Urlaub bei Heirat im öffentl. Dienst

hi,

ist es so und wenn ja, wo stehts, dass ichbei Heirat Sonderurlaub erhalte ??

Gruss
Frank

hi,

ist es so und wenn ja, wo stehts, dass ichbei Heirat
Sonderurlaub erhalte?

Das steht im anwendbaren Tarifvertrag. Und wenn du uns verrätst, ob das bei dir TVÖD ist oder noch BAT, dann kann man den sogar hierher verlinken.

MfG

hallo Xolophos,

dort habe ich nachgesehen, aber nicht wort für wort, sondern mittels suchbegriff „heirat“ „eheschließung“ etc.

fand nix.

–> BAT

in jedem Fall DANKE
Gruss
Frank

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Hi!

In den FAQ findest Du den BAT

Da steht dann

§ 52 BAT

Arbeitsbefreiung
(1) Als Fälle nach § 616 BGB, in denen der Angestellte unter Fortzahlung der Vergütung (§26) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
a) Niederkunft der Ehefrau 1 Arbeitstag
b) Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils 2 Arbeitstage
c) Umzug aus dienstlichem oder betrieblichen Grund an einen anderen Ort 1 Arbeitstag
d) 25-, 40-, und 50jähriges Arbeitsjubiläum 1 Arbeitstag
e) bei schwerer Erkrankung
aa) eines Angehörigen, soweit er in demselben Haushalt lebt, 1 Arbeitstag im Kalenderjahr
bb) eines Kindes, das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat, bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr,
cc) einer Betreuungsperson, wenn der Angestellte deshalb die Betreunung seines Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muß, bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr
Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügng steht und der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa und bb die Notwendigkeit der Anwesenheit des Angestellten zur vorläufigen Pflege bescheinigt. Die Freistellung darf insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten.

Von Hochzeit sehe ich da nichts, also wird es wohl keine Arbeitsbefreiung geben…

LG
Guido

2 Like

Hallo,

andere hängen sich lieber auf als zu heiraten, und Du willst Urlaub ?

Das ist doch Dein Privat"vergnügen". Dafür Urlaub ? Staun.

Gruss

Andreas

Hallo Simon,

trotzdem du im öffentl. Dienst zu arbeiten scheinst, doer es getan hast, weiss ich nicht, ob ich Dich oder deine Antwort ernst nehmen darf.

vielleicht bin ich auch blöd bzw. ich täusche mich, irgendwo gehört zu haben, ob es bei Heirat Sonderurlaub gibt.
Und da ich derzeit den Arbeitgeber nicht fragen will, dachte ich von dir eine vernünftige Antwort zu bekommen.

Wo Du ja aber selbst verheirat bist, meinst Du wahrscheinlich deine Antwort spaßig, nur kann ich nciht drüber lachen, sorry.

Dennoch Danke für deinen Beitrag.
Frank

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1 Like

Hallo,

das tut mir Leid, es sollte ein Scherz sein, da ich die Frage bereits für beantwortet hielt.

Meine Antwort wäre nicht so kompetent, denn meine Heirat war 1994, und da hatte ich tatsächlich einen Tag Sonderurlaub. Aber inzwischen hat sich so viel geändert, dass ich nicht mehr auf dem neuesten Stand bin.

Gruss

Andreas

Man bekommt gerade im öffentlichen Dienst immer eine korrekte Antwort wenn man im Personalamt nachfragt. In einer Stadtverwaltung oder einer Kreisverwaltung bestehen im Verwaltungsapparat Fachdienste und jeder Fachdienstleiter hat Auszüge vorliegen für Sonderurlaube etc.