Urheberrecht, Verwendung von Comic-Motiven

Hallo!

Wir streiten uns im Verein immer wieder darüber, inwieweit wir Vorlagen aus dem Internet, insbesondere Comicfiguren u.ä. für unser Bühnenbild oder den Fastnachtswagen verwenden dürfen. Bei Veranstaltungen anderer Vereine haben wir immer wieder bekannte Motive gefunden! Wir verteilen nicht weiter, verdienen (außer dem Eitritt für die Prunksitzung) kein Geld damit und stellen nichts davon anderen für kommerzielle Zwecke zur Verfügung, es sehen halt nur viele Leute.
Habe dazu hier leider noch nichts gefunden…

Gruß, hexche

Veröffentlichung ist Veröffentlichung… egal ob mit oder ohne irgendwelche Erlöse.

Am saubersten ist es immer sich die Genehmigung der Urheber einzuholen.

Grundsätzlich kann die Nutzung eines fremden Werkes zu einer kostenpflichtigen Abmahnung führen, auch wenn durch die Nutzung kein Profit erwirtschaftet wird. Ich würde in jedem Fall versuchen den Urheber der Grafik ausfindig zu machen und um ein lizenzgebührenfreies Nutzungsrecht für diesen Einzelfall bitten. Im Zweifel lieber auf so eine Abbildung verzichten.

Helau und Alaaf
Formator

Hallo,
ich kenne mich leider nicht aus, wie das rechtlich aussieht. Allerdings wäre ich vorsichtig. Ich selbst habe einmal ein Gedicht bei einer Veröffentlichung verwendet Das Gedicht war allgemein bekannt und veröffentlicht. Es gibt dieses auf Grußkarten, in Büchern etc. Per Rechtsanwalt bekam ich dann die Aufforderung der Urheberin, als Ersatz 500 Euro zu bezahlen oder sie würde vor Gericht gehen. Mein Rechtsschutz hat das geprüft und mir geraten, den Betrag zu bezahlen. Die Höhe läge im üblichen Rahmen. Ich würde ansonsten nur noch mehr Kosten produzieren. Also habe ich bezahlt. Es ging dann aber noch weiter. Eine weitere Person hat aufgrund meiner Nutzung das Gedicht auf zum neuen Jahr auf ihre Homepage gestellt. Sie wurde daraufhin ebenfalls zur Zahlung verdonnert. Deshalb Vorsicht!

Hallo!

Wir streiten uns im Verein immer wieder darüber, inwieweit wir Vorlagen aus dem Internet, insbesondere Comicfiguren u.ä. für unser Bühnenbild oder den Fastnachtswagen verwenden dürfen.

Ganz grundsätzlich schützt das UrhR natürlich auch die genannten Werke, d.h. um sie zu nutzen bräuchtet ihr eine Lizenz (https://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz#Lizenzen_im_Urh…).

Anders sieht das aus, wenn das UrhR bereits abgelaufen ist, also 70 Jahre nach dem Tod des (letzten beteiligten) Urhebers oder ihr euch auf eine der Schrankenregelungen berufen könnt (https://de.wikipedia.org/wiki/Schranken_des_Urheberr…). Vermutlich wird aber beides nicht zutreffen.

Bliebe noch die Möglichkeit einer freie Benutzung (https://de.wikipedia.org/wiki/Freie_Benutzung und http://www.telemedicus.info/urteile/tag/Freie%20Bear…). Dazu müßte das Original allerdings recht stark verfremdet werden, u.a. indem es karikiert wird. Im Karneval sicher denkbar…

Die Abschätzung ist aber schwierig und braucht Erfahrungswerte. Um letztlich auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt es sich im konkreten Fall die Auskunft eines Anwaltes einzuholen. Das sollte sogar deutlich billiger sein, als eine schlimmstenfalls eingefangene Abmahnung :wink:

Gruß, Jan