- Ist das Abschreiben eines Musikstückes oder Teile davon in Noten, die sog. Transkription, per se illegal?
- Ist die Weitergabe zu privaten Zwecken MIT Angabe des Komponisten illegal?
- Ist das Veröffentlichen der Transkription, also des erarbeiteten Notentextes MIT Angabe des Komponisten auf der eigenen Homepage illegal?
Zur weiteren Information: Hier handelt es sich um das Pianosolo in dem Rocksong „Riders on a Storm“ von Ray Manzarek/The Doors.
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten!
Claus Winter
Ich grüße Sie,
sehr schwierig die Fragen mit „ja“ oder „Nein“ zu beantworten. Denn das hängt vom Umfang ab. Spontan würde ich auf Ihre Fragen wie folgt eingehen:
- Ist das Abschreiben eines Musikstückes oder Teile davon in Noten, die sog. Transkription, per se illegal?
Per se illegal ist das nicht, sofern nur TEILE in einem angemessenen Umfang übernommen werden und die Angabe des Urhebers gewährleistet ist (Stichwort: Zitatrecht).
- Ist die Weitergabe zu privaten Zwecken MIT Angabe des Komponisten illegal?
Bei der Weitergabe muss man aufpassen: für private Zwecke geht es schon, aber wenn man die Weitergabe an einer großen Gruppe, wo der Familien- bzw. Bekanntenkreis nicht mehr familiär (?) bzw. bekannt ist, dann ist nicht mehr von Privaten Zwecken zu sprechen. Nicht „Privat“ wäre z.B. die Weitergabe an jedem, der sich auf Ihrem Homepage registrieren lässt.
3. Ist das Veröffentlichen der Transkription, also des erarbeiteten Notentextes MIT Angabe des Komponisten auf der eigenen Homepage illegal?
Die Antwort auf diese Frage hängt von Frage 1) ab; das hängt vom Umfang ab; wenn es nur in Auszügen (Stichwort: Zitatrecht) dann müsste das zulässig sein. Das Zitatrecht bzw. das Benutzen zu Privatzwecken im Urheberrecht stellen Schranken des Urheberechts dar; rechtlich müssen Schranken eng definiert werden; sie dürfen also nicht ausgedehnt werden.
Oft ist es - wie hier - eine Frage der Einzellfallprüfung. Als Faustregel bzw. als Orientierungshilfe könnte man hinsichtlich der Schranken sagen, dass grundsätzlich alles, was dem Urheberechtrecht (d.h. dem Persönlichkeitsrecht und dem Verwertungsrecht) beeinträchtigen könnte, rechtlich nicht erlaubt ist.
schöne Grüße
Achtung: es handelt sich hier nicht um eine Rechtsberatung; also keine Haftung jeglicher Art.
Gerade was die Musik betrifft, ist das UrhG sehr streng und verbietet so gut wie alles ohne Genehmigung des Rechteinhabers - gerade das was sie so vorhaben ist besonderst untersagt! Es speilt dabei auch KEINE Rolle, ob es für „privat“ oder gewerblich ist
Hallo,
wenn man zum eigenen Gebrauch Noten transskribiert, ist das legal.
Leider kann ich Diese Legalität nicht bestätigen, wenn die Noten später im Internet veröffentlicht werden.
Viele Grüße
Knossos
Vielen Dank für die Antwort! Es scheint wie fast immer in der Juristerei ein klares Jein zu geben!
Vielen Dank für die Antort!
MfG,
Claus Winter
Schönen Dank für die Antort!
MfG,
Claus Winter
- Ist das Abschreiben eines Musikstückes oder Teile davon in Noten, die sog. Transkription, per se illegal?
Nein. Sowohl das UrhR auf die Musikstücke selber als auch das auf einen bestimmten Notensatz läuft 70 Jahre nach dem Tod des jeweiligen Urhebers aus. Die Werke sind dann gemeinfrei und können beliebig verwendet werden. Auch früher gelten schon gewisse Schranken - https://secure.wikimedia.org/wikipedia/de/wiki/Schra…
- Ist die Weitergabe zu privaten Zwecken MIT Angabe des Komponisten illegal?
Nein. Das Anfertigen einer Privatkopie - und dazu zählt auch die Weitergabe an einen sehr beschränkten Personenkreis - ist legal. Daran konnte die Verwerterlobby bislang nichts ändern.
- Ist das Veröffentlichen der Transkription, also des erarbeiteten Notentextes MIT Angabe des Komponisten auf der eigenen Homepage illegal?
Ja, falls das entsprechende Werk noch nicht gemeinfrei ist oder eine entsprechende Lizenz vorliegt.
Zur weiteren Information: Hier handelt es sich um das Pianosolo in dem Rocksong „Riders on a Storm“ von Ray Manzarek/The Doors.
Das Stück kenne ich nicht, gehe aber davon aus daß es weder gemeinfrei ist noch unter einer liberalen Lizenz steht. Daher wären die Schrankenregelungen maßgeblich.
Gruß, Jan.
Vielen Dank für die Antwort!!
MfG,
Claus Winter
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Das abschreiben nicht, das veröffentlichen evtl. schon. Je nachdem unter welchen Bedingungen der Urheber sein Werk freigegeben hat.
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Zu rein privaten Zwecken, nein!
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Ja
Danke für die vielen Antworten! Sie kommen eigentlich alle zum selben oder ähnlichen Ergebnis, das macht sicher!
MfG,
Claus WInter
Hallo Claus Winter,
nach meiner Ansicht 3x „nein“
Gruß
Formator
Danke für die Antwort. Aber warum „Nein“ auf die ersten beiden Fragen?
Weil das UrhG lediglich Nutzungen zu „anderen als persönlichen Zwecken“ reglementiert.
kann leuder nicht weiterhelfen gruss
- Ist das Abschreiben eines Musikstückes oder Teile davon in
Noten, die sog. Transkription, per se illegal?–ja, nur für Dich selbst ist das aber zulässig- Ist die Weitergabe zu privaten Zwecken MIT Angabe des
Komponisten illegal?-ja- Ist das Veröffentlichen der Transkription, also des
erarbeiteten Notentextes MIT Angabe des Komponisten auf der
eigenen Homepage illegal? ja
Zur weiteren Information: Hier handelt es sich um das
Pianosolo in dem Rocksong „Riders on a Storm“ von Ray
Manzarek/The Doors.
Ich bedanke mich schon jetzt für Antworten!
Claus Winter