Überschreitungen des vom Umweltbundesamt festgelegten Leitwertes (10 µg/l) für Uran kommen in Deutschland nur selten vor – maximal in 0,6 % aller Haushalte, und dabei vor allem solche, die ihr Trinkwasser nicht von einem zentralen Wasserversorger beziehen.
In der derzeit gültigen Trinkwasserverordnung gibt es noch keinen rechtsverbindlichen Grenzwert für Uran, der gesundheitliche Leitwert des UBA ist jedoch von allen Wasserversorgungsunternehmen und Gesundheitsämtern als Bewertungsmaßstab faktisch anerkannt. Im Rahmen der Novellierung der Trinkwasserverordnung ist vorgesehen, den UBA-Leitwert als Grenzwert festzuschreiben.
Leben Sie in einer Mittelgebirgsregion mit erhöhter natürlicher Uranbelastung, wie sie beispielsweise in Teilen Thüringens, Nordbayerns oder im südlichen Sachsen vorkommen kann, dann erkundigen Sie sich bei Ihrem Wasserversorger oder Gesundheitsamt nach dem Urangehalt Ihres Trinkwassers. Nur wenn dieser über dem Leitwert von 10 µg/l liegt, sollten Sie abgepacktes Wasser mit dem Aufdruck „geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ für Ihre Ernährung verwenden. Denn auch normale Mineralwässer können einen erhöhten Urangehalt haben.
Noch ein Wort zum Trinkwasser: Trinkwasser ist das am besten untersuchte und kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Es ist ein regionales Produkt und daher gibt es je nach Herkunft Wässer mit unterschiedlichen Mineralgehalten („weiches und hartes Wasser“). Trinkwasser ist preiswert und wird mit vergleichsweise geringem Energieeinsatz bis in die Wohnungen befördert. Was man von abgepackten Wässern nicht gerade behaupten kann.
Generell und gerade wenn Sie neue Leitungen in Ihrem Haus verlegt haben, dann sollten Sie das abgestandene Wasser (morgens oder nach längerer Abwesenheit) ablaufen lassen (ca. 15 Sekunden, bis es deutlich kühler aus dem Wasserhahn fließt) oder es anderweitig nutzen (Gießwasser, zuerst Duschen etc.).
Dann hoffe ich für Sie, dass Sie in der „richtigen“ Region Deutschlands wohnen oder Ihnen Ihr Wasserversorger „grünes Licht“ gibt. Prost!