Hallo ich hätte eine arbeitsrechtliche Frage
agenommen ein befristeter Arbeitsvertrag geht vom 21.08.2013 bis zum 20.02.2014 (6 Monate). Der Urlaubsanspruch beträgt 11 Arbeitstage in dem Zeitrraum. Kalenderjährlich ebträgt der Gesamturlaub aber 21 Arbeitstage.
Angenommen nach dem 20.02.2014 wird ein neuer befristeter Arbeitsvertrag über 6 Monate vereinbart, beträgt der Anspruch auf Urlaub dann wieder 11 Arbeitstage oder aufgrund des Gesamturlaubs nur noch 10 Arbeitstage?
Agenommen auf den befristeten Arbeitsvertrag folgt ein befristeter Arbeitsvertrag von 1 Jahr beträgt der Urlaubsanspruch dann in dem Fall volle 21 Arbeitstage?