Wobei ich es schon interessant finde, wie „abwegig“ es sein darf.
Ich habe mal eine Abbuchung von einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten, und hatte partout keine Idee, was ich mit der zu schaffen hatte. Über die Summe fiel mir dann später ein, daß ich bei Louis oder Hein Gericke nen Helm gekauft habe.
Hätte auf dem Kontoauszug irgendwas mit „Motorrad“ gestanden, wäre es klar gewesen.
Ein anderes mal hat mir eine kölner Firma 20€ abgebucht. Ich habe mir die Gegend sogar bei Google Streetview angeschaut, der Firmenname brachte bei Google auch keine Treffer. Irgendwann dann die Lösung: Ich habe in einem Laden gegessen, der keine EC-Karte akzeptierte. Dafür gab es dort sowas ähnliches wie einen Geld-Automaten, aber für Kleingeld für die Spielautomaten in dem Laden. Der wurde von dieser Firma betrieben.
Und wieder: Hätte da irgendwas mit Münzautomat o.ä. gestanden, hätte es bei mir sofort geklingelt.
Da stelle ich mir die Frage, ob die es irgendwo nicht selbst schuld sind, wenn man das Geld zurückgehen lässt.
Man stelle sich analog dazu vor, man bekommt eine Rechnung über eine nicht näher genannte Leistung von einem völlig unbekannten Absender. Würde man das zahlen?