Urheberrechte

Hallo , ich kenne jemanden der Videos und Bilder auf seinen Webseiten mit Musik unterlegen möchte. Muss er für alles bei der GEMA die Rechte beantragen , oder gibt es spezielle Seiten auf denen man ersehen kann ob es freie (haben die Beethovenerben alles in Beschlag) Musikstücke gibt, oder auch Seiten bei denen man direkt sehen kann z.B. Schubertkantate kostet € 47,50 ; Beatles € 39,99 usw.
gruss, weissnich

Hallo,
es gibt zwar auch GEMA-freie Musik (was nicht notwendig heisst, dass die kostenlos zu haben ist …), der Nutzer ist dann jedoch gegenüber der GEMA nachweispflichtig. Also: grundsätzlich ist jeder Furz, wenn er eine erkennbare Tonfolge enthält, GEMA-pflichtig.

Was die „Beethovenerben“ angeht - um die braucht man sich keine Sorgen zu machen. Die Rechte des Komponisten und auch die seiner Erben sind 70 Jahre nach Todesdatum erloschen. Man muss die Musik dann allerdings schon selbst spielen und aufnehmen - denn die Interpreten eines Musikstückes haben natürlich ebenfalls Rechte an ihrer Aufnahme, die vergütet werden müssen.

Für Internetseiten gilt der GEMA-Tarif VR-W I (https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Musiknutze…). Wenn die Webseite Deines Bekannten eine rein private Webseite ist, fallen pauschal 36,60 € netto pro Jahr an Gebühren an.

Freundliche Grüße,
Ralf

Lieber Tychiades,
aus Deinen Zeilen spricht leider einmal wieder ein grundsätzliches Missverständnis, das offenbar nicht auszurotten ist. Die GEMA ist nicht dazu da, das Urheberrecht zu schützen; dazu gibt es das Urheberrechtsgesetz. Wenn ich ein Gedicht verfasse oder ein Musikstück komponiere, dann ist dieses mein geistiges Eigentum und durch das Urheberrecht geschützt. Die GEMA geht das bis zu diesem Punkt überhaupt nichts an, und sie interessiert es auch nicht. Sie kommt erst dann ins Spiel, wenn ich -a) mein Werk selbst bei ihr anmelde (was allerdings die Mitgliedschaft mit einem Jahresbeitrag von 25,56 € voraussetzt), oder -b) mein Werk bei einem Verlag unterbringe (denn auch die Verlage profitieren von den Tantiemen der GEMA). Aus diesem Grund ist auch Deine Aussage „grundsätzlich ist jeder Furz, wenn er eine erkennbare Tonfolge enthält, GEMA-pflichtig“ unzutreffend; sie gilt nämlich nur dann, wenn diese Tonfolge aus einem Werk stammt, das bei der GEMA gemeldet ist! Aber unberührt davon bleibt das Urheberrecht, denn wenn ich z.B. in eine eigene Komposition als Zitat eine Tonfolge übernehmen will, deren Autor namentlich bekannt und noch keine 70 Jahre tot ist, muss ich ihn bzw. seine Erben bzw. seinen Exklusiv-Verlag um das Recht dazu bitten oder es evtl. sogar kaufen, da ich mich ansonsten strafbar machen würde. Umgekehrt: Wenn ich feststelle, dass jemand meine eigenen Texte oder Kompositionen ohne meine ausdrückliche Erlaubnis verwendet, kann ich gegen ihn eine Anzeige erstatten. Beachte: Verstöße gegen das Urheberrecht sind Straftaten!! Im Übrigen: Die 70-Jahre-Frist gilt nur für den Urheber und nicht seine Erben; sonst würde das u.U. ja nie aufhören. Zurück zur GEMA: Sie schüttet nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel Tantiemen für die öffentliche Aufführung und Vervielfältigung an die Autoren bzw. ihre Erben aus. Und darum geht ja letztendlich der leidige Streit zwischen der GEMA und youtube: Das Einstellen musikalischer Titel auf Internetseiten ganz allgemein ist im Prinzip nichts anderes als eine „öffentliche Aufführung“, die eigentlich GEMA-pflichtig ist, da nahezu alle diese Titel bei der GEMA angemeldet sind. Es geht also um die Frage, wie die Autoren dieser Titel zu ihren wohlverdienten Tantiemen kommen. Und deshalb ist auch das Einstellen von musikalischen Elementen in eine Web-Site, sei sie privat oder gewerblich, eine kitzlige Angelegenheit und auf jeden Fall sowohl mit den Urhebern als auch mit der GEMA sorgfältig abzuklären. Wer den/die Urheber nicht kennt, kann ihn/sie über die GEMA erfahren. Als Letztes noch: Verstöße gegen die Richtlinien der GEMA sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten, die zivilrechtliche Konsequenzen, z.B. Schadenersatz, nach sich ziehen.
Grüße, Harald

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