Hallo, mal eine Frage:
Mal angenommen Ein Käufer hat bei e-bay einen Artikel gekauft. Diesen hat er über die Suche mit einem Stichwort gefunden. Daraufhin hat der Bieter bei der Aktion mit gemacht und sich bereits gewundert, dass kaum jemand mitgemacht hat und daher der Artikel sehr günstig erstanden wurde.
Nun kam nach einiger Zeit der Artikel und der Käufer hat Ihn sofort (nach einem kurzen Blick auf den Aufdruck) in die Wäsche getan da es sich um ein Kleidungsstück handelt.
Nach der Wäsche hat der Käufer gemerkt, dass sich das Bügelbild lösst und das T-Shirt kein Original ist. Daraufhin hat der Käufer in die Auktion geschaut und es steht drinnen:
Verkaufe hier ein selbsgestaltetes LA Shirt von Filly
Gr 110 Mit Glitzersteinchen.
Privatverkauf! Keine Garantie und Rücknahme.
Bei unversicherten Versand übernehme ich keine Kosten bei Verlust!
Das Shirt ist vom KIK und der Aufdruck sieht aus wie auf Bügelpapier gedruckt. Jedoch sehr ausgeblichen.
Das wurde nun dem Ehemann der Käuferin erzählt (da die Käuferin verständlicherweise über das ruinierte Shirt sehr sauer ist!) und nunmehr wird der Käuferin vom Ehemann Angst gemacht Thema Urheberrecht.
Hat der Käufer nun was zu befürchten? Wer kann helfen? Muss der Käufer mit den Unterlagen von e-bay zur Polizei oder was ist zu tun? In der Angebotsbeschreibung stand: Süsses Filly Mermaids Pearlia Shirt LA Shirt Neu Gr 110. Als Suchbegriff wurde Filly eingegeben ohne die Beschreibung zu lesen. Es wurde nur das Shirt in der Übersicht angesehen… Und aufgrund dessen mit geboten…
Das T-Shirt ist jedoch nicht zu benutzen! Der komplette Druck hängt in Fetzen, es kleben nur die Glitzersteine noch…
Über Hilfe würde sich der Käufer sehr freuen!
Danke und Grüsse
Mimmimaus