Hallo!
Rekonstruieren kann man viel, oft wird die Situation vom
Unfallverursacher [und auch von Zeugen] anders dargestellt als
sie tatsächlich war, dann werden aus echten 50km/h schon
einmal 70km/h gemacht o.ä. Und so schießt sich der
Unfallverursacher möglicherweise ein Eigentor [Kosten des
Gutachtens], nämlich dann wenn man sich nicht sicher ist das
es auch wirklich eine wesentliche Geschwindigkeitsübertretung
gab…
Das liegt in der Natur der Sache bzw. eines Zivilverfahrens, dass sich da etwas anderes herausstellen kann. That’s life bzw. Prozesskostenrisiko nennt man das. Abgesehen davon hat man diese Frage nicht generell selbst in der Hand, weil es natürlich sein kann, dass die eigene Haftpflichtversicherung ihre Leistungspflicht (anteilig) bestreitet…und schon ist man völlig unfreiwillig im Zivilprozess.
Mir ging es um deine generelle Aussage, dass das allenfalls ein paar Prozent Mitverschulden bringen kann. Diese ist so generell gesagt falsch.
Da lehnst Du Dich aber etwas zu weit aus dem Fenster.
Inwiefern?
Es gibt sicher viele Urteile die dem Unfallgegner eine
Mitschuld anrechnen wenn sich dieser auch ordnungswidrig
verhalten hat. Über eine Teilung der Schuld 50:50 geht es aber
nur in ganz wenigen Fällen hinaus, ganz Schuldfrei wird der
Rückwärtsfahrende aber niemals bleiben.
Vielleicht hast Du ja dazu ein Urteil?
Ich habs erstens gar nicht auf den Rückwärtsfahrenden bezogen, es ist aber zweitens natürlich auch beim Rückwärtsfahrenden denkbar. Urteile dazu brauche ich nicht, weil wir nicht im angloamerikanischen Rechtskreis leben. Das ergibt sich ganz einfach aus dem Gesetz. Der Benachrangte daraf darauf vertrauen, dass der Bevorrangte auf Sicht fährt -> daraus kann man den Rest schadenersatzrechtlich folgern, ja selbst bei der Gefährdungshaftung kann man das (wenn zwei KFZ beteiligt sind).Wenn der Rückwärtsfahrende samt Einweiser den Querkommer nicht erkennen konnte, dann hat er kein Unfallverschulden (bzw. er hat sich eigentlich nichteinmal rechtswidrig verhalten).
Dass im Übrigen die meisten Zivilverfahren über Verkehrsunfälle nicht beim BGH, OGH oder sonstirgendwo dort landen, dürfte auch klar sein…
Gruß
Tom