Urheberrecht für Musikstücke

Hallo an alle!

Ich habe folgendes Problem.

Ich arbeite als freiberufliche Werbetexterin/Übersetzerin. Mein Bekannter hatte eine Geschäftsidee für mich, bei der ich aber mich nicht ganz wohl fühle. Also dachte ich, ich frage mal…

Es geht um folgendes. Er hat mir vorgeschlagen, die populäre Lieder aus dem Englischen zu übersetzen, den Text etwas ändern (oder eventuell ganz neu schreiben, was für mich kein Problem wäre) und so z. B. auf privaten Partys, Veranstaltungen, Geburtstagen oder Hochzeiten von den Musikgruppen vortragen lassen. Die Idee würde sich gut verkaufen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, was die Urheberrechte angeht. Musik bleibt ja unverändert.

Was nun? Verletze ich auf diese Weise die Urheberrechte oder soll ich das Angebot annehmen? Ich will ja schließlich nichts falsch machen…

Ich danke für die Hilfe!

Hallo!

Vielen Dank für den Tipp! Ich bin da auch fündig geworden. Den aktuellen Urteil kann man unter

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&…

lesen. Laut diesem Urteil sind die private Partys (Hpchzeiten, Geburtstage…) von den Gebüren befreit.

Vielen Dank!