Urheberrechtverletzung bei Videoaufnahme

Ich habe ein kostenloses Advents Konzert unseres Gesangvereines (mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes) gefilmt und möchte die Aufnahmen im Internet zur Verfügung stellen. Ich habe im Film nur die Original Tonaufnahmen der dort gesungenen Volkslieder verwendet. Das Video wurde in 5 Teilen bei Youtube hochgeladen wobei ich darauf hin bei 3 Teilen den Hnweis erhielt:

Dein Video Teil 1 enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: The Orchard Music Content-Typ: Tonaufnahme

Dein Video Teil 3 + 4 enthält möglicherweise Content, der Eigentum der folgenden Einheiten ist oder von diesen verwaltet wird:
Einheit: Music Publishing Rights Collecting Society Content-Typ: Musikalische Komposition

Hierbei ist nicht beschrieben welche Lieder das genau wären. Das sind ja jetzt keine Popsongs sondern eher was aus der Richtung sakrale Kirchen-Volksmusik.

Hier mal der Link eines nicht beanstandeten Videoteils damit ihr euch ein Bild machen könnt:
http://www.youtube.com/watch?v=1Iq-ZfFRSmI

Ist es tatsächlich möglich das ich mit der Veröffentlichung Urheberrechte verletzte?

Allen ein frohes Weihnachtsfest und guten Rutsch ins Neue Jahr.

Die GEMA unterteilt in „großes Recht“ und „kleines Recht“. Wobei mit „großem“ Recht z.B solche Aufführungen/Darbietungen gemeint sind.

Der Vorstand hat im Bezug auf das Ganze im Grunde nichts zu melden. Es sei denn das ein jeder der Sänger das Einvserständnis gegeben hat das der Vorstand diese entsprechend vertritt.

Primär würde ich im Bezug auf die Veröffentlichung des Videos eher auf Persönlichkeits- und Leistungsschutzrechte nachfragen.

Die direkte Verletzung von Urheberrechten sehe ich hier nicht. Da es sich auch um eigene Interpretationen der Werke handelt. Ich weiß nicht auf welche Rechte du dich in den Angaben zu den Rechteinhabern beziehst.

Hallo Robert danke für die schnelle Antwort.
Sorry aber ich versteh da einige Formulierungen wie „Leistungsschutzrecht“ und deiner Aussage „Ich weiß nicht auf welche Rechte du dich in den Angaben zu den Rechteinhabern beziehst“.

Ich weiß auch nicht auf welche Rechte sich dort bezogen wird. ist nur ganz allgemein von Tonaufnahmen die Rede. Würde man das darauf reduzieren das jemand ein Volkslied singt sich dabei filmt und es im Internet veröffentlicht, kann dabei Urheberrecht verletzt werden?

Weiter interessant wäre zu wissen: Kann man über die GEMA die Lizenzen (Erlaubnis) erwerben um das Urheberrecht zu wahren?

Frohes Fest
Gerhard

Die GEMA unterteilt in „großes Recht“ und „kleines Recht“.
Wobei mit „großem“ Recht z.B solche Aufführungen/Darbietungen
gemeint sind.

Der Vorstand hat im Bezug auf das Ganze im Grunde nichts zu
melden. Es sei denn das ein jeder der Sänger das
Einvserständnis gegeben hat das der Vorstand diese
entsprechend vertritt.

Primär würde ich im Bezug auf die Veröffentlichung des Videos
eher auf Persönlichkeits- und Leistungsschutzrechte
nachfragen.

Die direkte Verletzung von Urheberrechten sehe ich hier nicht.
Da es sich auch um eigene Interpretationen der Werke handelt.
Ich weiß nicht auf welche Rechte du dich in den Angaben zu den
Rechteinhabern beziehst.

Hi, versuche es doch mal mit nachfolgendem Link.
Wünsche ruhige Tage, Bramante

http://www.ccli.de/

Ich habe ein kostenloses Advents Konzert unseres Gesangvereines (mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes) gefilmt

Dazu bräuchtest Du die Genehmigung *aller* Auftretenden, nicht die des Vorstandes. Übrigens nicht nur wegen der Leistungsschutz-, sondern auch wegen der Persönlichkeitsrechte der Sänger. Wenn deine Aufnahmen für alle offensichtlich waren (z.B. Kamera direkt offen vor der Bühne aufgebaut), dann kann man aber vermutlich von einer impliziten/konkludenten Einwilligung ausgehen.

Ich habe im Film nur die Original Tonaufnahmen der dort gesungenen Volkslieder verwendet.

Sind es ausschließlich „alte Volkslieder“? Das UrhR erlischt 70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers. Bei den klassischen Weihnachtsliedern sollte es da keine Probleme geben, bei moderneren vielleicht doch. Das müßtest Du individuell für jeden Titel recherchieren und am besten auch gleich dokumentieren.

Wurden für die Begleitmusik evt. Tonaufnahmen genutzt für die noch Leistungsschutzrechte bestehen?

Sind (einige der) Sänger Mitglied bei der GEMA? Dann hast Du wohl schlechte Karten bis die Halsabschne^w sich mit Youtube über die Höhe der Abgaben einigen.

Ist es tatsächlich möglich das ich mit der Veröffentlichung Urheberrechte verletzte?

siehe oben

Ich vermute aber eher, daß der automatische Inhaltsfilter von Youtube etwas überreagiert hat. Am besten Du nimmst direkt mit Youtube Kontakt auf und schilderst deinen Fall.

Gruß, Jan

Urheberrecht können nicht „gewahrt“ werden in diesem Sinne. Ein Komponist hat automatisch das Urheberrecht an seinem Werk. Das kann er nicht abgeben und es kann ihm auch keiner wegnehmen.

Der Urheber kann lediglich ein „Nutzungsrecht“ auf sein Werk geben.

Leistungsschutz ist der Schutz der „aufführenden“, so z.B Sänger, Musiker, Tänzer e.t.c.

Persönlichkeitsrechte sind Rechte am eigenen Bild e.t.c
z.B wenn ein Foto von dir im Internet erscheinen würde, so auch im Video.

Urheberrechte werden „in der Regel“ immer dann verletzt wenn es keine Genehmigung gibt in der Nutzung der Werke, diese aber dennoch genutzt werden.

Wenn du ein Lied ins Video trällerst und du es selbst interpretierst, schaffst du zum Teil ein eigenes Werk und verletzt damit anderen Urheber recht entweder nur zum Teil, oder unter Umständen auch garnicht.

Daher sehe ich das Problem mit den Urheberrechten nicht, erst recht nicht bei regligiösem Zeug oder Werken die schon sehr alt sind. Es gibt ausserdem Werke die Gemeinfrei sind…

Ich habe ein kostenloses Advents Konzert unseres Gesangvereines (mit schriftlicher Genehmigung des Vorstandes) gefilmt

Dazu bräuchtest Du die Genehmigung *aller* Auftretenden, nicht
die des Vorstandes. Übrigens nicht nur wegen der
Leistungsschutz-, sondern auch wegen der Persönlichkeitsrechte
der Sänger. Wenn deine Aufnahmen für alle offensichtlich waren
(z.B. Kamera direkt offen vor der Bühne aufgebaut), dann kann
man aber vermutlich von einer impliziten/konkludenten
Einwilligung ausgehen.


Ja ich war da vor versammelter Mannschaft kurz vor dem Auftritt.

Ich habe im Film nur die Original Tonaufnahmen der dort gesungenen Volkslieder verwendet.

Sind es ausschließlich „alte Volkslieder“? Das UrhR erlischt
70 Jahre nach dem Tod des letzten beteiligten Urhebers. Bei
den klassischen Weihnachtsliedern sollte es da keine Probleme
geben, bei moderneren vielleicht doch. Das müßtest Du
individuell für jeden Titel recherchieren und am besten auch
gleich dokumentieren.

Wurden für die Begleitmusik evt. Tonaufnahmen genutzt für die
noch Leistungsschutzrechte bestehen?


Nein nur Original Tonaufnahmen

Sind (einige der) Sänger Mitglied bei der GEMA? Dann hast Du

wohl schlechte Karten bis die Halsabschne^w sich mit Youtube
über die Höhe der Abgaben einigen.

Ist es tatsächlich möglich das ich mit der Veröffentlichung Urheberrechte verletzte?

siehe oben

Ich vermute aber eher, daß der automatische Inhaltsfilter von
Youtube etwas überreagiert hat. Am besten Du nimmst direkt mit
Youtube Kontakt auf und schilderst deinen Fall.


Hab da schon mal reingesehn aber bei YouTube hab ich da keine direkte Kontaktadresse ausfindig machen können. Nur ein Wiederspruchsformular bei dem ich nicht ganz durchblicke, mit den rechtlichen Paragrahendeutsch liest sich das eher wie ein Schuldeingeständnis.

Gruß, Jan

Danke für die Auskunft
Gerhard

Hab mal an die GEMA gemailt, wenn die es nicht wissen …
nochmal danke für die Auskunft und Guten Rutsch ins Neue Jahr

Gerhard