Hallo ich hab da mal eine arbeitsrechtliche Frage parat
Es besteht ein befristeter Arbeitsvertrag vom 21.08.2013 bis 20.02.2014 (6 Monate).
Der Urlaubsanspruch gilt kalenderjährlich 21 Arbeitstage. In den 6 Monaten steht ein Erholungsurlaub von 11 Arbeitstagen zur Verfügung.
Angenommen es wird ein weiterer befristeter Arbeitstvertrag von 6 Monaten nach dem 20.02.2014 vereinbart, würde der Urlaubsanspruch wieder 11 Arbeitstage betragen oder eher 10 Arbeitstage , weil ja kalenderjährlich ein Urlaubsanspruch von 21 Tagen besteht?
Mal weiter angenommen nach dem 20.02. wird ein neuer befristeter Arbeitsvertrag von 1 Jahr vereinbart. Würde dann der Erholungsurlaub in dem Fall dann wieder ganze 21 Arbeitstage betragen?
danke schonmal im Vorraus