Urheberrecht

Liebe/-r Experte/-in,

ich suche eine Dokumentation, die vor kurzem auf Arte lief. Über eine Anzeige wurde mir die Sendung auf DVD angeboten. Ist es rechtlich in Ordnung, diese zu erwerben? Es handelt sich wohl um eine private Aufzeichnung.

Besten Dank.

Thomas

Hallo!

Urheberrecht ist nicht mein Fachgebiet. Jedoch wird es mit Sicherheit nicht erlaubt sein, dass private Aufzeichnungen zum Erwerb feilgeboten werden dürfen (es werden ja mehr als die reinen Kosten für die CD/DVD erhoben). Ansonsten sind Aufnahmen für den privaten Gebrauch erlaubt, halt jedoch nicht für kommerzielle Zwecke.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte.

MfG

André Glowniak

Der zulaessige Eigengebrauch von Werken ist in Art. 19 Abs. 1 lit. a URG (SR 231.1) geregelt. Somit ist jede Werkverwendung im persönlichen Bereich und im Kreis von Personen, die unter sich eng verbunden sind, wie Verwandte oder Freunde zulaessig. Nach Art. 20 URG ist die Werkverwendung im privaten Kreis gemäss Artikel 19 Absatz 1 lit. a vergütungsfrei. Dies entspricht § 42 Abs. 1 des deutschen Urheberrechtsgesetzes: Jedermann darf von einem Werk einzelne Vervielfältigungsstücke auf Papier oder einem ähnlichen Träger zum eigenen Gebrauch herstellen.

Die Privatkopie ist die bedeutsamste freie Werknutzung. Das Gesetz gestattet die Herstellung einzelner Vervielfältigungsstücke (außer bei Software). Die Anzahl ist offen und hängt vom Einzelfall ab. Die unentgeltliche Weitergabe von Vervielfältigungsstücken im Bekanntenkreis ist zulässig. Durch die Urheberrechtsnovelle 2003 wurde das Recht der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch (§ 42) vor allem hinsichtlich digitaler Medien wesentlich eingeschränkt. Vervielfältigungen auf anderen Trägern als Papier oder einem ähnlichen Medium dürfen nur mehr angefertigt werden von natürlichen Personen,
für den privaten Gebrauch und weder für unmittelbare noch mittelbare kommerzielle Zwecke.
Vervielfältigungen dürfen generell nicht dazu verwendet werden, das Werk der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Bei Ton- und Bildaufnahmen bildet die Leerkassettenvergütung , die von bespielbaren Trägern eingehoben wird, einen gewissen Ausgleich. Hier finden Sie eine Gegenüberstellung der alten und der neuen Fassung in Österreich und Deutschland. (Quelle: http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh01.htm)

Somit ist das Ergebnis klar: Solange die Weitergabe der Videoaufzeichnung im eigenen Bekanntenkreis geschieht und kein Entgelt gefordert wird, ist sie zulaessig. Der Verkauf von solchen Aufzeichnungen durch Inserate ist aber klar nicht zulaessig.

Sehr geehrter Herr,

lieder kann man die Frage ohne die Herkunft der DVD nicht beantworte. Solange Sie aber gutgläubig sind und davon ausgehen können, dass die DVD nicht unter Verletzung von Urheberrechten oder sonstigen Rechten hergestellt wurde, müssen Sie nichts befürchten.

Mit freundlichen Grüßen

Nicolai Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.kapitalanwalt.de

Es spricht einiges dagegen, bedarf aber intensiver Prüfung.

Hallo Thomas,

bitte beachte § 106, 15, 16 und 53 Urheberrechtsgesetz, abrufbar unter: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf

Ohne Experte im Urheberrecht zu sein, scheint mir das Vorgehen des Verkäufers hier gem. § 106 UrhG strafbar zu sein. Du selbst könntest Dich nach meiner Ansicht wegen Teilnahme an dieser illegalen Verbreitung strafbar machen. Selbst wenn Du hier nicht strafbar wärst, müsstest Du, falls die Sache vor der Verjährung auffliegt, ggf. mit Schadensersatzansprüchen seitens des Urheberrechtsinhabers oder des Inhabers des Nutzungsrechts, im Zweifel also ARTE, rechnen.

Ich hoffe, Dir insoweit weiter geholfen zu haben.

MfG

H.K.

Auch wenn nicht genau bekannt ist, wie die DVD erstellt wurde, ist doch davon auszugehen, daß der gewerbliche Handel mit dieser DVD eine Verletzung des Urheberrechts darstellt und sich der Verkäufer damit strafbar macht.

Der Käufer macht sich in diesem Falle zwar nicht strafbar, unterstützt durch den Kauf aber „moralisch“ das gesetzeswidrige Handeln des Verkäufers.

Wenn Sie ohnehin bereit sind, für die DVD Geld auszugeben, dürfte eine legale Kopie direkt beim Sender zu bekommen sein.

also!
eine anzeige ist nicht mit einem angebot zu verwechseln, hier handelt es sich lediglich um die Aufforderung dem Anbieter ein Angebot über eine Summe X zu machen, (z.B. Katalog).
Trotzdem ist es natürlich nicht ganz okay, wenn der Anzeigensteller, die Sendung auf DVD gewinn bringend verkauft - hierfür benötigt er eine lizenz die von arte und/oder dessen Trägern autorisiert ist.
Allerdings darf er die Sendung Ihnen zum Selbstkostenpreis (DVDRohling) anbieten.