfahrt wegen der Einweiserpflicht sicherlich noch seltener, aber bei Kreuzungsunfällen ist das dann typisch, wenn der Benachrangte den Bevorrangten nicht sehen konnte und auf Grund dessen hoher Geschwindigkeit nicht mehr reagieren konnte bzw. aus der Sicht des anderen dieser nicht auf Sicht gefahren ist, also die Geschwindigkeit der Sicht (meistens ist das dann eine Rechtskurve) nicht angepasst hat.

Gruß
Tom

Bei einem Unfall liegt es dann an Dir einen möglichen
Geschwindigkeitsverstoß des Unfallbeteiligten nachzuweisen -
nur dadurch könntest Du Dich selbst entlasten.

Was allerdings gar nicht so schwer ist, weil die
Aufprallgeschwindigkeit an Hand des Schadensbildes errechnet
werden kann. Ist gleichzeitig auch noch die Sichtweite sehr
begrenzt, dann kann man schon - völlig ohne irgendwelche
weitere Angaben - relativ viel rekonstruieren.

Rekonstruieren kann man viel, oft wird die Situation vom Unfallverursacher [und auch von Zeugen] anders dargestellt als sie tatsächlich war, dann werden aus echten 50km/h schon einmal 70km/h gemacht o.ä. Und so schießt sich der Unfallverursacher möglicherweise ein Eigentor [Kosten des Gutachtens], nämlich dann wenn man sich nicht sicher ist das es auch wirklich eine wesentliche Geschwindigkeitsübertretung gab…

Das bringt Dir aber allenfalls ein paar Prozent

Das kann man abstrakt nicht sagen. Es kann im Extremfall sogar
so sein, dass der Vorfahrtberechtigte auf Grund der
Geschwindigkeitsübertretung die Alleinschuld hat.

Da lehnst Du Dich aber etwas zu weit aus dem Fenster.
Es gibt sicher viele Urteile die dem Unfallgegner eine Mitschuld anrechnen wenn sich dieser auch ordnungswidrig verhalten hat. Über eine Teilung der Schuld 50:50 geht es aber nur in ganz wenigen Fällen hinaus, ganz Schuldfrei wird der Rückwärtsfahrende aber niemals bleiben.
Vielleicht hast Du ja dazu ein Urteil?

Gruß Crack

Hallo!

Rekonstruieren kann man viel, oft wird die Situation vom
Unfallverursacher [und auch von Zeugen] anders dargestellt als
sie tatsächlich war, dann werden aus echten 50km/h schon
einmal 70km/h gemacht o.ä. Und so schießt sich der
Unfallverursacher möglicherweise ein Eigentor [Kosten des
Gutachtens], nämlich dann wenn man sich nicht sicher ist das
es auch wirklich eine wesentliche Geschwindigkeitsübertretung
gab…

Das liegt in der Natur der Sache bzw. eines Zivilverfahrens, dass sich da etwas anderes herausstellen kann. That’s life bzw. Prozesskostenrisiko nennt man das. Abgesehen davon hat man diese Frage nicht generell selbst in der Hand, weil es natürlich sein kann, dass die eigene Haftpflichtversicherung ihre Leistungspflicht (anteilig) bestreitet…und schon ist man völlig unfreiwillig im Zivilprozess.

Mir ging es um deine generelle Aussage, dass das allenfalls ein paar Prozent Mitverschulden bringen kann. Diese ist so generell gesagt falsch.

Da lehnst Du Dich aber etwas zu weit aus dem Fenster.

Inwiefern?

Es gibt sicher viele Urteile die dem Unfallgegner eine
Mitschuld anrechnen wenn sich dieser auch ordnungswidrig
verhalten hat. Über eine Teilung der Schuld 50:50 geht es aber
nur in ganz wenigen Fällen hinaus, ganz Schuldfrei wird der
Rückwärtsfahrende aber niemals bleiben.
Vielleicht hast Du ja dazu ein Urteil?

Ich habs erstens gar nicht auf den Rückwärtsfahrenden bezogen, es ist aber zweitens natürlich auch beim Rückwärtsfahrenden denkbar. Urteile dazu brauche ich nicht, weil wir nicht im angloamerikanischen Rechtskreis leben. Das ergibt sich ganz einfach aus dem Gesetz. Der Benachrangte daraf darauf vertrauen, dass der Bevorrangte auf Sicht fährt -> daraus kann man den Rest schadenersatzrechtlich folgern, ja selbst bei der Gefährdungshaftung kann man das (wenn zwei KFZ beteiligt sind).Wenn der Rückwärtsfahrende samt Einweiser den Querkommer nicht erkennen konnte, dann hat er kein Unfallverschulden (bzw. er hat sich eigentlich nichteinmal rechtswidrig verhalten).

Dass im Übrigen die meisten Zivilverfahren über Verkehrsunfälle nicht beim BGH, OGH oder sonstirgendwo dort landen, dürfte auch klar sein…

Gruß
Tom

Hallo,
wer die unuebersichtliche Ausfahrt immer wieder und noch dazu rueckwaerts auf die Strasse verwendet ohne Einweiser, obwohl es schon oefters gefaehrlich wurde, koennte allein wegen Vorsatz eine Mitschuld erhalten, besonders wenn er beim Unfall bestaetigt, das ist hier seit Jahren immer so gefaehrlich.
gruss Helmut

Mir ging es um deine generelle Aussage, dass das allenfalls
ein paar Prozent Mitverschulden bringen kann. Diese ist so
generell gesagt falsch.

Ich beziehe mich hier natürlich allein auf die Frage und auf nichts Anderes.
Was ich wohl in diesem Forum nie begreifen werde ist der Umstand das ständig irgendjemand einen Satz aus dem Zusammenhang reißt und diesen dann mit völlig anderen Voraussetzungen verknüpft um seine eigene Geschichte daraus zu machen. Logisch das dann die ursprüngliche Aussage nicht mehr stimmen kann - aber das wird dann zum Vorwurf gemacht.

Es gibt sicher viele Urteile die dem Unfallgegner eine
Mitschuld anrechnen wenn sich dieser auch ordnungswidrig
verhalten hat. Über eine Teilung der Schuld 50:50 geht es aber
nur in ganz wenigen Fällen hinaus, ganz Schuldfrei wird der
Rückwärtsfahrende aber niemals bleiben.
Vielleicht hast Du ja dazu ein Urteil?

Ich habs erstens gar nicht auf den Rückwärtsfahrenden bezogen,

Das ist es was ich meine.
Ich beantworte die Frage, Du kommst mit einem anderen Sachverhalt der mit der Frage nur am Rande zu tun hat.

Urteile dazu brauche ich nicht, weil wir nicht im
angloamerikanischen Rechtskreis leben.

Wie regelt man dann Rechtsfragen in Deutschland wenn die Gesetze nicht eindeutig formuliert sind?
Ich denke das Du kein passendes Urteil gefunden hast das Deine Behauptung stützen könnte, nur deshalb weichst Du aus.

Gruß Crack

ich hätte auch aus einem Grund hinter der Kurve auf der Straße stehen können (ich war ja schon draußen und stand), z.B. weil ich in die Hofeinfahrt reinfahren will, aber wegen Gegenverkehr nicht kann.

Hallo!

Ich beziehe mich hier natürlich allein auf die Frage und auf
nichts Anderes.

Genau - und in Bezug auf die Frage ist deine Antwort wie du sie gegeben hast falsch.

Was ich wohl in diesem Forum nie begreifen werde ist der:Wie regelt man dann :Rechtsfragen in Deutschland wenn die
Gesetze nicht eindeutig formuliert sind?

  1. ist das in dem Fall eindeutig und 2) entscheidet das auch dann ein Gericht, wenn es eindeutig ist. Im Übrigen ein Praxishinweis: Strittig sind bei Verkehrsunfällen meistens nicht die Rechtsfragen, sondern der Sachverhalt.

Gruß
Tom

koennte allein wegen
Vorsatz eine Mitschuld erhalten, besonders wenn er beim Unfall
bestaetigt, das ist hier seit Jahren immer so gefaehrlich.

Wird immer spannender hier. Wo soll da ein Vorsatz erkennbar sein?

Gruß
Tom

Hallo!

Ach ja und ein Urteil suche ich dazu nicht, weils nicht notwendig ist. Vdmaster hats im Übrigen auch so wie ich richtig dargestellt.

Gruß
Tom

Ach ja und ein Urteil suche ich dazu nicht, weils nicht notwendig ist.

Denkst Du nicht das man eine Behauptung nicht nur aufstellen sondern auch nachweisen sollte, das hat etwas mit Glaubwürdigkeit zu tun - und die lässt Du bis dato vermissen?

Du beschränkst Dich aber ausschließlich darauf die Aussagen Anderer anzuzweifeln, im Gegenzug sollen wir aber Deine Aussagen als gegeben und unangreifbar ansehen?

Nein Danke, auf eine solch einseitige „Diskussion“ werde ich mich nicht mehr einlassen.

Gruß Crack

Hi,

man reduziere auf grobe Fahrlässigkeit.

vdmaster