Im AV eines AN steht:
a) Der Mitarbeiter erklärt sich ausdrücklich bereit, sich auch in andere Niederlassungen versetzen zu lassen, um bei dortigen Auftraggebern tätig zu werden. Sollte eine Versetzung erforderlich werden, gelten die jeweils gültigen Reisekostenrichtlinien.
b) Der Mitarbeiter verpflichtet sich darüber hinaus, alle übertragenen Arbeiten sorgfältig und gewissenhaft auszuführen und auch andere als die oben bezeichneten Arbeiten zu übernehmen.
Entsprechend meiner jüngsten Recherchen sehe ich zumindest den Teil b) als unwirksam, weil dadurch auch nicht nur gleichwertige Arbeiten in Frage kommen.
Seht ihr das auch so? Wenn ja - ist damit die gesamte Klausel unwirksam?
Danke