Urlaub auszahlen nach kündigung

Hallo lieber Wer weis was community

Folgendes Problem:
Nach meiner abgeschlossener Facharbeiterprüfung (Fahrzeuglackierer), habe ich ab den 1.09.13 ein Vollzeit/festeingestellt bei Hallo Pizza angefangen (habe dort damals auf 400 € basis gearbeitet).
Am 31.6.15 hat mein ehmaliger Chef den Laden abgegeben (franchise vertrag ist abgelaufen)
Jetzt würde ich zum 31.8.15 gekündigt aus Betriebswirtschaftlichen grunden.
Zu mein Problem, ich habe noch 10 Tage Resturlaub (von insgesamt 20 tagen)
Jetzt würde mir erzählt von ein Kumpel , der sich rechtlich bissel auskennt, das mir die restlichen 10 urlaubstage zu 100 % zusteht wenn ich mehr wie 50 % des Jahres bei der Firma gearbeitet habe. Mein Neuer ehmaliger Chef erzählt mir das mir nur anteilig sprich 2 tage zustehen die er aber auch nicht zahlen will.

Wer hat jetzt recht?

MFG
Tobias Rutscher

Hallo,

Keiner von beiden komplett.

hier gilt grundsätzlich § 7 Abs. 4 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
und zwar für alle Arbeitsverhältnisse - unabhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Der AG, der den Betriewb übernommen hat, haftet grundsätzlich auch für die Verpflichtungen des alten AG gem. § 613a BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613a.html
Das gilt grundsätzlich auch bei Wechsel des Franchisenehmers.

&Tschüß
Wolfgang

An dem Tag war die Auszahlung meines Millionengewinns beim Hallo Pizza-Gewinnspiel geplant, aber leider kam ich zu spät und weder am 32.6.15 noch am 0.7.15 wollten sie ihn nicht mehr rausrücken!

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss er mir den resturlaub von 10 tagen auszahlen laut §7 abs. 4,
oder habe ich das falsch verstanden?

mfg
Tobias Rutscher

Ich hatte eine ähnliche Situation bei meinem alten Arbeitgeber. Ich konnte mich aber in gewisser Weise auf eine Lösung einigen. Ob es rechtens war oder nicht, ist eine gute Frage. Ich würde die Meinung von jemanden einholen, der sich in solchen Fällen auskennt.
Kanzlei Woltmann

Ja !

Du mußt aber auch den Anspruch beweisbar anmelden, falls der alte AG zickt. Da in vielen Arbeitsverträgen eine (zulässige) Verjährungsfrist von 3 Monaten vereinbart ist, solltest Du diesbezüglich vorsichtshalber in die Gänge kommen, wenn das Arbeitsverhältnis am 31.08. geendet hat.

&Tschüß
Wolfgang

Uwe, frisch angemeldet, empfiehlt Uwe, den RA ???

Riecht schon etwas streng…

&Tschüß
Wolfgang