Urheberrechte bei Zitaten in Schulungsunterlagen

Guten Tag,
in der Unternehmensberatung erstelle ich auch Schulungsunterlagen für die Betriebe, um ihnen theoretische Grundlagen zu vermitteln. Dabei greife ich auch auf Wissen aus fremden Quellen zurück.

  1. Reicht es, wenn ich diese sauber zitiere oder muss ich noch etwas beachten? Da ich mir etliches Wissen ja nun mal realistischerweise nicht selbst erarbeitet haben kann, wüsste ich nicht, wie ich das sonst handhaben soll.
  2. Habe ich auf diese erstellten Unterlagen trotz Zitation das alleinige Urheberrecht?
    Besten Dank und Gruß

Anführungszeichen reichen nicht aus. Der Urheber hat ein Ausschließlichkeitsrecht. Du solltest Dir Erlaubnis einholen. Auf das, was Du geschaffen hast, hast Du ein Urheberrecht, nicht aber auf das, was Du kopiert hast.
Ansonsten empfehle ich, einen RA heranzuziehen.

hier noch link zum Urherrechtsgesetz. Da kannst Du selbst einiges nachlesen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/g…

zu 1.) Schau hier:http://de.wikipedia.org/wiki/Zitat#Zitate_und_Urhebe…

zu 2.) Solange eine gewisse geistige Leistung dabei entstanden ist: Ja!

Vielen Dank für deine Antwort! § 51 Zitate sagt aus, es reicht. Ich kann doch auch schlecht alle Autoren von Lehrbüchern anschreiben und nachfragen? Ist das üblich?

Vielen Dank für deine Antwort! Ein anderer Teilnehmer schrieb mir, dies würde nicht ausreichen, ich sollte von jedem einzelnen Autor eine Erlaubnis einholen. Ich bin da skeptisch, ob ich wirklich von jedem Fach- bzw. Lehrbuchautor eine Erlaubnis brauche?

Recht ist Recht! Schau in den Wiki Artikel… Da steht gut erklärt was du im Rahmen des Zittarechts darfst oder nicht.

Natürlich kannst du auch zusätzlich den Author fragen, jedoch ist das im legalen Rahmen entsprechend des Zitatrechts vielleicht nicht nötig. Ich weiß ja nicht was und wieviel du zitieren willst.

Solange du im rechtlich erlaubten Rahmen bleibstm brauchst du auch den Author nicht fragen.

Vielen Dank für deine Antwort! Ein anderer Teilnehmer schrieb
mir, dies würde nicht ausreichen, ich sollte von jedem
einzelnen Autor eine Erlaubnis einholen. Ich bin da skeptisch,
ob ich wirklich von jedem Fach- bzw. Lehrbuchautor eine
Erlaubnis brauche?

zwischen Zitat und Zitat gibt es Unterschiede (lies den §51 mal vollständig! da steht noch mehr drin als eine einfache Benutzungserlaubnis). Es hängt davon ab, wie Du es benutzt. Nach wie vor: frage RA! Die meisten RAe werden für einfache Fragen nichts abrechnen.

Vielen Dank für deine Antwort! § 51 Zitate sagt aus, es
reicht. Ich kann doch auch schlecht alle Autoren von
Lehrbüchern anschreiben und nachfragen? Ist das üblich?

Es reicht sicher, wenn die Quellen eindeutig benannt werden.

Eigene Rechte auf das neue Werk entstehen, wenn eine „gewisse Schöpfungshöhe“ erreicht wird. Das ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff.

Gruß
Formator