Hi, diese Frage richtet sich eher an die Experten unter euch.
Ist eine unverbindliche Sofortzusage bei Finanzierungen so darstellbar, dass es wirklich nur eine Info ist oder kann ein Kunde hier ggf. ein Anspruch daraus herleiten ?
In meinen Bankinstitut wollte ich, dass zentral solch ein standardisierter Text vorgegeben wird, damit kein Berater sich versehentlich zu weit aus dem Fenster lehnt.
Dies wurde abgelehnt, da dann ggf. wirklich Anspruch auf Kreditherausgabe bestehen könnte. Verstärkt wird diese Feststellung dadurch, dass es ende März 2016 verschärfte EU Richtlinien bei der Baufinanzierung gibt, die verbindliche Zusagen noch verschärft, da die Berater weitere Kompetenzen erhalten müssten.
Es klingt für mich alles etwas nach Schildbürger - oder ist da etwas wahres dran ?
Erfahrungen aus dem eigenen Institut würden mich auch interessieren.
Danke und Gruss