Hallo!
Folgender Fall:
Arbeitgeber fälscht mehrere Mitarbeiter Unterschriften auf den o.g. Protokollen am 01. August 2015 .
Das ganze fliegt am 01. März 2016 durch Zufall auf.
Muss der betroffene MA hier nach § 77b Antragsfrist handeln und somit den Antrag auf Strafanzeige bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen oder greift in dem Fall hier das § 78 Verfolgungsverjährungsfrist von 5 Jahren?
Ab wann beginnt diese Frist tatsächlich? Am 01. August 2015 oder am 01. März 2016 ?
Vielen Dank.
MfG