Hallo,
leider fehlt mir das nötige juristische Hintergrundwissen, da müsste man einen Juristen fragen. Allerdings denke ich schon, dass sowohl der Name als auch das Logo urheberrechtlich geschützt ist/sind. Das ist im Regelfall kein Problem, wenn man so ein T-Shirt für den Privatgebrauch druckt, allerdings darf man es nicht verkaufen. Denn dann hätten die quasi Eigentümer Anspruch auf Gewinnbeteiligung oder können das auch komplett verweigern. Ich denke das Problem liegt in der Turnierteilnahme. Da kann ich die Professionalität schlecht einschätzen. Also ich würde je nach höherem Rang ehr zurückhalten. Allerdings kennt man ja auch die Bud Spencer-T-Shirts vom Ebay und ich bezweifle, dass diese Powerseller die Urheber oder so gefragt haben. Also sicher ein heikles Thema…
Tut mir leid, dass ich keine weitere Auskunft geben kann, aber ein Jurist wäre sicher hilfreicher.
Gruß
B. Maiwald