Hallo, es heisst, das Urheberrecht verjährt 70 Jahren nach Tod.
Wie ist es bei einer alten Aufnahme ?
Da gibt es Musiker, Arrangeur, Komponist, Bandleader (Interpret)…
Beispiel Richard Strauss: Klar ich kann seine Werke seit 2020 öffentlich gegen Geld vortragen ohne Gemagebühren, ich brauche Musik für etwas anderes:
Ich habe einen Home - Made - Porno gemacht und will diesen zuerst bei stripchat Uplouden, diesen mit Musik untermalen. Ich dachte, um keine Probleme zu bekommen, an Jazzgrößen, welche 70 Jahre tot sind oder halt an Strauss. Sind hier die Musiker die bei der Aufnahme dabei waren auch entscheidend ? Wahrscheinlich sind neu vertonte Aufnahmen noch problematischer…
Im Nachhinein stellte sich mir dbgl eine neue Frage:
Die Models bei z.B. XHamster Live Chat lassen bei der Arbeit oft Musik laufen,
könnte das auch Probleme verursachen ?
Ich bezweifel, dass dort an Gemagebühren gedacht wird.
Könnte Gema bei der Plattform Herausgabe von Daten für Abgleich verlangen?
Bezahlt die Plattform gebühren, wie es youTube macht?
Letzes könnte ich mal nachfragen (beim modeln), aber ob dort Videos „zum Verkauf“ inbegriffen wären…
Frage von Werbung & Marketing verschoben nach Allgemeine Rechtsfragen
MOD Pierre