Urheberrecht bei Filmen Audio

Hallo wertes Wer-Weiss-Was-Team,

ich bin gerade dabei mit meiner Band ein Album zu produzieren. Wir haben ein 2:30 min. Intro gebastelt. Die Instrumente und Komposition ist alles von uns.
Um die Atmosphäre zu untermalen haben wir kurze Audio-Sequenzen von Filmen unterlagt (zumindest haben wir es vor).
Die Sequenzen sind meist nicht länger als 3 Sekunden, wie zum Beispiel aus dem Film: Die purpurenen Flüsse 2 ein Satz, bei dem eine Frau sagt: „Die Apokalypse hat 7 Siegel, sie verschließen das heilige Buch“.
Was muss ich beachten, wo muss ich nachfragen, ob das in Ordnung gehen würde oder ist es bei diesen kurzen Frequenzen überhaupt notwendig nach zu fragen?

Ich bedanke mich vielmals!

Beste Grüße

Thilo S.

Hi,

ich kenne mich nicht wirklich aus, aber als erstes fiel mir die GENA ein, die ja auch die Gebühren für die Lieder verwalten, die im Radio z.B. gespielt werden.

Lieben Gruss aus Wuppertal
Vera

Hi nochmal, ich meinte natürlich die GEMA. Kleiner
Vertipper.

Sorry, Vera

Hallo Thilo,

Das ist Großes Thema in der Platten industrie und
es giebt da enorme unterschiede von Land zu Land.
In den USA z.B. Geht das garnicht ohne genemigung,
in Deuschland in der regel bis zu 7 sec, mit erlaubnis
aber nur wenn das end produkt nicht kommerziell genutzt wird.
Soltest du damit irgendwann einmal geldverdienen ist es ratsam eine Lizens des verleiers oder der Produktionsfirma zu erwerben.

Das Sample solte auch kein erkennbaren zusammenhang zum
Original haben, also man darf es nicht als ein teil des Film erkennen.
dazu giebt es auch ein Urteil des BGH. § 24 Abs. 2 UrhG

Also Privat Ja . Kommerziell, lieber die rechte einholen.

MFG

Matthias

Moin moin,

generell gilt: Du hast nicht das Urheberrecht und nicht die Verwertungsrechte, also darfst Du es nicht verwenden.

Ausnahmen gibt es im Bereich Satire, für Lehre und wissenschaftliche Zwecke. In der elektronischen Musik wird häufig gesampled. Auch hier gab es zahlreiche Rechtsstreits. So ist eine Verwendung meist nur dann möglich, wenn eine künstlerische Bearbeitung stattgefunden hat und Du eine eigene geistige Schöpfungshöhe mit einbringst, und selbst da ist es nicht unumstritten.
In Deutschland gilt zudem der starre Meldodienschutz, der Musik insbesondere noch einmal stark schützt. Tonaufnahmen von Menschen ohne deren Wissen sind eine Straftat (selbst ohne weitere Verwendung). Audio genießt in der BRD somit einen deutlich höheren Schutz als bspw. Bild oder Video (Videozitate sind in angemessener Länge bzw. Kürze erlaubt, Bildverwendung bei künstlerischer Bearbeitung teilweise auch (z.B. Vektorisierung und Silouette draus machen).

Somit würde ich sagen: ich würde es lassen. Sätze kannst Du auch mit Sprechern selbst aufnehmen. Auch hier sind die Verwertungsrechte von Texten zu beachten, wenn es längere Texte sind.

Aber vielleicht gibt es zum Thema „samplen“ noch fundiertere Meinungen, sind nicht mein Spezialgebiet :smile:

Hallo Thilo,
leider kann ich Dir, auf die an mich weitergeleitete Frage, keine Antwort geben. Ich bin weder Rechtsanwalt, noch kenne ich mich mit den gut genug mit den Urheberrechten aus.
Sorry
Hajo

Hallo Thilo,

Tut mir Leid, aber in disem Bereich kenn ich mich zu enig aus. Wünsch dir aber viel Erfolg und würde mich freuen mal was von euch zu hören :smile:

LG
Flo

Hallo Thilo,

sorry, auf diesem Thema kenne ich mich nicht aus. Vom Gefühl her würde ich sagen, dass Ihr eine Genehmigung benötigt - zur Sicherheit lieber einen Anwalt fragen.

Gruß

Hallo!
Am besten bei der GEMA Nachfragen.
Wenn das Album veröffentlicht werden soll, dann auf jeden Fall nachfragen.
Für EIGENBEDARF spielts keine Rolle.

Grüsse

Peter

Hi Thilo,

bei rechtlichen Fragen kann ich nicht helfen, sorry.
Viele Grüße1

Hallo !

Der Komponist der Filmmusik hat die Urheberrechte und muss zustimmen. Sonst kann es Probleme wegen einer Verletzung des Urheberrechts kommen.

Ich würde mich über die Filmfirma mit dem Komponisten in Verbindung setzen.

Sorry wegen der verspäteten Antwort !

Hallo Thilo,

ich bin da glaube nicht unbedingt so der richtige Ansprechpartner.Ich würde einfach mal bei der GEMA nachfragen,damit es keine Probleme gibt.Wäre ja traurig wenn ihr euer Geld dann gleich wieder für Strafen rauswerft.
Ansonsten wüsste ich jetzt auch nichts anderes.
Viel Erfolg euch!

MfG Topsecret