Urlaub angefragt - nach ca. zwei Monaten keine Antwort (Zu-/Absage)

Hallo,

es wurde Urlaub für einen Tag beantragt.
Antragstellung war nachweislich sechs Kalenderwochen vor Urlaubstermin.

Der beantragende Arbeitnehmer befindet sich seit drei Wochen vor dem angefragten Urlaubstag bereits im Urlaub.

Der eigentliche Bearbeiter für Urlaubsanfragen ist abwesend.
Weitere (alle) Vorgesetzte(n) haben Zugriff auf das entsprechende eMail-Postfach für Urlaubsanfragen.

Es erfolgte keine Antwort (weder Zu- noch Absage) während Anwesenheit (vor Urlaub) des Arbeitnehmers.

Die private eMail-Adresse und die private Telefonnummer des Arbeitnehmers sind im Unternehmen bekannt.

Wie ist die Situation zu bewerten, wenn der Arbeitnehmer ohne explizite Zu-/Absage der Arbeit fernbleibt? - Spezieller Einzelfall oder gibt es da richtungsweisende Referenzurteile?

Ro

Hallo,
ohne Genehmigung den Urlaub anzutreten, ist unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz und kann mit Abmahnung geahndet werden.
Wichtig ist es, mit der Anfrage die Firma in Verzug zu setzen, das heißt, eine Formulierung, bis wann man die Antwort erwartet. Wichtig ist auch, den (die) Namen der Sachbearbeiter konkret in der e-mail anzugeben, damit diese auch konkret reagieren müssen!

Danke!

Es wird dann also schriftlich per eMail nachgehakt werden.

Ich wünsche schöne Weihnachtstage!

Ro

POSITIVE RÜCKMELDUNG:

Nach Rückfrage per eMail erfolgte am selben Tag eine Reaktion: Urlaub genehmigt und Entschuldigung für die lange Reaktionszeit. :wink:

FAZIT: Wie immer (meist) im Leben: Kommunikation kann helfen. :slight_smile:

Ro