Urheberrecht bei Kunstgewerbe-Verkauf

Hallo,
ich habe eine etwas komplizierte Frage:
Ich muss einen Haushalt auflösen, darunter befinden sich auch jede Menge „kunstgewerbliche“ Artikel wie z.B. Schwibbögen, Räuchermänner, Pyramiden, Holzfiguren usw.
Ich möchte das meiste davon verkaufen, nur weiß ich nicht, wie die ehemaligen Besitzer an diese Dinge gekommen sind. Möglicherweise befindet sich darunter auch viel selbstgebautes.
Frage: Wenn ich (der Menge wegen) auch im Internet unter verschiedenen Kleinanzeigen die Dinge anbiete und es stellt sich heraus, dass z.B. eine Pyramide nach einer Vorlagen von XY gesägt sein muss, da sie genaus so aussieht - was passiert dann? Ich kann und werde diese Dinge nur gebraucht und ohne Gewinnabsicht verkaufen. Aber solche Dinge haben ja keine Gebrauchsspuren o.ä.
Wer kann mir helfen?

Deine Frage verstehe ich nicht wirklich. Jedoch vermute ich mal das wissen willst ob auf dich irgendjemand mit Forderungen zukommen kann wenn du ein Teil verkaufst, was ein anderer evtl. Konstruiert hat !?

Nun, grundsätzlich kenne ich da kaum Fälle in denen der „Konstrukteur“ da eine Handhabe hätte, abgesehen vielleivht von solchen Dingen wie dem Eifelturm.

Solange du Nachbauten nicht als Orginale verkaufst und auch nicht im gewerbliche Umfang, sollte dein Vorhoben okay sein.

Ich würde in dem Fall diese Gegenstände als „Dachbodenfund, Schnitzereien von unbekannten Künstlern“ anbieten. Völlig ausschließen, dass jemand meint bei der Herstellung wären Urheberrechte eines Dritten missachtet worden, kann man nie. Es wird von der Gesetzgebung auch nicht verlangt, beim Weiterverkauf von gebrauchten Gegenständen, zuvor einen Herkunftsnachweis bis zurück zum Rohmaterial zu recherchieren. Hier gilt, dass man „nach besten Wissen und Gewissen“ zu handeln hat.

Gruß
Formator

Die Frage ist so zu verstehen: Im Bereich Basteln gibt es derzeit immer mehr Anbieter von Vorlagen, z.B. für Schwibbögen. Diese Vorlagen kann man kaufen. Die Anbieter versehen manchmal diese Vorlagen mit dem Hinweis: Nur für privaten Gebrauch, jede gewerbliche Nutzung ist untersagt. Also ich selbst kann mir demnach keine Vorlage kaufen, dann nach der Vorlage 10 Pyramiden bauen und diese im Internet oder auf dem Weihnachtsmarkt verkaufen. Dahin zielt genau meine Frage. Unter den Sachen, die ich verkaufen möchte, sind Dinge, von denen ich mir vorstellen kann, dass sie nicht in einer gewerblichen Manufaktur z.B. in Seiffen hergestellt sind, sondern selbst gebaut wurden. Ob mit oder ohne Vorlage - das weiß ich nicht.
Aber vor allem: Danke für die Antwort!

Danke für die Antwort - das ist eine gute Idee. Hat mir sehr geholfen.