Urlaub bzwl. Gewinnbeteiligung nach Aufhebungsvertrag

Hallo zusammen,
vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen… Habe Ende letztes Jahr einen Aufhebungsvertrag unterschrieben. War dann bis Ende letzten Jahres Krank und von Januar bis April war ich freigestellt. Im Aufhebungsvertrag stand das der neue Urlaub mit der Freistellung abgegolten ist.
Hatte jetzt Ende Dezember noch 2 Tage Urlaub die ich wegen Krankheit nicht nehmen konnte.
Diese wollen Sie jetzt nicht ausbezahlen weil der Urlaub ja mit Übernommen wurde und somit wegfällt. Ist das Richtig?
Auch die Gewinnbeteilung für 2016 wollen Sie mir nicht ausbezahlen. Gehen aber auch nicht näher drauf ein.

Hat jemand Erfahrung damit und kann mir Infos geben?

Besten Dank
T.

Hallo,

ohne genaue Kenntnis der Vertragsformulierungen sowie der weiteren konkreten Einzelfallumstände kannst Du in einem I-Net-Forum keine seriöse Antwort erwarten. Diese bekommst Du nur durch einen Fachmenschen vor Ort (= idR Fachanwalt für Arbeitsrecht9, der alle notwendigen Unterlagen im Original einsehen kann.

Allerdings ist die Anrechnung von bezahlter Freistellung auf ausstehende Urlaubsansprüche grundsätzlich zulässig und üblich.

&Tschüß
Wolfgang