Hallo,
es wurde Urlaub für einen Tag beantragt.
Antragstellung war nachweislich sechs Kalenderwochen vor Urlaubstermin.
Der beantragende Arbeitnehmer befindet sich seit drei Wochen vor dem angefragten Urlaubstag bereits im Urlaub.
Der eigentliche Bearbeiter für Urlaubsanfragen ist abwesend.
Weitere (alle) Vorgesetzte(n) haben Zugriff auf das entsprechende eMail-Postfach für Urlaubsanfragen.
Es erfolgte keine Antwort (weder Zu- noch Absage) während Anwesenheit (vor Urlaub) des Arbeitnehmers.
Die private eMail-Adresse und die private Telefonnummer des Arbeitnehmers sind im Unternehmen bekannt.
Wie ist die Situation zu bewerten, wenn der Arbeitnehmer ohne explizite Zu-/Absage der Arbeit fernbleibt? - Spezieller Einzelfall oder gibt es da richtungsweisende Referenzurteile?
Ro