Artikel 13 beschäftigt gerade die politische und gesellschaftliche Welt. Einfach betrachtet, er spaltet diese beiden Welten. Ein paar politische Idioten sind dafür ursächlich. Dabei geht es diesmal nicht um moralisches/ethisches Gut vs. Böse. Sondern lediglich darum, dass man der Ansicht ist, aus der Urheberschaft ein Recht gegenüber anderen generieren zu können.
Welches Recht ist damit gemeint?
Was soll dieses Recht umfassen?
Und wie wird der Anspruch auf ein RECHT überhaupt begründet?
Bei „Menschenrechten“ kann ich ja noch was klitzekleines Nachvollziehbares erkennen.
Aber bei Urheberrecht?
Ich will das relativ einfach beantworten: Kein Lebewesen hat „Rechte“ gegenüber anderen Lebewesen.
Bei Menschenrechten habe ich Verständnis, dass ein humanistischer Konsens in einer Gesellschaft besteht.
Bei Urheberrechten sehe ich nicht mal das.
Dem gegenüber steht das, was ich sehr schätze: Freiheit. Meine. Völlig ungeniert.
Die Argumentation pro UrheberRECHTe grenzt meine Freiheit ein.
Obgleich kein Recht auf der anderen Seite mir gegenüber vorhanden ist.
Ohne Wertung, nur sachlich gemeint: Ich nehme an, du bist in einer Dienstleistungs-Branche unterwegs, die nicht „produktiv und nützig“ ist. Kunst oder so etwas?
Jedenfalls, wenn du in irgendeiner Form „urheberrechtlich“ unterwegs bist, solltest du auch über meine Freiheit nachdenken.
Solange sie sich nicht über das zwangsfinanzierte GEZ-Sanatorium der ÖR bedienen, verstehen sie es wohl sehr gut, sich und ihre Urheberschaften ordentlich an den Mann und Frau zu bringen. Ich denke, das ist ok. Ob man das nun mag oder nicht.
Jetzt widersprichst du dir aber selber…
Ohne Urheberrechte würden sie nicht so gut dastehen. Sie verdienten nur an den direkt verkauften Tonträgern und nicht mehr an den Tantiemen. Ob sie davon heutzutage noch „leben“ könnten?
Und diese deine Freiheit erlaubt dir in mein Haus zu gehen, meinen Kühlschrank leer zufressen, den Garten zu verwüsten, mein Mobiliar zu benutzen und dich dort breit zumachen?
Nicht anderes ist es, wenn du von meinem geistigen Eigentum zehrst, an dem ich lange gearbeitet, viel recherchiert und monatelang geschrieben habe.
Ich hatte von Urheberschaft geschrieben, nicht Rechte, deren Berechtigung ich ja bezweifle, zumindest fällt mir nichts ein, ob es überhaupt solche Rechte geben kann (das juristische will ich hier so gut als möglich weglassen) und worauf diese basieren. Daher auch mein ursprünglicher Vergleich mit Menschenrechten.
Vorsichtig annähernd:
Wenn du von deinem geistigen Eigentum sprichst, dann basiert es wohl auf Dingen wie Erziehung, Schule, Berufsausbildung, Ausstattung usw., also freiwillige Unterstützung durch gemeinschaftliches Gut oder Güter. Wenn du recherchierst, z.B. im Rahmen einer Diplomarbeit, dann benutzt du fremde geistige Eigentümer, du nimmst dir die Freiheit und das Recht, diese für dich zu verwerten. Am Ende steht nun „dein geistiges Eigentum“, du setzt ein Monopol namens Urheberrecht zur weiteren Verwertung darauf, und verbietest gleichzeitig allen anderen, daran teilzunehmen und es weiter zu verwerten.
Ein anderes, sehr einfaches bekanntes Beispiel:
Patentrecht, dem Urheber- und Markenrecht sehr ähnlich, weil sie immaterielle Güter schützen. Wenn ein Saatgutmonopolist den Landwirten unter Strafandrohung verbietet, den Samen der Früchte nach monatelanger schwerer Arbeit wieder zu verwenden, dann bezeichnet man dies als Recht des Monopolisten. Tatsächlich ist es Restriktion und Freiheitsberaubung anderer (Wasser-, Landrechte sind andere Beispiele).
Welches Recht (nicht juristisch gemeintes, sonst hätte ich im Juraforum angefragt) steht dahinter?
Und wie lässt sich das gegenüber den Landwirten begründen?
Und mit welchem Recht begründest du dein Monopol und „geistiges Eigentum“?
Hallo,
mit dem Urheberrecht wird die Freiheit beschraenkt.
Nehmen wir mal an, ich und heute nehme ein moeglicherweise urheberrechtich geschuetztes Bild von irgendwo und zeige es hier bei wer-weiss-was. Dann muss nach neuem Recht wer-weiss-was dafuer Strafe zahlen. Daraus folgert, wer-weiss-was braucht einen Filter oder einen Haufen Leute. Mein Beitrag muss gespeichert werden, das Bild auf Urheberrecht geprueft werden, und wenn alles ok ist, kann der Beitrag veroeffentlicht werden. Gilt auch fuer urheberrechtlich geschuetzte Texte. Die Pruefung auf Urheberrecht dauert und kostet (nicht Urhebergebuehr sondern vor allem Pruefkosten) und beschraenkt kleine Foren mit wenig Moeglichkeiten. Es darf nur nach Moderation und Kontrolle veroeffentlicht werden.
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Kleine einfach laufende Foren ohne grossen finanziellen Gewinn werden schliessen. So wird die Freiheit der Meinungsaeusserung beschraenkt. Jedenfalls wenn der Gesetzentwurf in Europa gueltig werden sollte.
Gruss Helmut
Angenommen, du hast eine Firma und baust ein Gerät. Verschenkst du es dann? Verschenkt de Bäcker seine Brötchen? Bekommst du deinen Haarschnitt umsonst vom Friseur?
Selbst wenn wir eine solche Welt hätten: Wovon sollen wir uns ernähren, wenn nicht von unserer Hände oder Köpfe Arbeit?
Und warum zeigst du überhaupt erst Bilder ohne Genehmigung des Rechtetinhabers?
Das Urheberrecht gibt es schon länger. Der Artikel 13 sorgt nur dafür, dass es auch endlich umsetzbar wird.
Das ist eine rein technische Denke. Gerade Künstler nutzen nicht nur das, was die Allgemeinheit ihnen geboten haben, sondern machen mittels eigener Fähigkeiten daraus Kunstwerke. Es entsteht etwas, das es vorher noch nicht gab und das mehr ist als die Summe seiner Komponenten.
Mal ganz zu schweigen davon, dass ich mein Notebook, mein Schreibprogramm, meine Recherchereisen und alle anderen Kosten, die in Verbindung mit meinem Beruf stehen, selbst bezahle.
Solltest du eine Möglichkeit finden und durchsetzen, dass die Allgemeinheit mich alimentiert und mit allem ausstattet, was ich benötige, um meinen künstlerischen Beruf auszuüben (einschließlich Essen und Trinken und einem Dach über dem Kopf), bin ich gern dazu bereit, meine Arbeit kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
keine starren Elemente sind, die einfach 1:1 verwendet und dann irgendwie zu einem geistigen und/oder künstlerischen Werk werden, verstoße ich jetzt einmal gegen das Urheberrecht und poste diese Grafik, die meiner Meinung nach ganz gut darstellt, welche Komponenten der Urheber noch mitbringen muss.
Nein.
Nein nicht nur, sondern im Wesentlichen sorgt Artikel 13 fuer Reduzierung der Freiheit, irgendwas im Internet zu posten.
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Die paar Bilder werden urheberrechtlich vielleicht so behandelt wie es heute schon Pflicht ist. Viel mehr Bilder werden gar nicht veroeffentlicht oder nicht kopiert, Minusgeschaeft sogar fuer die Urheber. Sie bekommen auch kein Geld und werden noch nicht mal bekannt, noch mehr Schaden. Das sind jedoch nur Nebeneffekte, der Hammer ist etwas ganz anderes, was in jeder Diskussion sofort weggedrueckt wird.
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Millionen andere Beitraege = Meinungsaeusserungen werden verhindert, wenn die Plattformen schliessen. Schliessen muessen, weil sie die Urheber gar nicht ueberpruefen koennen.
Mach ein Bild, setz es hier rein, wie will wer-weiss-was pruefen, dass Du der Urheber bist? Oder Dein Nachbar, Dein Opa? Das kann wer-weiss-was nicht leisten.
Setz einen Text hier rein. Wie will wer-weiss-was pruefen, ob der Text aus der Stuttgarter Sonntagszeitung stammt?
Entweder kein Bild veroeffentlichen, kein Text, oder gleich ganz schliessen, wird die Folge sein.
Drehen wir uns doch bitte mal zur anderen Seite. Du hast ein Forum aufgemacht vor Jahren und jemand laedt jetzt ein Bild hoch. Was machst Du? Du stehst im Gefaengnis, oder Du beweist, dass niemand anderes daran ein Urheberrecht hat. Wie beweist Du als Forumbetreiber Deine Unschuld? Selbst wenn Du vom Hochlader eine Erklaerung bekommst, dass er selbst das Bild gemalt / fotografiert hat, kannst Du ihm glauben? Kommst Du um die Strafe herum? Ja, Du machst das Forum zu, Ende. Das ist mit Internet kaputt und savetheinternet gemeint.
Der Vergleich mit der Diplomarbeit ist an zwei Stellen nicht stimmig.
Erstens reden wir da von wissenschaftlichem Arbeiten, das auch im Rahmen von Nutzungsrechten einen besonderen Status geniesst. Für die Verwendung gibt es ziemlich klare Zitationsregeln. Wird die Arbeit veröffentlicht, gelten noch einmal verschärfte Regeln. Im Übrigen gilt dies auch nur für das Wort. Grafiken oder ähnliches genießen auch in wissenschaftlichen Arbeiten einen besonderen Schutz.
Zweitens ist auch die Nutzung wissenschaftlicher Arbeiten nicht völlig frei. Bibliotheken zahlen dafür Nutzungsentgelt, Bücher oder Artikel müssen erworben werden.