Hallo liebe Wissende,
folgender Fall mag dem ein oder anderen nicht unbekannt sein:
Ein Autofahrer A befährt mit konstanter, angepasster Geschwindgkeit die Autobahn. Erlaubt seien 130 km/h, unser Fahrer fahre genau dieses Tempo (Fahrbahn- und Verkehrsverhältnisse lassen dies in unserem Beispiel zu).
Nun nähert er sich einem anderen PKW B, der mit sagen wir 110 km/h unterwegs ist. Unser Fahrer setzt zum Überholen an und fährt auf die linke Spur. Als er den Wagen fast passiert hat, erhöht dieser die Geschwindigkeit auch auf 130 km/h, so dass nun beide Fahrzeuge leicht versetzt, aber gleich schnell fahren.
Nun kommt von hinten ein schnellerer Wagen C, der seinerseits überholen will.
Wie hat sich A nun korrekt zu verhalten? (es geht wirklich hier NUR um das verkehrsrechtlich richtige Verhalten, NICHT um das, was man machen könnte, wen „keiner guckt“ und auch NICHT darum, ob sich B wie ein A… verhält oder nicht!)
Schneller „darf“ er nicht werden, weil er dann ja die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten würde.
Einscheren kann er noch nicht, sonst touchiert er B oder gefährdet diesen zumindest.
Und wenn er abbremst, um wieder hinter B einzuscheren, behindert er C, der dann gleichfalls zu einem Bremsmanöver gezwungen wird.
Mit anderen Worten: gibt es in der StVO (oder sonstwo) einen Paragraphen, der ein Überschreiten einer der o.g. Regeln erlaubt?
Besten Dank vorab.
Viele Grüße
Camelot