Urheberrecht, Musik Untermalung Home-Made-Porno

Hallo, es heisst, das Urheberrecht verjährt 70 Jahren nach Tod.

Wie ist es bei einer alten Aufnahme ?
Da gibt es Musiker, Arrangeur, Komponist, Bandleader (Interpret)…

Beispiel Richard Strauss: Klar ich kann seine Werke seit 2020 öffentlich gegen Geld vortragen ohne Gemagebühren, ich brauche Musik für etwas anderes:

Ich habe einen Home - Made - Porno gemacht und will diesen zuerst bei stripchat Uplouden, diesen mit Musik untermalen. Ich dachte, um keine Probleme zu bekommen, an Jazzgrößen, welche 70 Jahre tot sind oder halt an Strauss. Sind hier die Musiker die bei der Aufnahme dabei waren auch entscheidend ? Wahrscheinlich sind neu vertonte Aufnahmen noch problematischer…

Im Nachhinein stellte sich mir dbgl eine neue Frage:

Die Models bei z.B. XHamster Live Chat lassen bei der Arbeit oft Musik laufen,
könnte das auch Probleme verursachen ?

Ich bezweifel, dass dort an Gemagebühren gedacht wird.

Könnte Gema bei der Plattform Herausgabe von Daten für Abgleich verlangen?

Bezahlt die Plattform gebühren, wie es youTube macht?

Letzes könnte ich mal nachfragen (beim modeln), aber ob dort Videos „zum Verkauf“ inbegriffen wären…

Frage von Werbung & Marketing verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre

Nachtrag: ich wollte darauf hinaus, dass bei einer Tonaufnahme mehrere Leute mitwirken, klar ohne Komponisten geht es nicht (er kann die Rechte auch verkaufen…). Darf ich nun die Aufnahme eines Orchsters welches ein Stück von Strauss komponiert und dirigiert spielt für meine Zwecke verwenden. Oder muss ich 70 Jahre warten, bis die Plattenfirma tot ist ?

Du kannst die Noten vom toten Strauß nehmen und die nach 70 Jahren vom Blatt spielen und / oder eigene Tonspuren hinzufügen.

Aber ein Arrangement mit gewisser „Schöpfungshöhe“ hat wieder eigene Rechte. Über die Fristen bis zur Freigabe weiß ich nichts.

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Hallo,

Soweit ich als Laie das Urheberrecht verstanden habe, gibt es tatsächlich 2 Urheber: den Komponisten und den Vortragenden. Also auch wenn Strauß’ Werk inzwischen Gemeingut geworden ist, hat André Rieu das Urheberrecht auf seine Aufnahmen und Interpretationen.

Du müsstest also nicht nur nach Musik suchen, deren Komponisten mindestens 70 Jahre tot sind, sondern auch der Interpret, bzw. der, der das Urheberrecht auf die Aufnahme hat.

Ein anderer Weg ist Musik, die von ihren Urhebern gemeinfrei gestellt wurde. Die kannst Du (unter Beachtung etwaiger Auflagen) bereits früher für die öffentliche Aufführung benutzen.

Letzten Endes kannst Du natürlich auch einen Musiker beauftragen und seine Komposition entsprechend der vertraglichen Regelung benutzen.

Grüße
Pierre

P.S.: bedenke aber, dass eine rechtssichere Auskunft nur ein Anwalt geben kann. Das kann und will ich nicht ersetzen.

Danke, ihr Beiden.

Ja, es werden dann wohl 2 Urheber geben.

Ich wollte an Musik etwas besonderes nutzen. Ich dachte an etwas Altes wie Creole Love Call und Black Tan Fantasy von Duke Ellington aus den 30igern.
Dann habe ich gelesen, dass er noch keine 70 Jahre tot ist, dann kam ich auf Bix Biderbecke, lang genug tot, aber was ist mit seinen Mitmusikern ? Beim recherchieren stieß ich auf Richard (nicht Johann) Strauss, verjährt. Bei youTube fand ich Aufnhmen, die er selbst dirigierte. Da wird es dann wohl einen 2. Rechteinhaber geben (Plattenfirma?). Welche fristen würde für Plattenfirma geben ?
Nun, ich könnte auch selbst für Mucke sorgen, dürfte allerdings keine Halfplaybacks benutzen und zu spielen, und bei gemafreier Musik bin ich skeptisch, im Sinne von nicht so Abgefahren wie der Altmeister Ellington.
Es sollte anspruchsvoll und auffällig sein…

Hab mal gestöbert bei gemafreie Musik, ist auch gutes dabei !