Hallo, ich hab rein zufällig zwei unserer Mitarbeiter in mehr oder weniger eindeutiger Stellung erwischt, wie soll man denn bloß mit sowas umgehen?
Also nicht, dass sie das nicht dürften, in ihre privaten Sachen misch ich mich ja nicht ein und alt genug sind sie auch.
Das anständigste wäre das einfach für sich zu behalten, niemand zu erzählen. Alles andere ist eine Gemeinheit.
Der Kavalier genießt und schweigt.
Gruß Michael
Hallo,
war denn die nudl wirklich in der trudl?
Nix machen!
Gruß, Hans-Jürgen Schneider
Vielleicht hätte trudl das gerne gehabt - statt der Mitarbeiterin?
Hallo,
kommt auch darauf an, wo sie erwischt worden sind. Bei uns sind mal zwei Azubis in der Tiefgarage auf einer Motorhaube in flagranti erwischt worden. Beide sind entlassen worden. Das war dann doch ein wenig zu „öffentlich“, auch wenn sie immerhin schon darauf verzichtet hatten im Großraumbüro zu schnackseln.
Aber eigentlich hast du die Frage doch schon selbst beantwortet, da du sagst du mischst dich da nicht ein!
Gruß Nita
Naja, ich würde fast sagen, das ist eher so ein offenes Geheimnis bei den beiden.
Nur privat sollten sie es nun nicht gerade während der Arbeitszeit machen, wenn es nicht erforderlich ist.
Bist Du disziplinarisch für die beiden oder zumindest einen von beiden verantwortlich? Dann kannst Du hierüber mE nicht einfach hinweg gehen, wenn das in der Arbeitszeit geschah. Die Arbeitszeit gehört der Firma, und als Vorgesetzter bist Du wiederum deinem Vorgesetzten gegenüber dafür verantwortlich, dass die MA in ihrer Arbeitszeit arbeiten und nicht „nur mal sehen, ob er passt“ spielen. Abgesehen davon wäre dann auch die Frage zu stellen, inwieweit es geboten ist, dies z.B. aus Gründen des Jugendschutzes zu unterbinden, wenn da auch minderjährige Azubis hätten vorbei schauen können, bzw. inwieweit man das Ansehen des Unternehmens schützen muss, wenn die Gefahr besteht, dass Dritte (z.B. Kunden) so etwas mitbekommen könnten.
Hast Du keine disziplinarische Verantwortung, kannst Du Dich raus halten.
Es konnte vermutlich nicht bis zur Pause oder Feierabend warten…
Die beiden sollen heiraten. Dann gibt sich das relativ schnell.
Und ebenso, wenn es Pausen zwischen der Arbeitszeit waren. Es reicht doch meist, wenn es auf dem Firmengelände war. Dass jemand dies hätte sehen konnte ist ja durch die TO belegt.
na dann werd ich nächstes mal einfach noch ein paar anrufen und mitmachen.
Da hast Du natürlich recht. So weit hatte ich das jetzt nicht ausdifferenziert. Ich meinte hier natürlich die gante Zeit, die man am Arbeitsplatz/auf dem Firmengelände verbringt.
Hallo,
wenn es während der Arbeitszeit geschah, ist das schlicht und ergreifend „Arbeitszeitbetrug“.
Geschah es in der Pause, aber in AG-Räumlichkeiten, sind „arbeitsvertragliche Nebenpflichten“ der AN und/oder das Hausrecht des AG tangiert.
&Tschüß
Wolfgang
wobei die Quelle wohl ein Zeitungsartikel aus dem Jahre 82 ist und niemand das Urteil selber mehr kennt.
Eine Kündigung setzt ja meist voraus, dass der AN sein Fehlverhalten hätte erkennen können (müssen). Im obigen und im TO-Fall reicht eine Abmahnung sicher aus, um im Wiederholungsfall zu kündigen.
War es während der Arbeitszeit und du bist der Vorgesetzte - raus schmeißen oder zumindest abmahnen.
Normale Kollegen: Drauf scheißen und schweigen.
Kollegen die du nicht magst: Überall rum erzählen.