Urheberrechte, Copyright für trad. Kinderlieder

Hallo,
wie sieht es im folgenden Fall aus rechtlichem Hintergrund aus:

Es wird eine Krabbelgruppe (gewerblich, es fließt also geld) organisiert für Mütter mit Kindern.
In dieser Krabbelgruppe sollen Lieder gesungen werden. Z.b. Bruder Jakob, Alle meine Entchen. Aber auch andere Lieder gesungen z.b. von Detlef Jöcker

Traditionelle Lieder in folgenden Varianten:
Original Texte und original Melodie.
Original Melodie mit anderen Texten (teilweise wurden diese Lieder auch von Musikern gesungen also auf cd)

Lieder sollen vom Kursleiter abgetippt werden und ausgedruckt und den Teilnehmern ausgehändigt werden.
(allerdings nur für die Zeit der Kursstunde. Die „kopien“ werden nicht mit nachhause genommen) Nur damit die Mütter mitsingen können.

teilweise wird original Cd direkt vor Ort gehört ( und dabei gesungen) Darf ich eine gekaufte Kinderlieder cd, ohne besondere Genehmigung in einem Kurs hören ( zum Mitsingen)?

Wie sieht es rechtlich aus?
Hat einer ne Ahnung?
Liebe Grüße

Hallo,
kann ich leider nicht beantworten.

Hallo,
das hört sich nach meinem Wissen als absolut unbedenklich an, Kinderlieder gehören zum allgemeinen Kulturgut. Allerdings bin ich Expertin im visuellen Bereich, nicht im Audiobereich.
Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen,
Sandra Zander

Hallo zurück!

In dieser Krabbelgruppe sollen Lieder gesungen werden. Z.b.

Traditionelle Lieder in folgenden Varianten:
Original Texte und original Melodie.
Original Melodie mit anderen Texten (teilweise wurden diese
Lieder auch von Musikern gesungen also auf cd)

Normalerweise fällt das unter das „Fair Use“ Prinzip, da aber die Songtexte und Melodie IMMER unter Urheberrecht stehen, kommt es allerdings darauf an, wie die Lieder vorher lizensiert waren, d.h. um welchen Song es sich handelt (es gibt CDs, deren Lizenzen ausdrücklich dies erlauben).

Grundsätzlich, falls die Lizenz das nicht ausdrücklich erlaubt den Songtext, sowie die „Tonfolge/Melodie“ weiter zuverwenden unterliegt diese dem Copyright. Manche machen Einschränkungen zw. privaten und öffentlichen (gewerblichen) Aufführungen.

Eine geschlossene Gruppe ist keine gewerbliche Veranstaltung und fällt dann unter privat!

Lieder sollen vom Kursleiter abgetippt werden und ausgedruckt
und den Teilnehmern ausgehändigt werden.
(allerdings nur für die Zeit der Kursstunde. Die „kopien“
werden nicht mit nachhause genommen) Nur damit die Mütter
mitsingen können.

Der Songtext wird nur dann „veröffentlicht“, wenn dies nicht zur privaten Nutzung geschied und evtl. kommerzielle Interessen dahinter stehen!

teilweise wird original Cd direkt vor Ort gehört ( und dabei
gesungen) Darf ich eine gekaufte Kinderlieder cd, ohne
besondere Genehmigung in einem Kurs hören ( zum Mitsingen)?

Eine Kopie von der original CD darf, wenn kein Kopierschutz vorliegt, als „Sicherungskopie“ erstellt und gebraucht werden. Wenn jeder Teilnehmer jedoch jeweils eine Kopie erhält, verstösst man gegen das geldente Recht! Hier könnte eine Abmahnung des Künstlers die Folge sein, wenn er dies mitbekommt!

ALSO, auf der CD genau die Rückseite bzw. Inlay genau nach den Angaben durchlesen.

Ich hoffe geholfen zu haben, rechtlich…

LG absurt

Hallo sternlibelle,
war bis gestern in Urlaub, daher erst heute eine Antwort dazu:

Das könnte GEMA-mäßig ein Grenzfall sein.
Wenn es sich um eine feste geschlossene Gruppe in geschlossenen Räumen handelt, müsste das Hören und Nachsingen eigentlich noch frei sein. Sobald es jedoch in irgendeiner Form öffentlich wird (z.B. Aufführungen, Video-Mitschnitte die dann weiterverteilt oder ins Internet gestellt werden etc.) müssen die Copyright-geschützten Lieder (CD etc.) einzeln und damit kostenpflichtig bei der GEMA angemeldet werden.
100% sicher bin ich mir aber nicht, da es sich bei der Krabbelgruppe um eine gewerbliche Tätigkeit handelt und normalerweise beim Abspielen von (geschützter) Musik zu gewerblichen Zwecken immer eine GEMA-Pauschale fällig wird, so z.B. bei einer Party mit kostempflichtigem Eintritt im geschlossenem Hinterzimmer eines Restaurants, hier muss der Veranstalter (Wirt oder DJ) eine Liste mit den gespielten Titeln für die GEMA anfertigen und einreichen.
Anzumerken bleibt, das nur geschützte Titel auch GEMA-pflichtig sind, allgemeines altes Volks-Liedgut, sog. Traditionals, sind i.d.R. frei, weil alt und oft auch der Komponist nicht mehr zu ermitteln war.
Im Zweifelsfall kontakte doch einfach die GEMA um sicherzugehen, wahrscheinlich würde nur eine geringe Pauschale fälligwerden, auf jeden Fall bist du dann abgesichert (die netten Herren kommen nämlich bei Gewerbe durchaus mal unangemeldet vorbei und fragen bei laufender Musik nach der Genehmigung, dann kann es nachträglich um einiges teurer werden).

Ich hoffe, ich konnte dir helfen, viel Erfolg mit eurer Krabbelgruppe!

Gruß,
Dietmar