Urlaub in der Kündigungszeit

Hallo,

ich möchte gern wissen, ob ich Schwierigkeiten bekomme, wenn ich in der Kündigungsfrist während der Probezeit, also in den zwei Wochen ,eine Woche Urlaub mache?
Ich  werde kündigen! Das ich finanzielle Einbußen haben werde, ist mir bewußt, da mir kein Urlaub zusteht, da ich noch nicht mal das Arbeitsverhältnis begonnen habe.
Etwas verzwickt ich weiß. Auf alle Fälle werde ich Mitte Februar auf einer anderen Arbeitsstelle anfangen.
Wäre dankbar , über eine hilfreiche Auskunft!
Danke im Voraus
Gruß Siggi

Servus,

das ist dann ja kein Urlaub, sondern ganz schlichtes Fernbleiben von der Arbeit. Der Arbeitgeber hat hier die Möglichkeit zu sagen „Geh mit Gott aber geh!“ und nichts weiter zu veranlassen; er hat auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung - die wird Dir freilich nicht sehr wehe tun, weil Du von einer gar nicht erst angetretenen Arbeitsstelle kein Zeugnis brauchen wirst.

Ob Dich der Arbeitgeber wegen der Folgen, die ihm aus Deinem Vertragsbruch erwachsen, in Regress nehmen kann, hängt vom Einzelfall ab. Das ist in der gegebenen Situation aber nicht so wichtig; wichtiger ist ganz unabhängig von geltendem Recht die Regel: „Mach auf der Arbeit nie irgendwo die Tür mit dem Arsch zu - man sieht sich immer zweimal!“

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo, wahrscheinlich wirst du in der Zeit gar keinen Urlaub einreichen können/dürfen.

Richtig!