Unzertifizierte Lehrer: Strafbar?

Guten Tag,

ich habe eine Frage. Eine bekannte, private Sprachschule bietet Sprachkurse an. Sie bewirbt auf ihrer Homepage ihre Kurse damit, dass alle Lehrer Muttersprachler sind und einen qualifizierten Abschluss haben, der sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit berechtigt. Die Leitungen der Schule bestehen ebenfalls darauf, dass ihre Lehrer akademische Grade vorweisen können. Die Kurse kosten circa 540 Euro und mehr, je nachdem, was man bucht. Die Schule hat Firmenkunden und erhält auch Staatsgelder, weil Fremdsprachenkurse für Arbeitslose durchgeführt werden.
Ein Lehrer dort, den wir hatten, ist kein Muttersprachler. Sein Englisch ist zwar gut, weil er in einem englischsprachigen Land zwei Jahre lang lebte, aber das muss nichts heißen. Aber das Unverschämte ist, dass er weder Abitur noch sonst was. So jemand darf sich Lehrer oder Sprachdozent nennen und uns unterrichten? Ohne Qualifikation? Wenn jemand sich privat mit Gesetzen beschäftigt und gut auskennt, dann kann er doch auch nicht als Jurist tätig werden?
Wie sieht die Rechtslage aus? Da die Schule garantiert, dass ihre Lehrer eine akademische Qualifikation besitzen und Muttersprachler sind, müsste sich sich doch daran halten? Vor allem bei den Preisen. Ist ihre Aussage nicht rechtsverbindlich? Welchem Verband oder welcher Institution unterstehen solche Sprachschulen? Wo kann ich meinen Fall melden? Wer überprüft so etwas?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen,
Alessandro

hallo, zu Deiner Frage kann ich leider nichts sagen. Gruss Siegfried

Auf Ihre Anfrage kann ich leider nicht qualifiziert antworten, da ich mich lediglich mit Schulrecht (öffentliche Schulen und Verwaltungsrecht) auskenne.
Vielleicht stellen Sie Ihre Anfrage einfach mal allgemein formuliert im Forum für allgemeine Rechtsfragen. Häufig gibt es dort sehr kenntnisreiche Antworten.

Hallo alessandrtomasso
Sprachschulen sind Privatschulen und unterliegen nicht der staatlichen Kontrolle ( etwas anderes wäre es, wenn sie wie staatliche schulen Abschlüsse wie Hauptschulabschluss, Abitur vergeben würden). Die Lehrer müssen daher auch keine bestimmte Ausbildung haben.
Allerdings sind sie wie alle Personen oder Gesellschaften, die Verträge abschließen, verpflichtet , die versprochene Qualität auch tatsächlich zu leisten. Z.b. Muttersprachler, akademische Ausbildung der Lehrer. Anderenfalls hat man ein recht zur Kündigung oder kann sogar das Schulgeld kürzen oder zurückverlangen. Begriffe wie Muttersprachler oder akademische Ausbildung sind aber nicht sehr präzise. Ein billiger Abschluss im Ausland kann auch als akademisch bezeichnet werden. Und ab wann ist man Muttersprachler? Ist das auch ein Ausländer mit schlechten Schulleistungen? Hier hilft nur, sich vorher zu erkundigen und sich immer gleich zu beschweren.
Gruß
Wilhelm Habermalz

Hallo Alessandro,
da es sich hier eindeutig um eine Täuschung eines Verbrauches handelt (der Unterricht ist ja eine versprochene Leistung), schlage ich vor, zunächst einmal bei der örtlichen Verbraucherzentrale nachzufragen.
Im nächsten Schritt wäre dann sicher die Gewerbeaufsicht einzuschalten.
Viel Erfolg!
Egolf

Hallo Egolf,

das ist ein Supertipp und ich bin Dir sehr dankbar dafür,
Gruß,
Alessandro

Guten Tag Allessandro,
Lehrer bzw. sdozent sind keine geschützten Berufsbezeichnungen. Etwas Anderes ist es, wenn die Sprachenschule Zusagen über Qualifikation der beschäftigten Lehrkräfte macht und diese nicht einhält. Ich bin kein Jurist, aber für mich sieht dieses rechtlich nicht einwandfrei aus. Es gibt eine Dachverband der Sprachschulen. Leider habe ich den namen nicht parat. Dies müsste sich aber über eine Internetrecherche herausfinden lassen. Vielleicht hilft ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt weiter.
Viel Erfolg
THWU