Guten Tag,
ich habe eine Frage. Eine bekannte, private Sprachschule bietet Sprachkurse an. Sie bewirbt auf ihrer Homepage ihre Kurse damit, dass alle Lehrer Muttersprachler sind und einen qualifizierten Abschluss haben, der sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt. Die Leitungen der Schule bestehen ebenfalls darauf, dass ihre Lehrer akademische Grade vorweisen können. Die Kurse kosten circa 540 Euro und mehr, je nachdem, was man bucht. Die Schule hat Firmenkunden und erhält auch Staatsgelder, weil Fremdsprachenkurse für Arbeitslose durchgeführt werden.
Ein Lehrer dort, den wir hatten, ist kein Muttersprachler. Sein Englisch ist zwar gut, weil er in einem englischsprachigen Land zwei Jahre lang lebte, aber das muss nichts heißen. Aber das Unverschämte ist, dass er weder Abitur noch sonst was. So jemand darf sich Lehrer oder Sprachdozent nennen und uns unterrichten? Ohne Qualifikation? Wenn jemand sich privat mit Gesetzen beschäftigt und gut auskennt, dann kann er doch auch nicht als Jurist tätig werden?
Wie sieht die Rechtslage aus? Da die Schule garantiert, dass ihre Lehrer eine akademische Qualifikation besitzen und Muttersprachler sind, müsste sich sich doch daran halten? Vor allem bei den Preisen. Ist ihre Aussage nicht rechtsverbindlich? Welchem Verband oder welcher Institution unterstehen solche Sprachschulen? Wo kann ich meinen Fall melden? Wer überprüft so etwas?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Alessandro