Begründet sich daraus ob der mangelnden Notwendigkeit ein besonderes Schutzrecht?
Ein Gedicht ist nicht notwendig. Es ist die Erfüllung eines subjektiven Bedürfnis, mehr nicht.
awM
Begründet sich daraus ob der mangelnden Notwendigkeit ein besonderes Schutzrecht?
Ein Gedicht ist nicht notwendig. Es ist die Erfüllung eines subjektiven Bedürfnis, mehr nicht.
awM
Selbstverständlich greift da das Urheberrecht, wenn es etwas ist, was grundsätzlich Schutzstatus hat. Die Verbesserung von Abläufen gehört in der Regel nicht dazu.
Wenn, liegt es dann nur beim Unternehmen, weil der Arbeitnehmer ggf. mit Kollegen, mit Ressourcen des Unternehmens und in seiner Arbeitszeit entwickelt hat.
Also ist alles außer Wasser & Brot, ein bisschen Bekleidung und einer Matratze nicht notwendig und sollte kostenlos an die Menschheit verteilt werden?
Brauchst aber nicht zu antworten. Da du mit geistiger Nahrung nichts anzufangen weißt, werden wir nie auf einen Nenner kommen. Aber ich habe Deadline zur Manuskriptabgabe und drum keine Zeit für deine Späßchen.
Bye
AdC
Weil meine Frage in diesem Forum offensichtlich andere Wege geht als von mir beabsichtigt, und auch wegen Helmut, der den anderen Weg in meinem - und offensichtlich auch in deinem - Sinne beschreitet, ein „politisches“ offtopic-Resümee meinerseits:
Ich vermute, wir sind nach gegenseitigen anfänglichen Schwierigkeiten auf einen gemeinsamen Konsens gekommen. Urheberrechte sind nicht für dich, deinen Mann oder mich gemacht. Auch nicht für Musikbands, oder „Erfinder“ oder Landwirte. Alles Trittbrettfahrer, denen gegen wenig Gegenleistung die Zustimmung eingeholt wird.
Zustimmung zu was?
Dein Urheberrecht.
Aber wie möchtest du es durchsetzen?
Hast du eine wirksame Lobby wie beispielsweise einen Bauernverband?
Wärst du in der Lage, dies finanziell zu stemmen?
Sind überhaupt die Voraussetzungen vorhanden? An wen wendest du dich? Gegen wen klagst du eigentlich? Wie willst du das alles nachweisen? Bist du Monsanto?
Dem gegenüber steht - dir, mir, Helmut, hier im Forum und sonst wo da draußen -
E gibt so vieles, was ich diesem Artikel 13 entgegen zu setzen hätte.
Und dann noch von einer zerstrittenen EU, die nicht in der Lage ist, von Google und Co. wenigstens einigermaßen angemessen Steuern einzufordern.
Die negativen Konsequenzen für alle sind imho zu groß, als dass ich großartig Rücksicht auf individuelle Befindlichkeiten nehmen könnte.
Artikel 13? NoGo!
awM
Ich darf nicht tun, was ich gern möchte.
Schön, dass du das so siehst. Warum aber handelst du nicht danach?
Ja,
ich sehe folgende Moeglichkeiten wie ein Beitrag in einem Forum abgeprueft werden kann, alles nicht gut.
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Vorab, das Problem bei dem Blick aus Urhebersicht ist, dass das Wesentliche ausgeblendet wird. Dieser Blick ist das Pferd aus Troja.
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Wesentlich ist der Blick aus Forenbetreibersicht, als Webseitenbetreiber, wo andere etwas hochladen koennen, Betonung auf koennen , die Moeglichkeit oder Freiheit.
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Die Grossen machen Uploadfilter. Und wachsen ueber alle Massen weiter. Und sei es nur im Ausland.
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Die Kleinen (nicht Urheber, sondern Webseitenbetreiber) pruefen den Inhalt, den ein User hochladen moechte und veroeffentlichen erst dann. Solche Seiten wie werweisswas und Automobilforen, Bastlerforen, falls sie genuegend Geld fuer die benoetigten Mitarbeiter erwirtschaften koennen, die jedes einzelne Hochladen pruefen, jeden Beitrag mit manpower moderieren.
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Da sind wir ganz schnell bei sehr langsamen Foren oder verzoegerten Meinungsaeusserungen, die teils einfach nicht veroeffentlicht werden, wir sind bei ausschliesslich moderierten Foren.
Manches wird nicht pruefbar sein, das wird einfach nicht veroeffentlicht.
Ueberspitzt gesagt,
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sind wir bei betreutem Denken.
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Die noch kleineren Foren werden einfach schliessen, nichts wird hochgeladen, keine Meinungsaeusserung mehr. Kein Angler zeigt dem befreundetem User wie der Fisch … weil das Forum kein Geld hat, das Gezeigte auf Urheberrecht zu pruefen.
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Gruss Helmut
Fassen wir zusammen: Du möchtest, dass deine individuellen Befindlichkeiten Berücksichtigung finden, die Befindlichkeiten und Rechte von Urhebern aber deklarierst du als irrelevant. Im Übrigen postulierst du, dass Rechte künftig nur Menschen zustehen, die über eine große Lobby verfügen und sich Einfluss auf Gesetzgebung und Klage leisten können. Wobei das wohl auch nur für Urheber gilt, da könntest du dich vielleicht noch mal positionieren.
Vielleicht ist es an der Zeit, dich inhaltlich mal auf den Topf zu setzen, bevor du weiter hier Fakenews verbreitest, was den Inhalt dieses Artikels angeht!
Artikel 13 gilt für:
„Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen“
Das heißt, der Anbieter muss:
Der kleine Blog ist damit überhaupt nicht gemeint.
Zum Thema Saatgut. Du lehnst Urheberschutz ab am Beispiel eines völlig wirr geleiteten Falls von Patentschutz. Das zeugt schon davon, dass du rechtlich am Küchentisch hockst. Patentschutz und Urheberschutz betreffen verschiedene Rechtsgüter. Im Übrigen ist es sehr schwach bis dumm, etwas vollständig abzulehnen, nur weil ein kleiner Teilbereich nicht gut geregelt ist.
Das Problem beim Saatgut ist nicht das System der Schutzrechte an sich, sondern dass bestimmte Saatgüter überhaupt diesen Schutzstatus bekommen!
Gut, dass du ansonsten diese Forum hier erwähnst. Daran kann man sehr schön zeigen, dass du ins Nirwana galoppierst mit Pauken und Trompeten. Dieses Forum hier lässt gar nicht zu, dass Bilder hochgeladen werden können. Das ging, soweit ich weiß, noch nie. Trotzdem funktioniert das Forum wunderbar. (Lassen wir die schlechte Programmierung an anderer Stelle mal ausser Acht.) Ein Austausch ist also prima möglich, ohne dass die Rechte anderer verletzt werden. Denn wenn man Bilder nur verlinken kann, lässt man sie da, wo der Urheber es ermöglicht hat. Kein Klau, keine Aneignung fremden Eigentums.
Open Source ist super. Auch Creative Commons ist super. Es gibt da wahrscheinlich ein kleines Problem: Du hast überhaupt keine Ahnung, was das ist und was es bedeutet! Zum Einen sind dies Modelle, bei denen die Urheber ihre Werke freiwillig der Allgemeinheit zur Verfügung stellen. Dies tun sie abgestuft. Manche stellen ihre Werke völlig frei zur Verfügung, andere tun dies nur für nicht-gewerbliche Zwecke.
Und wenn man jetzt noch den Unterschied zwischen Urheberrecht und Nutzungsrecht begriffen hat, bzw. begriffen hat, dass es da überhaupt einen Unterschied gibt, sieht man, dass es beim diesen Modellen gar nicht ums Urheberrecht geht, sondern ums Nutzungsrecht! Das Urheberrecht gibt man da gar nicht auf. Das bewegt sich auf Ebene des Nutzungsrechts.
Dieses Argument läuft also völlig ins Leere.
Auch das Argument des geistigen Untergangs des Abendlandes ist völlig bizarr. Tatsächlich reden wir hier von Werken, die weit überwiegend ja öffentlich zur Verfügung stehen. Nur tun sie es in einem Rahmen, welchen der Urheber bestimmt hat. Es geht also überhaupt nicht um die Frage, dass eine Verbreitung unterdrückt wird. Zauberwort Hyperlink. Davon lebt (sic!) das Netz.
Wie sich das Forum finanziert, hat mit der Frage Urheberrecht nichts zu tun.
Zur Frage, wer hier egoistisch ist. Diese ist auch ganz leicht zu beantworten. Egoistisch ist ganz eindeutig derjenige, der sich ohne zu fragen am Eigentum anderer bedient und nicht bereit ist, dafür eine Gegenleistung zu erbringen.
Last not least: Du weichst der Frage konsequent aus, was deine Position weitergedacht bedeutet. Wenn du Urheberschutz und Patentschutz völlig ablehnst, wird das einen massiven Einbruch in Quantität und Qualität bedeuten, was das Schaffen solcher Werke angeht. Das mag dann zwar lustig sein in die Vergangenheit gerichtet, bezogen auf Werke, die schon da sind. Bezogen auf die Zukunft ist das aber katastrophal. Schutz der Vielfalt? Das ist lachhaft. Wer wird sich denn unter solchen Bedingungen leisten können, solche Werke überhaupt zu erschaffen?
„Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen“
Finde den Fehler!
Damit Art. 13 überhaupt greift, müssen es
Das handelsübliche Forum ist davon überhaupt nicht betroffen. Es ist schon gar nicht betroffen, wenn man, wie es hier gemacht wird, gar keine Möglichkeit bietet, Fotos hochzuladen. Was Texte angeht, könnte man das Problem technisch auch beschränken, in dem man Einfügen größerer Textmengen unterbindet, die nicht aus dem Forum zitiert werden.
Dieses Gruselszenario hat mit der Realität des Art. 13 also überhaupt nichts zu tun!
Das ist falsch.
Ich habe vor ein paar Tagen ein Bild direkt hier hochgeladen:
[Bildchen][1]
Und dann sogar noch aus einem urheberrechtlich geschützen Werk…
Grüße
Dirk
[1]: Verhalten im Aufzug
Das ist falsch. Der Text, auf den du dich beziehst, existiert in der aktuellen Version nicht mehr. Es ist übrigens in der deutschen Version nicht mal mehr die Nummer 13 aktuell.
Lies und folge den Links:
Wo findet man denn die aktuelle Version, wenn nicht an der Quelle?
Ein noch viel passenderer Link ist hier: https://www.zeit.de/2019/13/eu-urheberrechtsreform-internetkonzerne-youtube-google-profiteure
Siehe Link im verlinkten Text.
Zu schwierig? Hier ist er:
www.europarl.europa.eu/doceo/document/A-8-2018-0245-AM-271-271_DE.pdf?redirect
Das IST übrigens die Quelle, wie du leicht an der Adresse ablesen kannst.
Kannst du nicht lesen, verstehst du es wirklich nicht oder willst du uns veräppeln?
Über die großen Anbieter wird die große Menge der Nutzer im Netz über den Uploadfilter behindert bzw. der Upload verhindert.
Dann würde ich noch für die verbleibende kleine Menge von Blogs
„die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen“
auf die Größe der Blogs beziehen. Um nicht zu sagen, genau so ist es formuliert. Die Größe des Anbieters als solches spielt doch keine Rolle!!!
awM
Ich nutze meine Freiheit anstelle es dir zu überlassen…
awM
Ist hilfreich für anstehende Wahlen
awM
Hallo awM,
dass Du das Urheberrecht nicht begreifst, leuchtet ein. Keiner kann sich an Deinem gestigen Eigentum vergreifen. Etwas ganz Entscheidendes fehlt.
Dein Freiheitsbegriff erinnert an jenen der Ultrarechten in den USA: Jede® hat zum Beispiel das Recht, einen anderen Menschen gleich welcher Hautfarbe zu vergewaltigen, solange er/sie nur stärker ist. Nicht Staat, nicht Gesellschaft, nicht Gesetze begrenzen die Freiheit des Einzelnen. Es gilt einzig und allein das Recht des Stärkeren. So sehen dann die armseligen Allmachtsphantasien zu diesem Freiheitsbegriff aus:
So weit, so belanglos. Hier schreibt sich ein offenbar vom Leben Gebeutelter seinen Frust von der Seele.
Was mich aber (nicht zum ersten Mal) verwundert, ist die Tatsache, dass eine Menge gebildeter, logisch argumentierender und der deutschen Sprache mächtiger Menschen …
… auf unterschiedlichste Weise versuchen, Mann oder Frau den rechten Weg zu weisen. Dabei ist die einzige Befriedigung, die jene® empfindet, die Beachtung und Beantwortung seiner Pamphlete.
Dabei sollten wir uns im Klaren darüber sein, dass nicht jede®, sei es aus intellektuellen oder charakterlichen Vorgaben, in der Lage ist, auf Logik basierenden Argumenten zu folgen.
Also, alter weisser Mann, lebe Deine Freiheit noch mal so richtig ungeniert aus. Mit Schmackes!
Hans-Jürgen Schneider