Unverbindliche Sofortzusage bei Baufinanzierung

Hi, diese Frage richtet sich eher an die Experten unter euch.
Ist eine unverbindliche Sofortzusage bei Finanzierungen so darstellbar, dass es wirklich nur eine Info ist oder kann ein Kunde hier ggf. ein Anspruch daraus herleiten ?
In meinen Bankinstitut wollte ich, dass zentral solch ein standardisierter Text vorgegeben wird, damit kein Berater sich versehentlich zu weit aus dem Fenster lehnt.
Dies wurde abgelehnt, da dann ggf. wirklich Anspruch auf Kreditherausgabe bestehen könnte. Verstärkt wird diese Feststellung dadurch, dass es ende März 2016 verschärfte EU Richtlinien bei der Baufinanzierung gibt, die verbindliche Zusagen noch verschärft, da die Berater weitere Kompetenzen erhalten müssten.

Es klingt für mich alles etwas nach Schildbürger - oder ist da etwas wahres dran ?

Erfahrungen aus dem eigenen Institut würden mich auch interessieren.

Danke und Gruss

Aus sprachlicher Sicht - entweder ein unverbindliches Angebot oder eine unverbindliche „Muster/Beispielrechnung“ oder eine Sofortzusage.
Eine Zusage ist eine Zusage, was soll denn eine „unverbindliche Zusage“ sein???
Die Kombination ist aus meiner Sicht völliger Quatsch.

Beatrix

Hallo Bärbel,

soweit hast du Recht. Das Wort unverbindliche Zusage ist ein Kunstwort, die das Dilemma aber am besten beschreibt.
In der Praxis ist es so, dass Makler und Verkäufer bei Kaufinteressenten möglichst schnell die Sicherheit haben möchten, dass sie nicht mit einem Traumtänzer mit mangelhafter Bonität verhandelt haben. Also fordern sie von ihrer Bank eine grundsätzlich positive Antwort zur einer Finanzierungsanfrage. Sonst schicken die Makler ggf. andere Interessenten weg und haben am ende gar keinen Käufer.

Bei der Bank kann der Berater i.d.R. gut abschätzen, ob die vorgestellte Finanzierung begleitet werden kann. Er darf aber nicht abschließend offiziell „ja“ sagen, da jede Finanzierung im 4 Augen Prinzip intern geprüft wird. Damit der Makler nun nicht noch Tage auf die offizielle Zusage warten muss, gibt der Berater im besten Fall eine unverbindliche Zusage, da er keine verbindliche Zusage geben darf. Natürlich kann man dieses Schreiben auch z.B. positive Einschätzung oder wie auch immer nennen.
Gruss