Angenommen, ich habe ein Bild von jedem gemacht. Diese Personen ist plötzlich von öffentlichen Interesse. Mein Bild , das ich fotografiert hab, erscheint plötzlich ohne Nennung der Quelle und ohne mein Einverständnis, bei der Presse und wird veröffentlicht.
Kann man da sein Urheberrecht geltend machen?
Wie kommen denn andere/die Presse sogar, an dein Foto ?
Hast Du das wo veröffentlicht, hat das der Fotografierte weitergegeben ?
Klar. Ob sich um eine Person des öffentlichen Lebens handelt, ist aus urheberrechtlicher Sicht egal. Das ist nur für die Abwägung der Rechte dieser Person mit den Rechten der Presse relevant.
Hallo,
Ja. Du bist Urheber (nach Deiner Schilderung) und damit liegen die Urheberrechte bei Dir und Du kannst sie gegenüber dem, der sie missachtet geltend machen.
Grüße
Pierre
Das wúrde ich auch gerne wissen. Aus Eigener Erfahrung als Fotoreporteur einer lokalen Zeitung kenne ich die Redaktionsabläufe. Da ist wohl, von Deiner Seite, etwas falsch gelaufen.
Ich spekuliere einfach mal: Bild bei Facebook veröffentlicht oder Pinterest oder Twitter. Oder das Bild fand sich auf der Seite des Vereins, die @Blattsalat2020 betreut. Oder. Oder Oder.
Aus meiner Sicht ist es erst mal völlig egal. wie die Presse das Bild gezogen hat. Die eigentliche Frage lautet: kann man sein Urheberrecht geltend machen. Und man erhält sein Recht, selbst wenn man das Bild bei Facebook, Pinterest, Vereinsseite, private Internetseite usw. öffentlich stellt.
Grüße
Pierre
Das ist nicht ganz richtig. Lies mal die AGB von Facebook, Pinterrest und Konsorten. Die schränken das Recht ganz erheblich ein.
Ich las Urteile, in denen die Gerichte nicht anerkennen, dass ein Urheber seinen Anspruch aufgibt nur weil er sein Bild bei Facebook veröffentlichte.
Schließlich gehen deutsche Gesetze über die die AGB einer Firma - noch. (In einer fiktiven Serie, die ich momentan sehe, wird das in Zukunft anders sein…)