Ich habe mal eine Frage: Im Internet tauchen öfter DVDs aus privater Hand auf, die mit Fussball-TV-Übertragungen bespielt sind. Das sind deutsche, englische, spanische,portugiesische und italienische TV-Sendungen aus den 60er-80er Jahren. Wann laufen denn hier die Urheberrechte ab?
70 Jahre nach dem Tod des Urhebers!
Jedoch…liegen die Rechter weniger beim „Filmer“ der TV-Übertragung, also vielmehr bei beim Sender der Übertragung.
Mit dem Abfilmen einer TV-Sendung schafft man kein Werk welches eine höhere geistige Gestaltungshöhe hat und hat damit auch keine „Werk“ im Sinne des Urheberrechts geschaffen.
Ich habe mal eine Frage: Im Internet tauchen öfter DVDs aus
privater Hand auf, die mit Fussball-TV-Übertragungen bespielt
sind. Das sind deutsche, englische, spanische,portugiesische
und italienische TV-Sendungen aus den 60er-80er Jahren. Wann
laufen denn hier die Urheberrechte ab?
deutsche, englische, spanische,portugiesische und italienische TV-Sendungen aus den 60er-80er Jahren. :Wann laufen denn hier die Urheberrechte ab?
Genauso wie bei anderen Werken auch: 70 Jahre nach dem Tod des (letzten Mit-)Urhebers.
BTW: Ob der reine Mitschnitt eines Spieles nun schon als Werk gelten kann, würde ich persönlich (IANAL!) bezweifeln, aber meist gibt’s da ja noch diese quasselnden Kommentatoren dazu. Spätestens damit wird wohl die nötige Schöpfungshöhe erreicht
Gruß Jan
DANKE FÜR DIE ANTWORT.
DANKE FUER DIE ANTWORT.
70 Jahre nach dem Ableben des/der Urheber.
Gruß
Formator
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/g…
hier hast Du das Urheberrechtsgesetz. Lies mal $64 ! Dauer sind 70 Jahre ab Tod des Urhebers. Es gibt noch ein paar Besonderheiten, die Du aber selbst leicht finden kannst. Auf jeden Fall liegt aber auf den TV-Übertragungen ein Urheberrecht.