Unwissend Diebesgut gekauft und später verkauft

Hallo Leute,

bin neu hier und brauch Eure Hilfe. Wär toll, wenn ich Rat bekommen könnte zu folgendem Fall:

Ich habe vor kurzem eine Spiegelreflexkamera über die Kleinanzeigen gekauft. Vor dem Kauf habe ich mir die Seriennummer übermitteln lassen und habe diese bei der nächstgelegenen Polizeiwache überprüfen lassen. Der Polizist meinte, die Kamera ist nicht ausgeschrieben. Also kaufte ich die Kamera. Ich habe kein Kaufvertrag mit dem Verkäufer. Lediglich sein Kaufvertrag mit dem Vorverkäufer (er hatte es auch gebarucht gekauft). Eine Rechnung gabs auch nicht. Aber der Preis war jetzt nicht billig. Habe eine ganze Stange Geld hingelegt.

Aus diversen Gründen habe ich die Kamera nach wenigen Tagen wieder inseriert und verkauft. Wir machten diesmal ein Kaufvertrag.
Jetzt habe ich ein Schreiben von der Polizei erhalten, wo ich als Zeuge vorgeladen wurde zu einem Diebstahlsachverhalt. Die Kamera war wohl doch geklaut.

Was mache ich jetzt? Ich meine, ich habe die Seriennummer doch bei der Polizei überprüfen lassen. Sie war nicht ausgeschrieben. Konnte ja nicht ahnen, dass sie geklaut ist. Was hätte ich denn noch tun sollen? Bin ich jetzt wegen irgendwas dran? Muss ich jetzt dem Käufer sein Geld wieder geben? Muss er die Kamera abgeben?

Fragen über Fragen ich weiß. Ich weiß aber nicht weiter.

Einen Anwalt werde ich erst einschalten, wenn ich mehr Licht ins Dunkel gebracht habe und bei der Zeugenvernehmung war. Will nicht gleich groß auffahren, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin.

Nur wüsste ich gerne, was auf mich zukommt.
Danke Euch schonmal für Eure Hilfe.

LG
Tine

Hallo,
mehr kann man als Käufer wohl vorher nicht machen:
Du hast ja die Daten des Verkäufers und diese übergibst du der Polizei.
Ich würde mir da keine Sorgen machen
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

sorry, da hab ich keine ahnung!

Hallo Tine,
falls es sich um Diebesgut handelt, konntest Du an dem Gegenstand kein Eigentum erwerben.
http://www.recht-gehabt.de/ratgeber/meine-rechte-als…

Das ist ein Sachverhalt, der zu dem für die Betroffenen unbefriedigenden Umstand führt, dass das Geld weg ist und das Diebsgut auch - ggf. sogar eine Ermittlung wegen des Verdachts der Hehlerei folgen kann.

Du musst Dich nun die Leiter zurück arbeiten und gegen denjenigen, der Dir das Diebesgut verkauft hat, Anzeige erstatten und ggf. Klage wegen Betrugs erheben (so es sich um Diebesgut handelt).

Ich gehe nicht davon aus, dass Du selbst - sofern Du Deiner Sorgfaltspflicht nachgekommen bist (hast Du Belege dafür, dass Du bei der Polizei Erkundigungen eingeholt hast?) - mit juristischen Konsequenzen rechnen musst. Sofern allerdings eine Anzeige gegen Dich ergeht, solltest Du unbedingt einen Anwalt einschalten.

Ob Du gegen den Verkäufer der Kamera vorgehst, bleibt natütlich Deine Enstcheidung, Ich würde allerdings versuchen, das Geld zurück zu bekommen - so etwas zu holen sein sollte.

Im Zweifel mit solchen kniffligen Fragen lieber gleich einen Fachanwalt aufsuchen, ehe sich die Dinge zuspitzen und es womöglich kompliziert. wird

KA

Hallo Tine
ich würde das gleich in die Hände eines Anwalts legen
der weiss da viel besser Bescheid.
Viel Glück

ist leider überhaupt nicht mein Gebiet, sorry

Hallo ,
hier gilt das Prinzip "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
Vielleicht hast du noch Glück und es gibt bei Deiner Polizeiwache ein Protokoll über Deinen Besuch und der Nachfrage ob die Kamera als gestohlen gemeldet war.
Ich kenne einem ähnlichen Fall da mußte der Verkäufer vor den Richter gemußt und wurde wegen Hehlerei verurteilt. Zwar zu einer geringen Geldstrafe , aber es steht in den Akten. RA wäre gut.
VG

Keine Ahnung aber meiner Meinung nach hast du alles möglich getan, um sicherzustellen, dass die kamera nicht geklaut war
Du hast die Nummer überprüfen lassen und der Polizist hat gesagt, es ist alles ok.
du hast die Kamera von jemand gekauft, der sie auch von jemand gekauft hat
Du hast weiterverkauft und bist jetzt mitten in der Käuferkette, nicht am Anfang und nicht am Ende
Wenn man dann kein Geschäft mehr machen kann, dann wann
Geh zu der Zeugenvernahme und schildere, was du hier geschrieben hast
Ich hätte keine Bedenken
Schönen Gruß
Helmut

Hallo Kamino,

Nun ich bin kein Rechtsanwalt , aber wenn du tatsächlich die seriennummer vor dem Kauf der Polizei zur Überprüfung mitgeteilt hast und die sagen dir , das alles , OK ist , dann denke ich hast du alles was du machen kannst in deinem Rahmen getan , wenn du darüber was schriftliches hast umso besser das du diese Prüfung gemacht hast .
Außerdem niemand kann tatsächlich wissen ob das was man kauft nicht aus Kriminellen Quellen stammt , das kann man nicht wissen , die werden dir die Kamera abnehmen und dann müßte das eigentlich gewesen sein .
Behalt ruhig die Nerven , wird alles OK sein .

MFG

Güngör

Sorry, dafür bin ich kein Experte.

Guten Tag Kamino99,

Deine Fragen, die Du da alle beantwortet haben möchtest, lässt Du dir am besten von einem Anwalt beantworten, der kennt sich mit sowas aus.

Hallo Tine,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen, da bin ich auch überfragt.

Aber sicher kann dir jemand mit Erfahrung in Rechtsfragen weiterhelfen, ich hatte hier im Forum auch mal verschiedene Leute angeschrieben wegen einer Rechtsfrage, da kamen sehr gute Antworten zurück.

Viel Erfolg!

Hallo, da würde ich mal sagen, dumm gelaufen. Wenn ein Angebot für ein teures Produkt sehr günstig ist, spätestens dann sollte man hellhörig werden und sich die Kaufunterlagen genau ansehen.
Deinem Käufer musst Du auf jeden Fall das Geld zurückgeben. Da die kamera geklaut ist, bekommst Du diese natürlich nicht, sondern wird in der Regel von der Polizei eingezogen. Du kannst aber Deinen Verkäufer belangen. Entweder er kann den einwandfreien Kauf nachweisen oder er muss Dir Schadensersatz leisten. Das bezieht sich dann nicht nur auf die Rückerstattung des Kaufpreises, sonderen auf alle Dir entstandenen Kosten, wie z.B. Telefon, Porto und vielleicht noch andere. Außerdem kannst Du einen Schadensersatz geltend machen. Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt einschalten. Die Kosten hierfür müßte, sofern Dein Verkäufer nicht einsichtig ist alle von dem getragen werden.
Also, beim nächsten mal etwas vorsichtiger bei supergünstigen Angeboten.
Gruß
MB

Hi,
leider kann ich dir nicht helfen…
Mein Fachgebiet ist das Hotel…

Hallo Tine,
wenn Jemand einen Gegenstand kauft, der gestohlen wurde kann er nur Besitzer aber nicht Eigentümer des Gegenstands werden. Das bedeutet, auch wenn du die Kamera gekauft hast und nicht wusstes das sie gestohlen wurde, gehört sie nicht dir sondern der Person der sie gestohlen wurde. Was nun genau passiert, kann ich dir nicht sagen. Nur das der Gegenstand dem Eigentümer zurück gegeben werden muss. Vermutlich bekommst du dein Geld, welches du für die Kamera bezahlt hast nicht zurück. Ansonsten würde ich mir aber keine Sorgen machen.

Lg Miri