Urheberrechte bei einem Bildcomposing

Wenn ich in Photoshop ein Bildcomposing erstelle, also viele Bildsegmente aus verschiedenen Bildern in ein Bild zusammenfüge und daraus ein „eigenes Werk“ erstelle, wie siehts da mit den Urheberrechten aus?

Angenommen ich erstelle ein Bild, das ausschließlich von Bildern aus Googlebilder erstellt wurde; sprich, ich habe keine Ahnung ob es darauf ein Urheberrecht gibt oder nicht.
Ich schneide von 10 verschiedenen Bildern einzelne Segmente aus (Fluss, Mond, Gebäude, Dinosaurier, whatever…), verändere diese in Form und Farbe, und setze sie in ein einziges, neues Bild zusammen.

Verletze ich hier die Urheberrechte der Bilder von denen ich die Segmente rausgeschnitten (und etwas verändert) habe? oder gilt dieses neue Bild dann als „eigene Kreation“ des Bildcomposings.

Ich nehme an, wenn ich die Bilder für mich als Hobby erstelle, niergendst veröffentliche, poste, usw… wird das keinem schaden oder interessieren. Liegt ja nur auf meiner Platte.

Was aber, wenn ich so ein Bild veröffentlichen oder gar verkaufen würde?
Würde man hier die Urheberrechte verletzen?

Vielen Dank!

Baumi

Ps.: natürlich gibt es auch Seiten die Bilder zur Verfügung stellen die frei von Urheberrechten ist, aber in diesem Fall wurden alle von GoogleBilder gezogen, wodurch ich nichts über das Urheberrecht weiß.

Kurz und bündig: Ja.

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Was du da machen willst, nennt man „Bearbeitung“ und du darfst das nur veröffentlichen oder verkaufen, wenn du die Erlaubnis der Schöpfer des ursprünglichen Werkes hast:

Nur für dich privat (natürlich dann auch ohne Veröffentlichung auf deiner privaten Homepage o.ä.) darfst du das aber bedenkenlos tun.

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ok, vielen Dank für eure Antworten.

also rein theoretisch würde ich für eine Veröffentlichung oder einen Verkauf eines dieser Composingbilder, von sämtlichen Inhabern der Bilder die ich für mein Composing verwendet habe die Erlaubnis/Bestätigung brauchen.

Dann lasse ich mal lieber die Finger davon :smile:

Herzlichsten Dank!

Was genau meinst du mit

? Bilder, die bei der Bildersuche von Google angezeigt werden? Wenn ja, kannst du dich nicht darauf berufen:

Denn du kannst dir jedes einzelne Bild, welches bei der Google-Bildersuche gefunden wird, das Original auf der jeweiligen Website anschauen. Und dort hast du ggf. eine Kontaktadresse, bei der du dir die Erlaubnis zur Weiterbearbeitung einholen kannst.

Nach der Beschreibung des TE, was er genau vorhat oder getan hat wäre ich da nicht so entschieden. Ich tendiere sogar eher zu „nein“ wegen freier Nutzung.

Was genau meinst du?

Puh, hängt mit der Aussage und Künstler. Wert des Originals sowie Grad der Bearbeitung/Verfremdung und Unterschied zw. Originalen und der neuen Kreation zusammen.
Immer einzelfallabhängig. Aus 1000 belanglosen Einzelbildern aus Dashcamvideos ein Mosaik zu bilden sollte z.B. eindeutig freie Nutzung sein… aber ohne Erfahrung diesbezüglich - ich gehe nach UrhG davon aus.