Urheberrecht?

Hallo, mal eine Frage:
Mal angenommen Ein Käufer hat bei e-bay einen Artikel gekauft. Diesen hat er über die Suche mit einem Stichwort gefunden. Daraufhin hat der Bieter bei der Aktion mit gemacht und sich bereits gewundert, dass kaum jemand mitgemacht hat und daher der Artikel sehr günstig erstanden wurde.
Nun kam nach einiger Zeit der Artikel und der Käufer hat Ihn sofort (nach einem kurzen Blick auf den Aufdruck) in die Wäsche getan da es sich um ein Kleidungsstück handelt.
Nach der Wäsche hat der Käufer gemerkt, dass sich das Bügelbild lösst und das T-Shirt kein Original ist. Daraufhin hat der Käufer in die Auktion geschaut und es steht drinnen:
Verkaufe hier ein selbsgestaltetes LA Shirt von Filly
Gr 110 Mit Glitzersteinchen.
Privatverkauf! Keine Garantie und Rücknahme.
Bei unversicherten Versand übernehme ich keine Kosten bei Verlust!

Das Shirt ist vom KIK und der Aufdruck sieht aus wie auf Bügelpapier gedruckt. Jedoch sehr ausgeblichen.
Das wurde nun dem Ehemann der Käuferin erzählt (da die Käuferin verständlicherweise über das ruinierte Shirt sehr sauer ist!) und nunmehr wird der Käuferin vom Ehemann Angst gemacht Thema Urheberrecht.
Hat der Käufer nun was zu befürchten? Wer kann helfen? Muss der Käufer mit den Unterlagen von e-bay zur Polizei oder was ist zu tun? In der Angebotsbeschreibung stand: Süsses Filly Mermaids Pearlia Shirt LA Shirt Neu Gr 110. Als Suchbegriff wurde Filly eingegeben ohne die Beschreibung zu lesen. Es wurde nur das Shirt in der Übersicht angesehen… Und aufgrund dessen mit geboten…
Das T-Shirt ist jedoch nicht zu benutzen! Der komplette Druck hängt in Fetzen, es kleben nur die Glitzersteine noch…

Über Hilfe würde sich der Käufer sehr freuen!

Danke und Grüsse
Mimmimaus

Hallo

Ich kann dem ganzen nicht Folgen. Erst handelt es sich um einen Käufer. Dann um eine Käuferin.

nunmehr wird der Käuferin vom Ehemann Angst gemacht

Dann macht der eigene Ehemann der Käuferin Angst?

Oder macht der Verkäufer der „gefälschten“ ware dem Käufer Angst, dass er etwas Verbotenes gemacht hat?

Aber soweit ich es verstanden habe:
Im Auktionstext stand, dass es selbstgemacht war und kein Original.
Es könnte höchstens der Rechteinhaber von „Filly Mermaids Pearlia“ etwas unternehmen.
Als Käufer muss man den Text der Auktion genau lesen.

Warum soll der Käufer etwas befürchten? Es hat ein selbstgestaltetes T-Shirt gekauft. Was soll der Käufer bei der Polizei? Anzeigen, dass er nicht richtig lesen kann?

Was für ein Verkäufer war es denn? Privat oder gewerblich?
Beim gewerblichen hätte man es VOR dem waschen bestimmt zurückgeben können.
NACH dem Waschen nimmt es bestimmt keiner mehr zurück, wenn es beschädigt ist, ausser du kannst beweisen, dass du es korrekt (laut waschanleitung) gewaschen hast. Und den Beweis hast du eigentlich nur, wenn du es in einer Reinigung hast waschen lassen.

Sieh dein gezahltes Geld als Lehrgeld. Wenn es wie geschrieben eh nicht viel war, sollte es verschmerzbar sein.
Also einfach in Zukunft genau lesen worauf man bietet.