Hallo!
Wir streiten uns im Verein immer wieder darüber, inwieweit wir Vorlagen aus dem Internet, insbesondere Comicfiguren u.ä. für unser Bühnenbild oder den Fastnachtswagen verwenden dürfen.
Ganz grundsätzlich schützt das UrhR natürlich auch die genannten Werke, d.h. um sie zu nutzen bräuchtet ihr eine Lizenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz#Lizenzen_im_Urh…).
Anders sieht das aus, wenn das UrhR bereits abgelaufen ist, also 70 Jahre nach dem Tod des (letzten beteiligten) Urhebers oder ihr euch auf eine der Schrankenregelungen berufen könnt (https://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberr…). Vermutlich wird aber beides nicht zutreffen.
Bliebe noch die Möglichkeit einer freie Benutzung (https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung und http://www.telemedicus.info/urteile/tag/Freie%20Bear…). Dazu müßte das Original allerdings recht stark verfremdet werden, u.a. indem es karikiert wird. Im Karneval sicher denkbar…
Die Abschätzung ist aber schwierig und braucht Erfahrungswerte. Um letztlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich im konkreten Fall die Auskunft eines Anwaltes einzuholen. Das sollte sogar deutlich billiger sein, als eine schlimmstenfalls eingefangene Abmahnung
Gruß, Jan