„Artikel 13
Nutzung geschützter Inhalte durch Diensteanbieter der Informationsgesellschaft, die große Mengen der von ihren Nutzern hochgeladenen Werke und sonstigen Schutzgegenstände speichern oder zugänglich machen“
Finde den Fehler!
Damit Art. 13 überhaupt greift, müssen es
- große Mengen sein und die
- Werke müssen hochgeladen werden!
Das handelsübliche Forum ist davon überhaupt nicht betroffen. Es ist schon gar nicht betroffen, wenn man, wie es hier gemacht wird, gar keine Möglichkeit bietet, Fotos hochzuladen. Was Texte angeht, könnte man das Problem technisch auch beschränken, in dem man Einfügen größerer Textmengen unterbindet, die nicht aus dem Forum zitiert werden.
Dieses Gruselszenario hat mit der Realität des Art. 13 also überhaupt nichts zu tun!