Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer, der zur 1.8. einen Mini-Job beginnt, zum 1.2. des Folgejahres kündigt, kann er sich dann den vollen Jahresurlaub auszahlen lassen, sofern er davon noch keinen Tag in Anspruch genommen hat, oder muss er befürchten, dass der Arbeitgeber behauptet, dass der Anspruch bereits verjährt sei?
Danke!
Hallo,
abgesehen davon, daß die frage im Brett Arbeitsrecht besser aufgehoben wäre, gibt es eine klare gesetzliche Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__7.html
Der Grundsatz lautet: Urlaub muß vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden. Dazu muß ihn der AN aber auch aktiv einfordern.
Kann der Urlaub nicht genommen werden, ist er zu vergüten.
Da im geschilderten Fall auch noch die Wartezeit des § 4 BUrlG
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__4.html
am 31.12.2013 noch nicht erfüllt war, ist nicht ersichtlich, mit welcher Begründung der AG einen „Urlaubsverfall“ behaupten könnte.
&Tschüß
Wolfgang