Unzufrieden mit dem Makler? Beschwerdestelle?

Mit Tätigkeit eines Immobilienmaklers mehr als unzufrieden. Wo kann man sich über solche unfähigen Leute beschweren? Beim Gewerbeamt? Was tut das Gewerbeamt, wenn eine Beschwerde vorliegt? Oder gibt es eine Schlichtungsstelle, wenn man nicht in so genannten Verbänden wie IVD oder RDM Mitglied ist? Es geht auch um Prüfung Schadenersatz.

Mit Tätigkeit eines Immobilienmaklers mehr als unzufrieden.

Warum ? Erwartest Du vielleicht Dinge, die gar nicht Aufgabe des Maklers sind ? Im Brett „Immobilien“ haben wir häufig Klagen von Usern, die falsche Vorstellungen von den Aufgaben des Maklers haben.

Wo kann man sich über solche unfähigen Leute beschweren?

Aufsichtsbehörde (Landkreis), IHK, etc.

Beim Gewerbeamt?

Nö.

Es geht auch um Prüfung Schadenersatz.

Da bin ich mal gespannt, warum der Makler Schadensersatz leisten soll.

Mit Tätigkeit eines Immobilienmaklers mehr als unzufrieden.

Warum ? Erwartest Du vielleicht Dinge, die gar nicht Aufgabe
des Maklers sind ? Im Brett „Immobilien“ haben wir häufig
Klagen von Usern, die falsche Vorstellungen von den Aufgaben
des Maklers haben.

Ich glaube, dass Absprachen eingehalten werden, gehören wohl zu jedem Dienstleister, egal welche Branche. Wen wundert’s, dass so viele Klagen im Brett Immobilien sind, wenn die Branche eine vernünftige und transparente Dienstleistung erbringen würde! :smile:)
Um es gleich vorweg zu nehmen, keine Missverständnisse entstehen: Es sind nicht alle so. Viele arbeiten auch sehr gewissenhaft. Es geht hier um die schwarzen Schafe, die es in dieser Branche zu hauf gibt.

Wo kann man sich über solche unfähigen Leute beschweren?

Aufsichtsbehörde (Landkreis), IHK, etc.

Eine Idee… ja

Beim Gewerbeamt?

Nö.

Ich denke schon. In Berlin ist as Ordnungs- oder Gewerbeamt ist für Beschwerden wegen Berufsausübung zuständig.

Es geht auch um Prüfung Schadenersatz.

Da bin ich mal gespannt, warum der Makler Schadensersatz
leisten soll.

Das werd ich sicher nicht hier ausbreiten. Ich bitte um Verständnis. Außerdem kann der Makler auf seine Betriebshaftpflicht zurückgreifen, sollte ein Schaden entstanden und notfalls gerichtlich festgestellt worden sein. Im Übrigen ist falsche Beratung auch ein Schaden, in den wenigsten Fällen beweisbar.

Ich denke schon. In Berlin ist as Ordnungs- oder Gewerbeamt ist für Beschwerden wegen Berufsausübung zuständig.

Makler unterliegen einer besondren Aufsicht, deswegen schrieb ich Landkreis. Und ich könnte mir vorstellen, dass das Gewerbeamt andere Dinge prüft als der Landkreis.

Das werd ich sicher nicht hier ausbreiten. Ich bitte um Verständnis.

Ich will es auch nicht wissen. Ich wollte nur die Frage aufwerfen, ob sein „Versäumnis“ wirklich eines ist oder ob hier Aufgaben unterstellet werden, die keine sind.

Außerdem kann der Makler auf seine Betriebshaftpflicht zurückgreifen,

Was hat das damit zu tun ? Die Betriebshaftpflicht ist nicht dazu da, einen verunglückten Kauf zu „reparieren“ (und wenn, wäre es die Vermögensschadenhaftplficht)

Im Übrigen ist falsche Beratung auch ein Schaden, in den wenigsten Fällen beweisbar.

Ein Makler muß nicht beraten, ein Makler bringt Käufer und Verkäufer zusammen, sonst nichts.

Ich denke schon. In Berlin ist as Ordnungs- oder Gewerbeamt ist für Beschwerden wegen Berufsausübung zuständig.

Makler unterliegen einer besondren Aufsicht, deswegen schrieb
ich Landkreis. Und ich könnte mir vorstellen, dass das
Gewerbeamt andere Dinge prüft als der Landkreis.

Das mag sein, ich wüsste aber nicht, welcher besonderen Aufsicht die Immobilienmakler unterliegen. Die Erlaubnis nach § 34 c GewO erfordert keine besonderen Befähigungen . Das ist irgendwie auch das Fatale.

Das werd ich sicher nicht hier ausbreiten. Ich bitte um Verständnis.

Ich will es auch nicht wissen. Ich wollte nur die Frage
aufwerfen, ob sein „Versäumnis“ wirklich eines ist oder ob
hier Aufgaben unterstellet werden, die keine sind.

Ich glaube schon, dass es zu Aufgabe des Maklers zählt, alle Punkte zum Objekt, die ihm bekannt sind, dem Interessenten mitzuteilen.

Außerdem kann der Makler auf seine Betriebshaftpflicht zurückgreifen,

Was hat das damit zu tun ? Die Betriebshaftpflicht ist nicht
dazu da, einen verunglückten Kauf zu „reparieren“ (und wenn,
wäre es die Vermögensschadenhaftplficht)

Pardon, ich meinte die Vermögenschadenhaftpflicht.

Im Übrigen ist falsche Beratung auch ein Schaden, in den wenigsten Fällen beweisbar.

Ein Makler muß nicht beraten, ein Makler bringt Käufer und
Verkäufer zusammen, sonst nichts.

Ich weiß nicht, wie Sie als Versicherungsmakler (steht in ihrer Visitenkarte) ihre Kunden beraten. Reichen Sie nur das Formblatt zu Unterschrift rüber? Sicher nicht. Zumindest hoffe ich das. Selbst in den Standesregeln des IVD steht, dass eine Beratung des Kunden hinsichtlich Kauf- und/oder Verkaufsabsicht unabdingbar ist. Auch hinsichtlich der Bewertung des Objekts und Marktanlayse ist nicht nur die reine Datenaufnahme wichtig.
Schade nur, dass mit dieser Aussage wieder das ewige Vorurteil genährt witd, dass es Immobilienmaklern nur um das schnelle Geld geht.