Hallo liebe Leser,
Ich benötige dringend eure Hilfe.
Ich habe vor einigen Wochen etwas bei eBay Kleinanzeigen gekauft.
Ich war den Artikel selbst vor Ort begutachten (Leider nicht bei Ihm zu Hause sondern auf einem öffentlichen Parkplatz) und habe ihn dort auch Gekauft.
Da ich diesen in der Zwischenzeit nicht mehr benötigt habe, hab ich ihn ebenfalls wieder verkauft.
NICHT Gewinnerzielend sondern 1 zu 1 im Warenwert von ca 65€.
Erst jetzt stellt sich heraus, dass der Verkäufer von dem ich die Ware habe ein Diebstahlgut verkauft hat.
An den Verkäufer komme ich nicht mehr ran, jedoch habe ich nun die Frage ob ich meinem Käufer den Preis zurückzahlen muss oder wer jetzt generell auf seinen Kosten „hängen“ bleibt.
Danke vorab
Hallo!
Wie das rauskam,ware schon interessant gewesen zu erfahren !
Mag sein, man kann den Vorwurf der Hehlerei abwenden, wenn aus den Umständen des 1. Verkaufs kein Verdacht aufkommen musste, die Ware war gestohlen.
Treffpunkt Parkplatz statt Wohnung des Verkäufers ist schon so ein Punkt, der zweifeln lässt ! Ginge es um PKW, dann ja, aber sonst …?
Und vermutlich auch fehlende Personalien.
Die Ware ist man los und Geld ist weg und wird natürlich von niemandem erstattet. Man muss es selbst beim Verkäufer eintreiben.
Und so gehts auch dem 2. Käufer, Ware zurück, Geld weg.
MfG
duck313