Urheberschutzgesetz Recht auf Namensnennung?

Hallo,

wenn ich für ein Unternehmen Fotos mache und diese auch bezahlt bekomme… und dieses Unternehmen die Fotos anschließend in soziale Netzwerke oder andere Webseiten hochläd…

Habe ich dann trotzdem nach dem Urheberschutzgesetz das „Recht auf Namensnennung“???

Vg Snow

Hy,

wenn ich für ein Unternehmen Fotos mache und diese auch
bezahlt bekomme… und dieses Unternehmen die Fotos
anschließend in soziale Netzwerke oder andere Webseiten
hochläd…

Habe ich dann trotzdem nach dem Urheberschutzgesetz das „Recht
auf Namensnennung“???

Urheber bist und bleibst Du ja eh immer. ABER Du trittst denen ja die Nutzungsrechte ab. Was hätte ein Unternehmen davon unter jedem Werbebanner noch Deinen Namen zu setzen?! Deshalb bezahlen die Dich doch, das Du denen die Bilder machst. Du kannst natürlich die Verwertungsrechte entsprechend einschränken und die Namensnennung mit in den Vertrag aufnehmen. Urheberschutzsgesetz und Verwertungsrecht sind halt zwei paar Schuhe … da das hier aber eh nicht das Rechtbrett ist sollte das fürs erste reichen :wink:

Gruß
h.

ja, du kannst verlangen, dass dein name genannt wird. allerdings kann es sein, dass der Auftraggeber darauf besteht, dass keine Namensnennung erfolgen muss. Kommt es zu keiner Einigung, gibt es eben keinen Vertrag.

LG
Mike

das kommt auf deinen vertrag an. wen du es ausschliesslich drin stehen hast bist du auf der sicheren seite und sie müssen es angeben.