Hallo Zusammen. Ich hab mich zwar durch verschiedene Beiträge gelesen, aber meine Frage konnte dadurch noch nicht beantworter werden. Ich versuche es nun hier.
Ich arbeite in einem Café. Fix 5 Tage die Woche, zwischen Montag und Samstag. In der Regel habe ich am Donnerstag oder Freitag frei. Nun möchte in zwischen den Jahren Urlaub nehmen. Da am 26.12. ein Feiertag ist, hat das Café in dem ich arbeite somit auch nur 5 statt 6 Tage geöffnet. Muss ich trotzdem 5 Tage Urlaub nehmen, auch wenn ein Feiertag auf den Montag fällt an dem ich normalerweise arbeite? Theoretisch könnte mein Chef ja behaupten, meine Schicht wäre in dieser Woche für Dienstag bis Samstag geplant gewesen. Ich denke zwar nicht, dass er das machen wird. Möchte aber die gesetzliche Grundlage kennen für diese Verhandlung.
Vielen Dank