Update: Zusätzliches Verkehrsschild neu aufgestellt

Hallo,
es gibt ein Update zu meinem Thema vom 17.01.2023

Mittlerweile haben weitere Bürger gegen die Beschilderung geklagt und das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat ein Urteil gesprochen. (siehe Anhang)
Des Weiteren wurde jetzt das Zusatzschild „auf dem Seitenstreifen“ durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde angebracht, obwohl es ja nicht zwingend notwendig ist?!

Laut dem Urteil sind Parkbuchten nicht mit einem Seitenstreifen zu verwechseln, aber wie kann es dann sein, das diese Definition für Seitenstreifen in Deutschland gilt!!!

Seitenstreifen i.S.d. § 2 StVO ist der befestigte oder unbefestigte, unmittelbar neben der Fahrbahn befindliche (befahrbare) Teil der Straße, einschließlich etwaiger Haltebuchten. (BayOLG, DAR 03 128)
Seitenstreifen sind befahrbare Flächen unmittelbar neben der Fahrbahn, auch Park- und Ladebuchten und -streifen für den ruhenden Verkehr. (siehe Hentschel 38.A., zu StVO § 12 Rz. 58)
Park- und Haltebuchten sind also Seitenstreifen.

Ich glaube jetzt bin ich ganz verwirrt, wer hat denn nun schlussendlich recht?

Danke, VG Thomas


Mal ehrlich, wie kannst Du auf die Idee kommen,das Halteverbot am Dienstag gilt für die Fahrbahn neben dem Parkstreifen ?
Das wäre doch wie in 2. Reihe parken,du klemmst die Seitenstreifenparker ein.

Ich verstehe das Argument des Gerichts. Da hier ein Parkgebot angegeben ist = „Nur hier darf geparkt werden“. muss doch klar sein, das Halteverbot am Dienstag gilt ebenfalls für den Parkstreifen. Warum ? Weil doch hier überhaupt nicht auf der Fahrbahn geparkt werden darf.

Und wäre es klarer und übersichtlicher wenn man einen längeren Pfahl nimmt und sage und schreibe 5 Schilder untereinander montieren würde ? Jetzt sogar nicht mit einem 6. Zusatz ?

Da fände ich es eindeutiger wenn man das Halteverbot ganz entfernt und stattdessen am Parkplatz ein Geltungsschild, etwa dieser Art:

Mo 6-20 h
Di 11-20 h( die zugestanden Zeit von 9-11 kann man sich schenken)
Mi-So 6-20 h
anbringt.

Wetten dass das dann wieder Beschwerden gäbe, weil zu viel Text ?

MfG
duck313

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Na schau mal hier: (Haltverbot in Parkbuchten)
https://www.rsa-online.com/14/Haltverbot/Geltungsbereich.htm

Hier muss das Zusatzschild explizit angebracht werden.

Je mehjr Text, umso mehr verstehen Leute das falsch. Oder mehr oder weniger mit Absicht, wie es mir hier bei Thomas Lehrer der Fall zu sein scheint.

Weil es so in der StVO steht.

„Das Halten auf der Fahrbahn ist verboten.“

Ich kann dem Urteil daher inhaltlich nicht folgen.

Gehört der Parkstreifen jetzt doch zur Fahrbahn?

wüsste nicht, wie man aus §2 und §12 rauskommen wöllte,
Seitenstreifen ist nicht Fahrbahn.
Parkstreifen gehört zum Seitenstreifen.

Lässt letztlich nicht viel Spielraum.

ich lese da zwischen den Zeilen:
„Du hast doch ganz genau gewusst, was das Schild bezwecken soll.
Parken auf der Fahrbahn neben den Parkbuchten ist eh verboten, was glaubst du, wofür das Schild also da ist?“

Macht für mich prinzipiell Sinn, denn es gibt zu viele örtliche Gegebenheiten, die man nicht vorab mit einem festgelegten Schilderkatalog abdecken kann.
Bleibt die spannende Frage, wie weit man solche Selbstverständlichkeiten auslegen kann.
Bei dem Punkt mag ich nun wieder klare Vorgaben, an denen es nichts zu interpretieren gibt. (wie etwa, dass der Parkstreifen != Fahrbahn ist)

naja, da nun geklärt ist, dass es kein Seitenstreifen ist… :man_facepalming:

grüße
lipi

Also ich kapiere es nicht. Ich fühle mich als Autofahrer nicht dazu berufen, Verkehrszeichen zu interpretieren.
Anscheinend bin ich aber doch verpflichtet, in voreilendem Gehorsam stets zu meinen Ungunsten umzudeuten.

Ist bei so einer Lapalie überhaupt eine Berufung möglich? Was sagt der Anwalt, @Guybrush zum Beispiel?

Das Parken in zweiter Reihe neben ausgewiesenen Parkflächen auf der Fahrbahn ist grundsätzlich nicht zulässig.
Von daher kann das Schild nicht für die Fahrbahn gemeint sein :wink:

hi,

soweit würde ich auch nicht gehen.
War mehr ein Erklärungsversuch, der mit plausibel erscheint.
Das bedeutet ja nicht, dass es kein Holzweg wäre!

Es geht ja weiter: auf Goolge ist eindeutig zu erkennen, dass Haltverbot steht mit etwas Abstand vor dem Parkplatzschild. Mobil ist das Zeichen nicht…
also 50cm Haltverbot, danach Parkplatz.

Hier zu Lande gibt’s neben einem Imbiss 2 Parkflächen halb auf dem Gehweg, halb auf der Strasse.
Offenbar gab es den Versuch, die Farbe zu entfernen. Hat eher so mäßig funktioniert, man sieht die Markierung noch.
Zusätzlich stelle man Haltverbot auf, die natürlich durch die Parkmarkierungen aufgehoben werden.

Was nu: ist ungültig oder nur abgenutzt und gültig? Bei Regen fast nicht zu erkennen, ob die Farbe weg ist oder nicht.

Das Regelwerk komplett interpretationssicher zu gestallten ist imo unmöglich.
Spätestens irgend ein beteiligter Mensch wird was verbocken.

grüße
lipi