Urlaub an Feiertagen bei Schichtdienst

Hallo Zusammen. Ich hab mich zwar durch verschiedene Beiträge gelesen, aber meine Frage konnte dadurch noch nicht beantworter werden. Ich versuche es nun hier.

Ich arbeite in einem Café. Fix 5 Tage die Woche, zwischen Montag und Samstag. In der Regel habe ich am Donnerstag oder Freitag frei. Nun möchte in zwischen den Jahren Urlaub nehmen. Da am 26.12. ein Feiertag ist, hat das Café in dem ich arbeite somit auch nur 5 statt 6 Tage geöffnet. Muss ich trotzdem 5 Tage Urlaub nehmen, auch wenn ein Feiertag auf den Montag fällt an dem ich normalerweise arbeite? Theoretisch könnte mein Chef ja behaupten, meine Schicht wäre in dieser Woche für Dienstag bis Samstag geplant gewesen. Ich denke zwar nicht, dass er das machen wird. Möchte aber die gesetzliche Grundlage kennen für diese Verhandlung.
Vielen Dank

Hallo und willkommen bei w-w-w,

ich fand ein Urteil, das Deiner Sachlage ein wenig ähnlich ist: Link zu Haufe. Zusammenfassung: ein AN, der im Schichtsystem arbeitet, wollte Urlaub nehmen und glaubte, dass der Feiertag dann automatisch auch für ihn Feiertag sei. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass er an dem Feiertag Urlaub nehmen muss, weil er an diesem Tag zur Arbeit eingeteilt gewesen sei.

Ich würde daraus die Analogie ziehen, wobei ich ein Amateur bin und meine Ansicht keinerlei rechtsverbindliche Beratung darstellt, dass Du am Samstag Urlaub nehmen müsstest, wenn Du für den Samstag eingeteilt sein würdest.

Siehst Du das selbe Dilemma wie ich?

Wenn er es behauptet, musst Du Urlaub nehmen bzw. hast, wenn ihr Euch erst im neuen Jahr darüber unterhaltet, einen unbezahlten Tag frei genommen.

Daher mein Amateur-Ratschlag: plane ein, dass Du den Samstag als Urlaubstag nehmen musst und rede vorher mit Deinem Chef drüber. Wenn er Dir sagt, dass 4 Tage reichen, kannst Du Dich freuen.

Grüße
Pierre