Urheberrecht bei Bildern

Hallo!

Habe mein Auto mit eigenen Bildern im Internet angeboten und letztendlich einem Händler verkauft.
Dieser holt demnächst das Auto wie vereinbart ab.
Jetzt war ich bei dem Händler auf der Homepage und siehe da, dass Auto steht schon in einem Portal unter seinem Account online - aber mit meinen Bildern!
Das finde ich ganz und garnicht lustig, da ich mir mit den Bildern richtig Mühe gegeben habe und der sie jetzt einfach geklaut hat und zum Selbstverkauf verwendet!
Was sollte ich jetzt tun bzw was kann ich tun?
Man hört ja immer von den Urheberrechtsverletzungen bei Bildern oder auch Musik und Co…

Danke für eure Hilfe!!!

Ohne deine Einwilligung darf der Händler das Bild nicht nutzen. Dagegen kannst du angehen…

Insofern du die Urheberschaft nachweisen kannst natürlich.

Das ist natürlich nicht zulässig und wäre auf Unterlassung in die Haftung zu nehmen. Du hast als Urheber die ausschließlichen Rechte die Bilder Öffentlich Zugänglich zu machen (§ 15 Abs.2 Nr.2 UrhG i.V.m § 19a UrhG). Ob und in wie weit hier ein Schaden entstanden ist, müsste noch ermittelt werden - es kann auch ein fiktiver Schaden in Höhe einer entsprechenden Nutzungserlaubnis angesetzt werden.

Danke für die Antwort!
Und wie sollte man dagegen Vorgehen?
Wie gesagt, lustig finde ich das ganz und garnicht…

Danke für die schnelle Antwort!
Die Bilder habe ich im original auf meinem Rechner und als sie entstanden sind war auch ein Freund dabei gewesen!
Was sollte man jetzt am besten tun, damit auch was dabei rausspringt?

Ähm… Wenn es darum geht Geld abzuzocken, bin ich der falsche Ansprechpartner.

Wenn du nicht willst das die dein Foto nutzen, sag es Ihnen und verlange das sie entweder dafür zahlen sollen oder sich bei dir zumindest eine Genehmigung holen. Du könntest es dem Autohaus ja auch kostenlos geeben wenn Sie dir dafür z.B eine Wartung schenken oder so!?

Du kannst natürlich auch mit dem Anwalt kommen. Jedoch dürfte das Bild eines Autos keine große „geistige Schöpfung“ sein und damit kein großes Geld zu erwarten sein. Abgesehen davon freut sich am meisten der Anwalt über dein Geld. Kommt natürlich auch darauf an wie groß die Zahl der Nutzungen war/ist.

Alles stets schriftlich und per Einschreiben, damit du immer entsprechende Nachweise hast. Jedoch würde ich erstmal vermuten das Aufgrund der wahrscheinlich fehlenden geistigen Gestaltungshöhe, da nicht viel zu holen ist. Hängt halt von ein paar Variablen ab.

Entscheiden musst du, ob es den evtl. entstehenden Ärger, der dann evtl. nichtmal in Euro aufgewogen wird, wirklich wert ist.

Verbieten kannst du die Nutzung in jedem Fall, notfalls per Anwalt.

Danke für die schnelle Antwort!
Die Bilder habe ich im original auf meinem Rechner und als sie
entstanden sind war auch ein Freund dabei gewesen!
Was sollte man jetzt am besten tun, damit auch was dabei
rausspringt?

Hallo!

Die Sachlage ist eindeutig: wenn du beweisen kannst, dass das wirklich deine Bilder sind, dann kannst du den Händler abmahnen lassen. Näheres dazu kann dir der Anwalt deines Vertrauens sagen.